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Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung

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    #16
    AW: Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung

    Das Forum wird zur Lösung deiner Probleme nichts beitragen können. Das Finanzamt kann, wenn es will, natürlich leicht nachprüfen, ob die AG überhaupt als Arbeitgeber registriert ist und

    du könntest bei einer Registrierung bei Mein ELSTER über eine ELStAM-Abfrage ebenfalls leicht nachprüfen, ob diese AG je deine ELStAM abgerufen hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das Forum wird zur Lösung deiner Probleme nichts beitragen können. Das Finanzamt kann, wenn es will, natürlich leicht nachprüfen, ob die AG überhaupt als Arbeitgeber registriert ist und

      du könntest bei einer Registrierung bei Mein ELSTER über eine ELStAM-Abfrage ebenfalls leicht nachprüfen, ob diese AG je deine ELStAM abgerufen hat.

      Danke, da habe ich mich vor einigen Tagen mal registriert und warte
      Gehe aber nicht davon aus, dass sie die Daten jemals abgerufen hat.

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        #18
        AW: Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung

        Das Finanzamt hätte auch die Möglichkeit, eine sog. Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG durchzuführen. Anders als eine Lohnsteuer-Außenprüfung muss die nicht schriftlich angekündigt werden.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42g.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das Finanzamt hätte auch die Möglichkeit, eine sog. Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG durchzuführen. Anders als eine Lohnsteuer-Außenprüfung muss die nicht schriftlich angekündigt werden.

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42g.html
          Ja..Mich wundert es, dass die meinen, sie würden sowas nicht
          Machen und meinen ich müsste höchstens selber klagen, dass die Lohnsteuer ans Finanzamt übermittelt wird und ich
          Die Lohnsteuerbescheinigung erhalte..Ich meine es geht
          Hier um Steuern. Vielleicht gab es aber auch nur kommunikative Missverständnisse. Hmm....

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das Finanzamt hätte auch die Möglichkeit, eine sog. Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG durchzuführen. Anders als eine Lohnsteuer-Außenprüfung muss die nicht schriftlich angekündigt werden.

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42g.html
          Ja..Mich wundert es, dass die meinen, sie würden sowas nicht
          Machen und meinen ich müsste höchstens selber klagen, dass die Lohnsteuer ans Finanzamt übermittelt wird und ich
          Die Lohnsteuerbescheinigung erhalte..Ich meine es geht
          Hier um Steuern. Vielleicht gab es aber auch nur kommunikative Missverständnisse und ich habe evtl ein falsches Bild von den Aufgaben des Finanzamtes...Hmm....

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            #20
            AW: Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung

            Zitat von Nourily Beitrag anzeigen
            Ja..Mich wundert es, dass die meinen, sie würden sowas nicht
            Machen und meinen ich müsste höchstens selber klagen, dass die Lohnsteuer ans Finanzamt übermittelt wird und ich
            Die Lohnsteuerbescheinigung erhalte..Ich meine es geht
            Hier um Steuern. Vielleicht gab es aber auch nur kommunikative Missverständnisse und ich habe evtl ein falsches Bild von den Aufgaben des Finanzamtes...Hmm....
            Hallo Nourily,

            die Missverständnisse beruhen mit Sicherheit darauf, dass du die Lohnsteueranmeldung des AG für seine AN mit der Lohnsteuerbescheinigung für den jeweiligen AN verwechselst.

            Das Finanzamt kümmert sich ggf. mit Schätzungen darum, dass der AG seiner Pflicht zur Anmeldung der Lohnsteuer nachkommt.
            Aber es kann den AG nicht zwingen, dir die Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen.

            Tschüß

            P.S. da dieses Unterforum grundsätzlich für Probleme von Arbeitgeber vorgesehen ist verschiebe ich das mal.
            Zuletzt geändert von holzgoe; 07.03.2019, 08:18. Grund: Ergänzung

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              #21
              AW: Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung

              Vielleicht hast du recht.
              Das kann man wohl nur vorm Arbeitsgericht
              Machen, wenn der AG einem das verweigert,.man diese
              Aber für die Steuererklärung benötigt?

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                #22
                AW: Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung

                Hallo Nourily,

                wenn der AG mir Lohn schuldet, würde ich mir den einklagen, aber wegen einem fehlenden Stück Papier....weiß ich nicht.
                Dein Arbeitgeber muss dir eine Abrechnung zukommen lassen, "tritt ihm mal weiter auf die Füße".

                Tschüß

                P.S. Grundsätzlich ist das alles aber kein Problem für das Anwenderforum.

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                  #23
                  AW: Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo Nourily,

                  wenn der AG mir Lohn schuldet, würde ich mir den einklagen, aber wegen einem fehlenden Stück Papier....weiß ich nicht.
                  Dein Arbeitgeber muss dir eine Abrechnung zukommen lassen, "tritt ihm mal weiter auf die Füße".

                  Tschüß

                  P.S. Grundsätzlich ist das alles aber kein Problem für das Anwenderforum.

                  Naja aber es geht ja auch darum, dass dem Finanzamt generell nichts gemeldet wurde.
                  Und ich brauche das ja Für die Steuererklärung. Denn ich bin unter dem Steuerfreibetrsg oder wie das heißt und würde vermutlich die ganze einbehaltene Lohnsteuer in Stkl 6 zurück bekommen

                  Ich glaube, das ist hier ein bisschen abhanden gekommen, als plötzlich von Lohnsteueranmeldung die Rede war.
                  Zuletzt geändert von Nourily; 07.03.2019, 11:09.

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                    #24
                    AW: Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung

                    Zitat von Nourily Beitrag anzeigen
                    Naja aber es geht ja auch darum, dass dem Finanzamt generell nichts gemeldet wurde.
                    Und ich brauche das ja Für die Steuererklärung. Denn ich bin unter dem Steuerfreibetrsg oder wie das heißt und würde vermutlich die ganze einbehaltene Lohnsteuer in Stkl 6 zurück bekommen
                    .....
                    Hallo Nourily,

                    der Fakt bleibt doch bestehen keiner hier im Forum kann dafür sorgen, dass dein AG dir die Lohnsteuerbescheinigung aushändigt.
                    Ein AG der alles nicht so genau nimmt, sendet auch manchmal Monate nach dem Pflichttermin noch seine elektronischen Daten der AN.
                    Das wüsste dann auch dein zuständiges Finanzamt und könnte die Daten für deine Steuererklärung verwenden -> In deiner Situation bleibt dein Ansprechpartner der AG oder auch dein FA.

                    Tschüß

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                      #25
                      AW: Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung

                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                      Hallo Nourily,

                      der Fakt bleibt doch bestehen keiner hier im Forum kann dafür sorgen, dass dein AG dir die Lohnsteuerbescheinigung aushändigt.
                      Ein AG der alles nicht so genau nimmt, sendet auch manchmal Monate nach dem Pflichttermin noch seine elektronischen Daten der AN.
                      Das wüsste dann auch dein zuständiges Finanzamt und könnte die Daten für deine Steuererklärung verwenden -> In deiner Situation bleibt dein Ansprechpartner der AG oder auch dein FA.

                      Tschüß
                      Hallo,

                      ich habe gestern Abend mal auf mein Elster geschaut (bin da seit kurzem registriert) und die Beleg-Abfage ergab, dass diese Arbeitgeberin niemals meine Daten aufgerufen hat.

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