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Nachzahlung Steuerklasse 1+1+6

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    Nachzahlung Steuerklasse 1+1+6

    Hallo zusammen, kurz zur erklärung

    Ich habe meinen Job vom 1.1-30.4 ausgeführt in STeuerklasse1
    Dann zu dem job meinen Urlaub über die Sokabau auszahlen lassen in Steuerklasse 6
    un dann im Neuen Job vom 01.5-30.12 gearbeitet ebenfalls in Steuerklasse 1

    Ist es richtig bzw kann es sein, das ich Trotzdem nachzahlen muss ?

    #2
    AW: Nachzahlung Steuerklasse 1+1+6

    Ja, kann sein, bei Steuerklasse 6.

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      #3
      AW: Nachzahlung Steuerklasse 1+1+6

      Aber ich habe ja nur meinen NIchtgenommen Urlaub über die Sokabau auszahlen lassen, und der Wurde mit SK 6 versteuert

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        #4
        AW: Nachzahlung Steuerklasse 1+1+6

        Weil es bei der Steuerklasse 6 immer eine Nachzahlung geben kann, ist man bei dieser Steuerklasse ja auch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

        Ja, aber ... wird dir da nicht helfen und wir können auch nichts daran ändern. Wenn du alle Lohnsteuerbescheinigungen bei ElsterFormular eingetragen hast und das

        Programm eine Nachzahlung berechnet, dann stimmt das in der Regel auch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Nachzahlung Steuerklasse 1+1+6

          Okay Danke, Ebenfalls auf dem Elektronischen Lohnsteuerbescheid mit SK 6 steht in Zeile 2 Großbuchstabe S, den kann ich bei Elter aber nirgens Eintragen.
          Ist das evtl wichtig für die Berrechnung ?

          Kommentar


            #6
            AW: Nachzahlung Steuerklasse 1+1+6

            Nein, der Großbuchstabe S muss nicht eingegeben werden. Das ist nur eine Information für das Finanzamt, dass bei der Berechnung der Lohnsteuer für die Urlaubsauszahlung dein

            laufender Lohn nicht berücksichtigt wurde. Du musst die Berechnung daraufhin prüfen, ob deine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vollständig erfasst wurden,

            was aber bei ElsterFormular durch den Eintrag in den Lohnsteuerbescheinigungen normalerweise stimmen müsste.

            Am Bau kann man manchmal bei Auswärtstätigkeiten Verpflegungsmehraufwand geltend machen, da musst du eben prüfen, ob du alle Werbungskosten schon erfasst hast.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Nachzahlung Steuerklasse 1+1+6

              Verpflegungsmehraufwand fuer 48 Tage ist eingetragen (48tage mehr als 10std)
              Ich bedanke mich dennoch fuer eure zügigen Antworten

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                #8
                AW: Nachzahlung Steuerklasse 1+1+6

                Verpflegungsmehraufwand gibt es bei Auswärtstätigkeit bereits für mehr als 8 Stunden!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Nachzahlung Steuerklasse 1+1+6

                  Zitat von SpleX Beitrag anzeigen
                  Okay Danke, Ebenfalls auf dem Elektronischen Lohnsteuerbescheid mit SK 6 steht in Zeile 2 Großbuchstabe S, den kann ich bei Elter aber nirgens Eintragen.
                  Ist das evtl wichtig für die Berrechnung ?
                  Charlie24 hat mit seiner Antwort Recht, sie ist aber nicht vollständig: Der Großbuchstabe "S" zeigt auch, dass Du auch nach einer weiteren Vorschrift (§ 46 Abs. 2 Nr. 5a EStG) zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, da AUCH diese Konstellation zu Nachzahlungen führen kann, da dieser Arbeitgeber bestimmte Infos nicht hatte mit der Folge, dass er eventuell zu wenig Lohnsteuern einbehalten und abgeführt hat.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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