Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerabzug nach § 50a Absatz 7 EStG

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerabzug nach § 50a Absatz 7 EStG

    Guten Abend,

    ich gebe hiermit meiner Hoffnung Ausdruck, dass im Forum noch mehrere Teilnehmer mit dem Formular

    'Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei beschränkt Steuerpflichtigen (§ 50a Absatz 7 EStG)'

    unterwegs sind?

    Mein Problem:
    Ich muß eine Anmeldung aus dem dem 1. KVJ vom Vorjahr korrigieren. In Formular sind sind aber schon 6 Meldungen gespeichert. Nun kommt die Fehlermeldung

    'Maximale Anzahl an Einträgen erreicht'

    Ich müßte aber noch zwei weitere Einträge hinzufügen. Wie löse ich das Problem?
    Für mich sieht es so aus, als ob ich nur eine neue Meldung für das 1. KVJ 2018 anlegen könnte. Aber wie weiß die Empfängerseite, also die Finanzbehörde, dass ich nicht die alte Meldung ersetzen will, sondern eine zweite Meldung für den gleich Zeitraum abgeben muss?

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

    Grüssle
    MdJ

    #2
    AW: Steuerabzug nach § 50a Absatz 7 EStG

    Hallo mdjstuttgart,

    du hast doch eine Zeile nach der Auswahl des Monates oder Quartales ->Art der Anmeldung erstmalige elektronische Anmeldung und geänderte elektronische Anmeldung.

    Das sollte doch mit dem Änderungsvermerk klappen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerabzug nach § 50a Absatz 7 EStG

      Danke für Deine Nachricht. Das habe ich bereits probiert. Aber noch fühle ich mich so schlau, wie vorher

      Möglicherweise stehe ich aber grad fürchterlich auf dem Schlauch:
      1. Formular auswählen
      2. Jahr auswählen
      3. Datenübernahme
      3. geänderte elektronische Anmeldung
      4. ich gehe zu: Empfänger der Einnahmen/Vergütungen
      5. dort steht die Fehlermeldung: 'Maximale Anzahl an Einträgen erreicht'

      Die alten Einträge sind ja nicht falsch. Keiner der früheren Einträge muss korrigiert werden, sondern ich müsste weitere Einträge hinzufügen.
      Ich kann aber keine weiteren Einträge hinzufügen, aber ich darf ja auch keine löschen, ich müßte in KVJ1 8 Einträge anlegen, aber 6 sind nur erlaubt??
      Vielleicht habe ich mein Problem jetzt etwas klarer beschrieben?

      Grüße und Dank für weitere Hilfen
      MdJ
      Zuletzt geändert von mdjstuttgart; 08.03.2019, 11:57.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerabzug nach § 50a Absatz 7 EStG

        Hallo mdjstuttgart,

        ich habe nur getestet -> bin kein Praxisanwender.
        Versuche doch mal eine erstmalige Anmeldung für den Zeitraum, ob es da eine Fehlermeldung gibt.
        Ruf doch mal deinen zuständigen Sachbearbeiter für den Steuerabzug § 50a Abs. 7 EStG -> da gibt es oft eine zentrale Stelle dafür, die können dir sagen, ob Sie damit klarkommen -> vorausgesetzt du bekommst keine Fehlermeldung in MeinElster.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerabzug nach § 50a Absatz 7 EStG

          Anrufen, bleibt wohl die letzte Option. Ansprechpartner für mich sind die MitarbeiterInnen beim Bundeszentralamt und zwar immer nur für bestimmte Ländergruppen. Da ist's im Normalfall schon schwierig bis unmöglich jemanden ans Telefon zu bekommen. Und ob die dann was von Elster verstehen?

          Aber ich werde einfach eine 'neue Meldung' mit den zwei Nachträgen anlegen und schauen, was passiert.

          Danke für Deine Hilfe
          MdJ

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerabzug nach § 50a Absatz 7 EStG

            Für alle, die vielleicht auch einmal nach dieser Antwort suchen. Ich habe innerhalb von 2 Stunden eine Antwort von

            abzugsteuer@bzst.bund.de

            Zu meiner Anfrage erhalten:
            Wenn Sie eine geänderte Anmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern senden möchten, haben Sie das falsche Formular (Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50a Abs. 7 EStG) gewählt.
            Bitte nutzen Sie für Anmeldungen über den Steuerabzug an das Bundeszentralamt für Steuern das Formular 'Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG (ab 2014)'.

            Ich war also der Depp

            Danke nochmal für Dein Interesse
            MdJ

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerabzug nach § 50a Absatz 7 EStG

              Zitat von mdjstuttgart Beitrag anzeigen
              Für alle, die vielleicht auch einmal nach dieser Antwort suchen. Ich habe innerhalb von 2 Stunden eine Antwort von

              abzugsteuer@bzst.bund.de

              Zu meiner Anfrage erhalten:
              Wenn Sie eine geänderte Anmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern senden möchten, haben Sie das falsche Formular (Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50a Abs. 7 EStG) gewählt.
              Bitte nutzen Sie für Anmeldungen über den Steuerabzug an das Bundeszentralamt für Steuern das Formular 'Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG (ab 2014)'.

              Ich war also der Depp

              Danke nochmal für Dein Interesse
              MdJ
              Danke für die Rückmeldung. (ohne Depp)
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

              Kommentar

              Lädt...
              X