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Anlage Unterhalt – Kostenpauschale doppelt bei zwei Teilzeiträumen

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    Anlage Unterhalt – Kostenpauschale doppelt bei zwei Teilzeiträumen

    Ich habe folgenden Sachverhalt:
    Die unterstützte Person (Student) hat unterjährig den Wohnsitz gewechselt, also änderte sich der unterstützte Haushalt. Somit habe ich zwei Anlagen Unterhalt (01.01.- 30.09. und 01.10.-31.12.) ausgefüllt und auch die Einkünfte BAföG und Minijob entsprechend gesplittet. Zum Vergleich habe ich eine zweite Steuerberechnung mit nur einer Anlage Unterhalt für den Gesamtzeitraum (01.01.-31.12) und den Gesamteinkünften ausgefüllt.
    Die Steuerberechnung ermittelt jetzt für den ersten Fall (zwei Anlagen Unterhalt) um 180,- EUR höhere anrechenbare Unterhaltsleistungen als im zweiten Fall (nur eine Anlage Unterhalt). Es sieht so aus, als würde die Kostenpauschale i.H.v. 180,- EUR im ersten Fall doppelt, also zweimal in voller Höhe, berücksichtigt. Ich hätte erwartet, dass diese auf die Teilzeiträume entsprechend aufgeteilt wird (180/12*9=135,- EUR und 180/12*3=45,- EUR) und somit beide Varianten dasselbe Ergebnis liefern.
    Jetzt frage ich mich, ob ich was falsch verstanden/gemacht habe oder die Berechnung tatsächlich nicht korrekt ist? Ich bin für jede „erhellende“ Erklärung dankbar.
    Elster-Version: 20.1.0.0, Revision 26125
    Viele Grüße
    Rainer

    #2
    AW: Anlage Unterhalt – Kostenpauschale doppelt bei zwei Teilzeiträumen

    Meiner Meinung nach darf für die gleiche unterstützte Person nur eine Anlage Unterhalt für das gesamte Jahr beigefügt werden, in die man den am Ende des Jahres bestehenden Haushalt einträgt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt – Kostenpauschale doppelt bei zwei Teilzeiträumen

      @Chaelie24:

      So sehe ich das auch. Und da die Regelung des § 33 a EStG bei der Berechnung des Höchstbetrages der abzugsfähigen Unterhaltszahlungen auf die einzelne unterhaltene Person abstellt ist für eine unterhaltene Person auch nur eine Anlage Unterhalt auszufüllen.

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt – Kostenpauschale doppelt bei zwei Teilzeiträumen

        Vielen Dank für die schnellen Antworten. Da bin ich mir eben nicht sicher, ob es immer reicht, nur die letzte Wohnanschrift anzugeben. Wie könnte denn da ein Fall korrekt abgebildet werden, wenn die unterstützte Person ihren Wohnsitz unterjährig in das Ausland verlegt oder umgekehrt. Da gelten doch dann andere Berechnungsalgorithmen. Hier müsste man doch auch in irgend einer Art und Weise splitten? Bei der Anlage Kind kann ich ja mehrere Wohnanschriften mit den zugehörigen Zeiträumen eintragen, aber bei der Anlage Unterhalt ...?!?
        Viele Grüße
        Rainer

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt – Kostenpauschale doppelt bei zwei Teilzeiträumen

          Bei der Anlage Kind kann ich ja mehrere Wohnanschriften mit den zugehörigen Zeiträumen eintragen, aber bei der Anlage Unterhalt ...?!?
          Nicht jedes Formular ist so differenziert aufgebaut wie die Anlage Kind bei ElsterFormular. Beim amtlichen Papiervordruck stößt man da auch schnell an Grenzen.

          Der Einwand, dass bei einem Wohnsitzwechsel aus einem bzw. in ein Land einer anderen Ländergruppe die Beifügung nur einer Anlage Unterhalt zu einer fehlerhaften Erklärung führen würde,

          ist berechtigt. Wenn das aber nicht der Fall ist, reicht die Beifügung einer Anlage Unterhalt bei Personenidentität vollkommen aus.

          Wenn für die gleiche Person im gleichen Land 2 Anlagen Unterhalt beigefügt werden, wird in deinem Fall die Steuerberechnung fehlerhaft, weil die Prüfroutine des Berechnungsmoduls das nicht erkennt.

          Das Berechnungsmodul ist auch sonst nicht vollkommen, es liefert deshalb ja auch nur eine unverbindliche Berechnung. Manche Fälle lassen sich damit überhaupt nicht berechnen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage Unterhalt – Kostenpauschale doppelt bei zwei Teilzeiträumen

            @Charlie24:

            Vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort; dann werde ich das mal so mit nur einer Anlage Unterhalt für den Gesamtzeitraum 2018 machen - die Berechnung ist dann ja auf jeden Fall plausibel/richtig.
            Da ich meine Steuerklärung ja letztlich auf Basis der Elster-Formular-Daten online an das Finanzamt übertrage, war ich mir nicht sicher, ob ich auch so die erforderliche Vollständigkeit und Korrektheit der eingereichten Daten erfülle.

            Viele Grüße
            Rainer

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