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MeinElster Zugang weitergeben geht doch keinesfalls, oder?

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    MeinElster Zugang weitergeben geht doch keinesfalls, oder?

    Ich las: Organisationszertifikat auf eine der Steuernummern des Vereins.
    1 ) Darf eine Person die Zugangsdaten/Zertifikationsdatei für eine Organisation an eine andere Person weitergeben?
    2 ) Darf ich als Privatperson die Zugangsdaten/Zertifikationsdatei eines kürzlich Verstorbenen benutzen?

    #2
    AW: MeinElster Zugang weitergeben geht doch keinesfalls, oder?

    Zu 1: Wenn der Buchhalter des Vereins wechselt, ist das doch ganz normal. Bei Firmen kommen Personalwechsel immer wieder vor und bei Vereinen auch.

    Zu 2: Wenn du der Alleinerbe oder der Bevollmächtigte einer Erbengemeinschaft bist und die Zugangsdaten des Verstorbenen kennst, kannst du ausstehende Steuererklärungen für den Verstorbenen

    auch noch über sein Konto übermitteln. Ich persönlich verwende in solchen Fällen lieber mein Konto.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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