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Wo trage ich realisierte Verluste bzw. Gewinne aus Aktien ein? (2. Versuch)

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    Wo trage ich realisierte Verluste bzw. Gewinne aus Aktien ein? (2. Versuch)

    Hallo zusammen,

    da mein erster Versuch eine Frage zu formulieren irgendwo in der Galaxie verschwunden ist, versuche ich es nun ein zweites Mal:

    Also, wo genau trage ich Verlustvorträge aus Aktienverkäufen aus den Jahren 2014 - 2017 ein, so dass die gegen Gewinne aus 2018 gegenrechnet werden kann?

    Herzlichen Dank für die Mühe!

    Viele Grüße, Michael

    #2
    AW: Wo trage ich realisierte Verluste bzw. Gewinne aus Aktien ein? (2. Versuch)

    Du solltest beim Login in das Forum das Kästchen angemeldet bleiben ankreuzen!

    Verluste und Gewinne aus Aktienverkäufen sind in der Anlage KAP zu erklären.

    Voraussetzung bei einem Depot im Inland ist eine Verlustbescheinigung der Depotbank.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wo trage ich realisierte Verluste bzw. Gewinne aus Aktien ein? (2. Versuch)

      Hallo,

      ich vermute, dass es eher um Verlustvorträge vom Finanzamt geht.
      Und die werden gar nicht eingetragen, das Finanzamt sollte sie automatisch berücksichtigen (den Bescheid dementsprechend überprüfen kann aber natürlich nie schaden).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Wo trage ich realisierte Verluste bzw. Gewinne aus Aktien ein? (2. Versuch)

        Hallo,

        ich habe besagten Verlustvortrag 'sogar' schriftlich vom FA: "Der verbleibende Verlustvortrag wird entsprechend § 10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften auf X € festgestellt."

        Bleibt die Frage, wo GENAU ist dieser Betrag einzusetzen, so dass er gegen die Gewinne gegengerechnet werden kann? Anlage KAP, Kapitel "Kapitalerträge, die dem inländischem Steuerabzug unterlegen haben"und dort in Zeile 10 "Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG", d.h. Zeile 11?

        - - - Aktualisiert - - -

        Hallo Stefan,

        vielen Dank - da werde ich mal bei meinem FA nachfragen. Ggf. habe ich mir zu viele Gedanken gemacht....

        VG, Michael

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          #5
          AW: Wo trage ich realisierte Verluste bzw. Gewinne aus Aktien ein? (2. Versuch)

          Hallo,

          da brauchst du eigentlich nicht nachfragen, das ist wirklich Standard.

          Und wenn du einer der wenigen Fälle bist bei denen es nicht klappt, dann kannst du immer noch Einspruch einlegen, oder besser einen einfachen Antrag auf Änderung stellen.

          Eine mir bekannte Konstellation die manchmal Probleme macht ist beispielsweise wenn man geheiratet hat (neue Steuernummer, da geht manchmal was verloren). Trotzdem ist das sehr selten, also keine Sorge.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Wo trage ich realisierte Verluste bzw. Gewinne aus Aktien ein? (2. Versuch)

            reckoner hat völlig Recht. Und um es klar zu sagen: Die Formulare sehen dafür keine Eintragungsmöglichkeit vor, d.h. Du kannst es gar nicht eintragen und wenn Du es doch irgendwo (besser: irgendwie) eintragen würdest, wäre das dort zu 100 % falsch, weil es dort nicht passt.

            Neben der von reckoner genannten Variante (genauer: Wechsel der Veranlagungsart bei Heirat, Scheidung oder Wechsel von Zusammenveranlagung zu Einzelveranlagung von Ehegatten oder umgekehrt), wo das beim manuellen Eintragen durch den Bearbeiter mal übersehen werden KÖNNTE, könnte das auch mal bei bundeslandübergreifenden Zuständigkeitswechseln der Fall sein. Aber keine Bange, Dein Verlustfeststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid, das Finanzamt kann das innerhalb der Verjährungsfrist nachholen, selbst wenn Du die Einspruchsfrist versäumen solltest.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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