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    Zusammen veranlagen

    Guten Abend,

    ich würde gerne für mich und meinen Mann das erste mal die Steuererklärung machen. Jedoch haben wir beide die Aktivierungsdaten beantragt und uns jetzt entschieden uns zusammen veranlagen zu lassen. Nur ich habe mich angemeldet. Kann ich mit meinen Anmeldedaten die Erklärung für uns zusammen machen und gleich starten oder muss ich alles nochmal neu beantragen? Kann mich leider nicht mehr daran erinnern ob man das angeben hat müssen beim beantragen.

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Zusammen veranlagen

    Zitat von MeliLi Beitrag anzeigen
    Jedoch haben wir beide die Aktivierungsdaten beantragt ... Nur ich habe mich angemeldet
    Das versteh ich jetzt nicht. Habt Ihr beide ein Zertifikat beantragt oder nur Du?

    Eine Steuererklärung kann man nur mit einem Zertifikat übermitteln, nicht mit mehreren. Das Zertifikat weist den Datenübermittler aus. Das kann also einer von Euch beiden sein.

    Wenn Ihr den Belegabruf für Euch beide nutzen möchtet, dann muss derjenige, dessen Zertifikat Ihr verwendet, für sich einen Abrufcode und für den Partner die Berechtigung beantragen.

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      #3
      AW: Zusammen veranlagen

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Das versteh ich jetzt nicht. Habt Ihr beide ein Zertifikat beantragt oder nur Du?

      Eine Steuererklärung kann man nur mit einem Zertifikat übermitteln, nicht mit mehreren. Das Zertifikat weist den Datenübermittler aus. Das kann also einer von Euch beiden sein.

      Wenn Ihr den Belegabruf für Euch beide nutzen möchtet, dann muss derjenige, dessen Zertifikat Ihr verwendet, für sich einen Abrufcode und für den Partner die Berechtigung beantragen.
      Oh genau das meinte ich das Zertifikat ich verwende jetzt nur mein Zertifikat. Mein Mann seins benutzen wir nicht (hatten es aber anfangs auch beantragt). Wo muss ich dann den Abrufcode beantragen? Sorry ich mach das echt zum ersten Mal und muss ncih in die ganze Materie einfinden

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        #4
        AW: Zusammen veranlagen

        Der Abrufcode muss für beide beantragt werden.

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          #5
          AW: Zusammen veranlagen

          Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
          Der Abrufcode muss für beide beantragt werden.
          Okay und wo mach ich das? Ich habe noch nciht angefangen aber habe glaube ich vorher was gesehen mit für eine andere Person das ist es wahrscheinlich

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            #6
            AW: Zusammen veranlagen

            Zitat von MeliLi Beitrag anzeigen
            Okay und wo mach ich das? Ich habe noch nciht angefangen aber habe glaube ich vorher was gesehen mit für eine andere Person das ist es wahrscheinlich
            Genau das ist es!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Zusammen veranlagen

              Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
              Der Abrufcode muss für beide beantragt werden.
              Hallo Xaver Wdg,

              um niemanden zu verwirren -> der Zertifikatsinhaber beantragt den Abrufcode, für eine weitere Person wird ein Freischaltcode beantragt, der wird einmalig verwendet, um die Berechtigung freizuschalten und danach werden alle Belege über den Abrufcode abgerufen mit den verschiedenen Id.-Nummern.

              Tschüß

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                #8
                AW: Zusammen veranlagen

                Hier ergänzend zusammenfassend ein Link zur Erläuterung des Belegabrufs:

                https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....ein_ELSTER.pdf

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                  #9
                  AW: Zusammen veranlagen

                  Und wenn schon beide ein eigenes Konto angelegt haben, kann die Freischaltung des Belegabrufs auch direkt aus dem nicht für die Zusammenveranlagung genutzten Konto des Ehegatten erfolgen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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