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Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

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    #16
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Wenn du deine PV-Anlage bei einer Firma in Deutschland in Auftrag gegeben hast, sind für die Umsatzsteuererklärung die von mit genannten Kennziffern zutreffend.

    Was willst du da mit Zeile 62 oder 108? Du hast doch nicht deine Dachfläche vermietet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

      OK Zeile korrigiert.
      Merkwürdig, dass auch bis jetzt im Internet trotz mehrfacher Recherche noch kein Mustermann Beispiel zu finden ist.
      Dabei scheien es ja gerade maximal vier Einträge zu sein, die man im Normalfall bei Regelbesteuerung und Kauf einer Photovoltaikanlage im Umsatzsteuerjahr
      in der Umsatzsteuerjahressteuererklärung 2018 bzw. Umsatzsteuererklärung 2018 eintragen muss.
      Sollte ganz einfach sein und doch können Zweifen aufkommen.

      Eintrag 1)
      Kennzeichen 177 (momentan Zeile 38) z. B. Nettobetrag aus der Vergütung der Stromlieferung
      (aber Frage: bekommt man vom Stromanbieter Netto oder Brutto, d. h muss man den Nettobetrag erst ausrechnen?)

      Eintrag 2)
      Kennzeichen 178 (momentan Zeile 39) z. B. Nettobetrag zur unentgeltlichen Wertabgabe für den Eigenverbrauch
      (meiner Meinung nach = Strompreis den man sich spart, weil man ihn nicht einkaufen muss, also nur NettoArbeitsstrom in Cent * kWh und
      nicht NettoArbeitsstrom in Cent * kWh + anteiligen Grundpreis, wenn dieser wie bei mir, da ich ja trotzdem beim Stromanbieter 1/3 Strom beziehe den kompletten Grundpreis
      sowieso bezahle, d. h. diesen Grundpreis spare ich auch nicht anteilig!)

      Eintrag 3)
      Kennzeichen 320 (momentan Zeile 122) MwSt-Betrag, aus der Rechnung der Photovoltaikanlage

      Eintrag 4)
      ohne Kennzeichen (momentan Zeile 168) Vorauszahlungssoll 2018 (einschließlich Sondervorauszahlung)
      mir noch unklar aber vermutlich:
      negativer Betrag der Rückerstattung aus der MWSt (etwas geringer als der Betrag bei Eintrag 3) - warum auch immer!)
      abzüglich meiner in 2018 bereits geleistenen Umsatzsteuervorauszahlungen

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        #18
        AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

        Auf den Internetseiten der bayrischen (und wahrscheinlich auch der außerbayrischen) Finanzämter kannst Du Dich über die steuerliche Behandlung der Photovoltaikanlagen informieren. Vor allem was die unentgeltliche Wertabgabe betrifft ist das sicher recht hilfreich.

        So wie das Schuhgeschäft um die Ecke den Bruttopreis für ein paar Schuhe kassiert, so wirst auch Du Deinen Strom zum Bruttopreis verkaufen. Ein Blick auf die Gutschrift des Stromabnehmers wäre angebracht.

        Zitat von Roberto_L_X Beitrag anzeigen
        abzüglich meiner in 2018 bereits geleistenen Umsatzsteuervorauszahlungen
        Nein, nicht in 2018 geleistet sonder für das Jahr 2018 angemeldet.
        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 01.05.2019, 18:16.

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          #19
          AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

          wieso angemeldet, wenn mir doch das Finanzamt dafür je einen Monatsbetrag abgezogen hatte?

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            #20
            AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

            Was verstehst Du denn unter Soll?

            https://de.wikipedia.org/wiki/Soll_u...hf%C3%BChrung)

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              #21
              AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

              Dann halt andersrum:
              Eintrag 1)
              Kennzeichen 177 (momentan Zeile 38) z. B. Nettobetrag aus der Vergütung der Stromlieferung
              (Man verkauft Strom zum Bruttopreis und rechnet deshalb die MwSt raus, also Brutto/1,19 um hier den Nettobetrag eintragen zu können)

              Eintrag 2)
              Kennzeichen 178 (momentan Zeile 39) z. B. Nettobetrag zur unentgeltlichen Wertabgabe für den Eigenverbrauch
              (meiner Meinung nach = Strompreis den man sich spart, weil man ihn nicht einkaufen muss, also nur NettoArbeitsstrom in Cent * kWh und
              nicht NettoArbeitsstrom in Cent * kWh + anteiligen Grundpreis, wenn dieser wie bei mir, da ich ja trotzdem beim Stromanbieter 1/3 Strom beziehe den kompletten Grundpreis
              sowieso bezahle, d. h. diesen Grundpreis spare ich auch nicht anteilig!)

              Eintrag 3)
              Kennzeichen 320 (momentan Zeile 122) MwSt-Betrag, aus der Rechnung der Photovoltaikanlage

              Eintrag 4)
              ohne Kennzeichen (momentan Zeile 168) Vorauszahlungssoll 2018 (einschließlich Sondervorauszahlung)
              Betrag der Rückerstattung aus der MWSt
              abzüglich der Summe der angemeldeten und vom Finanzamt eingezogenen Umsatzsteuervoranmeldungen
              (diese sollten in etwa dem Betrag aus Eintrag 1 + Eintrag 2 entsprechen *)
              Ergenbnis ist ein Negativwert bei Eintrag 4)

              Die vier Einträge sollten sich in etwa aufheben.

              * bei mir gibt es bei der Summe der Umsatzsteuervoranmeldungen gegenüber der Summe aus Eintrag 1+ Eintrag 2 eine Abweichung,
              da ich generell jeden Monat den gleichen Schätzwert eintrage = gemittelter Jahreswert umgerechnet auf immer gleichen Monatswert.
              Dadurch erspare ich mir das ständige Zählerablesen und in der Summe stimmt es ja doch fast genau bzw. wird ja dann mit der
              Umsatzsteuer Jahreserklärung berichtigt.

              Das müsste doch jetzt passen, oder?
              Zumindest vestehe ich dieses Video so, dort wird auch die Erstattung mit unter zeile 108 (ist jetzt Zeile 168) erfasst
              https://www.youtube.com/watch?v=tfEPJ3muP3E
              Zuletzt geändert von Roberto_L_X; 01.05.2019, 20:25.

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                #22
                AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

                So wie das Schuhgeschäft um die Ecke den Bruttopreis für ein paar Schuhe kassiert, so wirst auch Du Deinen Strom zum Bruttopreis verkaufen.
                Da hier ein Unternehmer aber nicht an einen Endverbraucher, sondern an ein Unternehmen verkauft, ist das in der Regel nicht so. Das sieht man aber aus der Abrechnung des EVU.

                In den Gutschriften sollte die Umsatzsteuer ausgewiesen sein, es sei denn, dem EVU wäre mitgeteilt worden, dass die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Da hier ein Unternehmer aber nicht an einen Endverbraucher, sondern an ein Unternehmen verkauft, ist das in der Regel nicht so
                  Doch, in der Regel verkauft auch ein Unternehmer an den anderen Unternehmer zum Bruttopreis.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

                    wichtig wäre mir ein eindeutiger Kommentar zu Eintrag 4) da es hier immer wieder unterschiedliche Positionen gibt.
                    Laut Video und anderen Quellen muss man dort die Summe aus der MwSt-Rückerstattung für den Kaufpreis der Photovoltaikanlage
                    + die Summe der monatlischen Vorauszahlungen einsetzen, was als Endsumme etwa eine Nullrechnung ergibt.

                    Andere Meinungen sind hier nur die Summe der Vorauszahlungen einszusetzen, aber dann kommt eine Endsumme raus,
                    die in etwa die Grüße der Rückerstattung hat, was dann so aussieht, als bekäme man diese nochmals,
                    was natürlich nur Blödsinn sein kann
                    Zuletzt geändert von Roberto_L_X; 01.05.2019, 21:46.

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                      #25
                      AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Doch, in der Regel verkauft auch ein Unternehmer an den anderen Unternehmer zum Bruttopreis.
                      Was soll diese Wortglauberei bringen? Es geht um den Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung bzw. Gutschrift, die bei einem Firmenkunden in aller Regel ausgewiesen wird.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

                        Ich hab jedenfalls die Frage

                        Zitat von Roberto_L_X Beitrag anzeigen
                        bekommt man vom Stromanbieter Netto oder Brutto, d. h muss man den Nettobetrag erst ausrechnen?
                        so verstanden dass Roberto nicht weiß ob er selbst die Steuern bekommen hat. Ist das Wortklauberei? Wie soll man die Frage sonst verstehen?

                        Ja, ich weiß, man kann immer auch alles anders verstehen.

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                          #27
                          AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

                          Quatsch! Natürlich weiß ich dass, ich Strom verkauft (aber auch bezogen) habe.
                          Den verkauften vergütet mir das Bayernwerk monatlich immer mit gleichem Betrag auf mein Konto ohne jegliche Rechnung.

                          *****
                          Nochmal: Wichtiger wäre mir ein eindeutiger Kommentar zu Eintrag 4) da es hier immer wieder unterschiedliche Positionen gibt.
                          Laut Video und anderen Quellen muss man dort die Summe aus der MwSt-Rückerstattung für den Kaufpreis der Photovoltaikanlage
                          + die Summe der monatlischen Vorauszahlungen einsetzen, was als Endsumme etwa eine Nullrechnung ergibt.

                          Andere Meinungen sind, hier nur die Summe der Vorauszahlungen einszusetzen, aber dann kommt eine Endsumme raus,
                          die in etwa die Grüße der Rückerstattung hat, was dann so aussieht, als bekäme man diese nochmals,
                          was natürlich nur Blödsinn sein kann
                          Zuletzt geändert von Roberto_L_X; 02.05.2019, 21:35.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

                            Vorauszahlungssoll heißt: die Summen aller Voranmeldungen für das betreffende Jahr (Kennzahl 83) + gegebenenfalls die Sondervorauszahlung für dieses Jahr.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

                              Zitat von Roberto_L_X Beitrag anzeigen
                              Laut Video und anderen Quellen muss man dort die Summe aus der MwSt-Rückerstattung für den Kaufpreis der Photovoltaikanlage
                              + die Summe der monatlischen Vorauszahlungen einsetzen, was als Endsumme etwa eine Nullrechnung ergibt.
                              Hallo Roberto_L_X,

                              die Mwst-Rückerstattung hast du doch auch in einer Voranmeldung angemeldet und diese Voranmeldung hatte eben ein negatives Vorauszahlungssoll -> also gehört sie zur Summe aller Voranmeldungen.

                              Tschüß

                              Kommentar


                                #30
                                Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

                                Dann fasse ich nochmals gekürzt meinen Fall zusammen, der sicherlich als Normallfall gelten kann für alle, die sich im Vorjahr
                                eine Photovoltaikanlage gekauft haben und sich für die Regelbesteuerung entschlossen haben:
                                Was muss man in die Jahres Umsatzsteuer für 2018 (auch Jahresumsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerjahreserklärung genannt) eintragen:

                                Eintrag 1)
                                Kennzeichen 177 (momentan Zeile 38) z. B. Nettobetrag aus der Vergütung der Stromlieferung

                                Eintrag 2)
                                Kennzeichen 178 (momentan Zeile 39) z. B. Nettobetrag zur unentgeltlichen Wertabgabe für den Eigenverbrauch

                                Eintrag 3)
                                Kennzeichen 320 (momentan Zeile 122) MwSt-Betrag, aus der Gesamz-Rechnung der Photovoltaikanlage

                                Eintrag 4)
                                ohne Kennzeichen (momentan Zeile 168) Vorauszahlungssoll 2018 (einschließlich Sondervorauszahlung)
                                = Betrag der Rückerstattung aus der MWSt abzüglich der Summe der angemeldeten und vom Finanzamt eingezogenen Umsatzsteuervoranmeldungen
                                (diese sollten in etwa dem Betrag aus Eintrag 1 + Eintrag 2 entsprechen: Ergebnis ist ein Negativwert bei Eintrag 4)

                                Summasumarum ein Ergebins das sich kaum von einer Nullsumme unterscheidet.

                                Schöne Grüße
                                Roberto_L_X
                                Zuletzt geändert von Roberto_L_X; 03.05.2019, 17:32.

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