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Berücksichtigung von Handwerkerleistungen ?

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    Berücksichtigung von Handwerkerleistungen ?

    Hallo und guten Tag!
    Ich bitte um etwas Unterstützung bei meinem ersten Gehversuch mit MeinElster! für 2018)
    Habe ca. 5700,00 € angegeben für Handwerkerleistungen (Stundenlöhne!).

    1. Wieviel werden mir davon steuerermäßigt angerechnet ?
    2. Wo finde ich diesen veminderen Wert bei dem Ausdruck der Steuerberechnung ?

    Danke im Voraus!
    ____________________________________________
    Gruß Harry

    #2
    AW: Berücksichtigung von Handwerkerleistungen ?

    Es sind in diesem Fall 20 v. H. der Aufwendungen, die im Steuerbescheid am Schluss im Bereich Berechnung der Steuer von der nach der Tabelle festzusetzenden Steuer abgezogen werden.

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      #3
      AW: Berücksichtigung von Handwerkerleistungen ?

      20 %.

      Nach festgesetzter Steuer bei Ermäßigung für Handwerkerleistungen.

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        #4
        AW: Berücksichtigung von Handwerkerleistungen ?

        Erst mal Danke für die Rückmeldung !
        Habe folgenden Satz gefunden ..............Ermäßigung für geringfügige Beschäftigung im Haushalt ....... Ist es diese SAngabe ??
        Wenn ja, da sind aber nur 510 Euro angegeben ???
        ____________________________________________
        Gruß Harry

        Kommentar


          #5
          AW: Berücksichtigung von Handwerkerleistungen ?

          Und Handwerker tauchen nicht auf? Die Differenz von rd. 630 Euro sollte erläutert sein. Oder du fragst beim FA nach

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            #6
            AW: Berücksichtigung von Handwerkerleistungen ?

            Also von Handwerker steht nichts drin !! Auf dem Eingabeformular sind auch die 5.700,00 Euro in der Gesamtsumme zu sehen !
            ____________________________________________
            Gruß Harry

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              #7
              AW: Berücksichtigung von Handwerkerleistungen ?

              Vielleicht ist der Betrag bei der Erklärung in die falsche Zeile gerutscht. Es gibt ja unterschiedliche Obergrenzen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Berücksichtigung von Handwerkerleistungen ?

                Also die Werte habe ich unter : "13 - Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" eingetragen. Und in der Gesamtsumme sind die 5.700 zu sehen!

                - - - Aktualisiert - - -

                Ich glaube, da habe ich wohl etwas zu früh eingetragen ?? Nach der 13 kommt etwas später eine Überschrift mit HANDWERKER !!
                Da müsste das wohl eingetragen werden ??

                - - - Aktualisiert - - -

                Jach glaube das war's !!! Habe dort einen Eintag gemacht, und jetzt erscheinen auch die HANDWERKER im Steuerbescheid !! Und richtig mit 20% abgerechnet !!

                Entschuldigung für dieses Missverständnis ! Man sollte lesen können !!

                Trotzdem Danke für eure Rückmeldungen !!
                ____________________________________________
                Gruß Harry

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