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Elternbeitrag an die Stadt UND zahlung an Privaten Kindergarten absetzbar?

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    Elternbeitrag an die Stadt UND zahlung an Privaten Kindergarten absetzbar?

    Hallo,

    beim Punkt Kinderbetreuung stehe ich grade ein wenig auf dem Schlauch.

    Unser Sohn geht in einen Privaten Kindergarten, somit müssen wir den Elternbeitrag an die Stadt sowie an den Kindergartenträger entrichten.
    Dies setzt sich wie folgt zusammen:

    Zahlungen an den Kindergarten sind Monatlich 123€ abzüglich 63€ Essensgeld. Also 720€ in 12 Monaten an die Kita.
    Dazu kommen von Jan bis Aug 126€/Monat und ab September 98€ Monatlich an die Stadt. Also 1400€ die in den 12 Monaten an die Stadt gingen.


    Jetzt zur Frage: Kann ich bei den Kinderbetreuungskosten nur die 720€ an den Kindergarten absetzen oder auch die 1400€ an die Stadt?
    Und wenn ich die Zahlung an die Stadt ebenfalls absetzen kann, was muss ich dann bei Name und Anschrift des Dienstleisters dafür eintragen?

    Stadt Duisburg/NRW

    Schönen Abend noch

    #2
    AW: Elternbeitrag an die Stadt UND zahlung an Privaten Kindergarten absetzbar?

    Hallo shredderman,

    du kannst doch auf Seite 3 Zeile 67 der Anlage Kind einfach eine weitere Zeile hinzufügen und trägst dort die Anschrift der Stadtverwaltung ein ->warum nicht ?

    Tschüß

    P.S. den Doppelpost habe ich wunschgemäß entfernt.
    Zuletzt geändert von holzgoe; 15.03.2019, 08:12. Grund: Ergänzung

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