Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

    Hallo zusammen,

    ich komme mit der Zeile 11 in der Anlage Vorsorgeaufwand einfach nicht zurecht:
    "2 - Allgemeine Angaben zur Krankenversicherung/zu den Krankheitskosten
    Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung von jedem Ehegatten / Lebenspartner:
    Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf
    – steuerfreie Zuschüsse (zum Beispiel Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder
    – steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte/Lebenspartner) oder
    – steuerfreie Beihilfen (zum Beispiel Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner)?"

    Zeile 11: Steuerpflichtige Person JA oder NEIN?

    Ich bin gewöhnlicher Vollzeit Arbeitnehmer, single, Berufsanfänger. Kann ich hier auf jeden Fall JA anklicken? Oder nur wenn in meiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 24 (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse) etwas eingetragen ist? Oder verstehe ich den Punkt ganz falsch?

    Über hilfreiche Tipps bin ich sehr Dankbar.

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

    Hallo Curro123,

    klick mal auf das blaue Fragezeichenkästchen in Mein ELSTER rechts neben der Themenüberschrift "2 - Allgemeine Angaben zur Krankenversicherung/zu den Krankheitskosten". Dort erhältst Du genauere Information zu Deiner Frage. Vermutlich beantwortet sich Deine Frage dann von selbst.
    Zuletzt geändert von ErnstK62; 15.03.2019, 14:23.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

      Hallo ErnstK62,

      da habe ich natürlich geguckt und auch schon im Forum und dem restlichen Internet gesucht. Ich habe es trotzdem noch nicht wirklich verstanden...

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

        Hallo,

        du kreuzt -ja- an.

        Dein AG zahlt schließlich einen Teil der KV

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

          Auch in der GKV Pflichtversicherte müssen Ja ankreuzen, da für sie steuerfreie Arbeitgeberbeiträge geleistet werden, auch wenn die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen.

          Das steht doch auch so in der Zeilenerläuterung, wenn auch nicht in der ersten Zeile:

          - ...
          - steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte/Lebenspartner) oder
          - ...
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

            Danke Charlie24. Das war zu einfach, als dass das für mich eindeutig wäre. Mich wundert es auch, dass die Software das nicht einfach selbst ausfüllen kann. Das ergibt sich ja aus den restlichen Antworten...

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

              Ergänzend zur Frage von @Curro123 eine Frage meinerseits:

              Wenn man den Sachverhalt, ob JA oder NEIN einzutragen ist, nicht eindeutig beantworten kann, wäre es dann zulässig, mit dem voreingestellten Eintrag "keine Angabe" fortzufahren? Offensichtlich bemängelt Mein ELSTER bei der Plausibilitätsprüfung diesen Umstand nicht, obwohl es im Einführungstext heißt: "Eine Eintragung ist stets vorzunehmen".

              Beispiel Rentner mit Altersrentenbezug aus der gesetzlichen RV:
              Ist er nicht freiwillig krankenversichert oder zusatzversichert, bekommt er wohl auch keine steuerfreien KV-Zuschüsse vom Rentenversicherungsträger und müsste somit in Zeile 11 klar ein NEIN eintragen. Ich weiß aber nicht, ob solcherlei Zuschüsse separat in der per Belegabruf einsehbaren Rentenbezugsmitteilung der RV an das FA aufgelistet sind, denn dort gibt es meines Wissens nach nur den globalen Eintrag "Höhe der geleisteten/erstatteten Beiträge/Zuschüsse zur Kranken-/Pflegeversicherung"?
              Zuletzt geändert von ErnstK62; 15.03.2019, 16:00. Grund: Rechtschreibung

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

                Auch bei Rentnern, die in der KVdR pflichtversichert sind, trägt die Rentenversicherung die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, nur den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Rentner zu 100% selbst tragen.

                Die exakte Hälfte gilt jetzt ab 2019, bis 2018 war das die Hälfte des Grundbeitrags zur gesetzlichen KV.

                Auch Rentner müssen deshalb in Zeile 11 immer ja ankreuzen.

                Beim Belegabruf wird das Ja in Zeile 11 inzwischen automatisch eingetragen, zumindest dann, wenn, wie in meinem Fall, die Rentenversicherung einen Zuschuss zur PKV gewährt.

                Zuschüsse und Beitragsanteile zur KV sind in den übermittelten Daten ausgewiesen. Auch zur PV, soweit pflichtversichert!
                Zuletzt geändert von Charlie24; 15.03.2019, 16:25. Grund: Ergänzt Pflegeversicherung
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Auch Rentner müssen deshalb in Zeile 11 immer ja ankreuzen
                  Mein ELSTER ist da leider im Begleittext nicht ganz eindeutig:

                  Im Einführungstext von "2 - Allgemeine Angaben zur Krankenversicherung/zu den Krankheitskosten" ist bei Renten nur die Rede von "steuerfreien Zuschüssen", und bei Arbeitnehmern die Rede von steuerfreien Beiträgen.

                  Im Hilfetext zu "2 - Allgemeine Angaben zur Krankenversicherung/zu den Krankheitskosten" (blaues Kästchen mit Fragezeichen) ist dagegen bei Renten die Rede von "Beitragsanteilen der Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen"

                  Ist in Zeile 11 für Rentner nun ein "Beitrag" oder ein "Zuschuss" oder beides gemeint???

                  Bei einem normalen Rentner ist der Anteil des Rentenversicherungsträgers an der Sozialversicherung ein Beitragsanteil und nicht ein Zuschuss. Den Zuschuss gibt es dann, wenn der Rentner, warum auch immer, private KV-versichert ist.


                  Zuschüsse und Beitragsanteile zur KV sind in den übermittelten Daten ausgewiesen
                  Da bin ich mir nicht so sicher. Möglicherweise muss die Übermittlung, was "Zuschüsse" anbelangt, separat bei der RV beantragt werden. Und ob der KV-Anteilsbeitrag der RV separat ausgewiesen wird, kann ich nicht sagen. Unter Umständen stehen o.g. Daten nur in den Rentenbescheidsmitteilungen bzw. Rentenanpassungsmitteilungen der RV.
                  Zuletzt geändert von ErnstK62; 15.03.2019, 19:27. Grund: Ergänzung: Übermittelte Daten

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

                    Ist in Zeile 11 für Rentner nun ein "Beitrag" oder ein "Zuschuss" oder beides gemeint???
                    Es spielt keine Rolle, ob die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt oder an den Rentner einen Zuschuss in dieser Höhe zahlt.

                    Das ist Jacke wie Hose. Nein darf in Zeile 11 nur jemand ankreuzen, der keinen Beihilfeanspruch hat und die Kosten seiner Krankenversicherung zu 100% selbst trägt.

                    Was die Beleginhalte angeht: Ich rufe jährlich ein halbes Dutzend Rentenbelege ab und weiß deshalb, was drinsteht.
                    Zuletzt geändert von Charlie24; 15.03.2019, 19:34. Grund: Ergänzt Beleginhalte
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

                      Hallo Charlie24,

                      danke für die klare und unmissverständliche Antwort. Wenn jetzt nicht noch differente Aussagen hierzu von anderen Forumexperten kommen, nehme ich deine Aussage unverbindlich (ohne Gewähr) als zutreffend an.

                      Damit wäre dann auch meine Frage abschließend beantwortet. Vielen Dank.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

                        Die Auskunft darfst du auch als verbindlich einstufen. Ich rufe ja sowohl Rentenbelege für pflichtversicherte Rentner wie auch für Rentner ab, die Zuschüsse zur KV erhalten.

                        Außerdem ist das in § 22a EStG so geregelt.

                        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22a.html
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          AW: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 JA oder NEIN?

                          Auch in der GKV Pflichtversicherte müssen Ja ankreuzen, da für sie steuerfreie Arbeitgeberbeiträge geleistet werden, auch wenn die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen.

                          Das steht doch auch so in der Zeilenerläuterung, wenn auch nicht in der ersten Zeile:

                          - ...
                          - steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte/Lebenspartner) oder
                          - ...
                          Hallo,

                          ich habe auch das Problem mit der Zeile 51 in der Anlage Vorsorgeaufwand. Ich bin normale AN habe letztes Jahr auch Krankengeld und Übergangsgeld erhaltenbund in der Lohnsteuerbescheinigung steht in d. Zeilen 24 nichts. Ich weiss nicht was ich klicken muss, weil ich die Hilfe auch nicht verstehe. Wenn ich den Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen hätte müsste es doch in der Lohnsteuerbescheinigung von 2019 enthalten sein?

                          Wissen Sie warum dies nicht in der Lohnsteuerbescheinigung erwähnt wird?

                          Danke für die Antwort im Voraus und guten Abend.

                          Gruss

                          Kommentar


                            #14
                            Wissen Sie warum dies nicht in der Lohnsteuerbescheinigung erwähnt wird?
                            Das ist nicht vorgesehen. Bei gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmern wird nur der Arbeitnehmeranteil zur KV und PV ausgewiesen,

                            nicht jedoch der Arbeitgeberanteil. Nur bei freiwillig in der GKV oder in der PKV versicherten Arbeitnehmern werden die steuerfreien AG-Zuschüsse

                            bescheinigt. Ein Beihilfeanspruch (Beamte usw.) erscheint auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung.

                            Mit der Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand hast du kein Problem, das ist von dir nichts einzutragen!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X