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Öffnungsklausel

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    Öffnungsklausel

    Guten Tag,
    in der Anlage R verhindert ein Eintrag in 11= Prozentsatz der Öffnungsklausel (Berufsständige Versorgung) die Berechnung mit folgender Fehlermeldung:

    "Angaben zur Öffnungsklausel sind nur zutreffend, wenn mind. 10 Jahre etc.... höher..... geleistet wurde und dies durch Bescheinigungen nachgewiesen wurde."

    Die Bescheinigung liegt dem Finanzamt seit Jahren vor. In früheren Versionen (damals Elster-Download vom Finanzamt) gab es keine Probleme bei der Vorausberechnung.

    Gruß HGM

    #2
    AW: Öffnungsklausel

    Den Hinweis bekomme ich am Anfang der Steuerberechnung zwar auch, dennoch wird sie korrekt durchgeführt.

    Die Ursache für den Abbruch muss deshalb anderswo gesucht werden. Bitte mal die Angaben bei der Öffnungsklausel löschen und dann die Steuerberechnung testen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Öffnungsklausel

      Charlie24,
      ohne Eintrag bei der Öffnungsklausel gibt es hier keine Fehlermeldung.
      Aber wie kann das Programm das steuerliche Ergebnis bei dir korrekt berechnen, wenn es von der Öffnungsklausel nichts weiß?

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        #4
        AW: Öffnungsklausel

        Aber wie kann das Programm das steuerliche Ergebnis bei dir korrekt berechnen, wenn es von der Öffnungsklausel nichts weiß?
        Ich habe bei meiner Rente testweise bei der Öffnungsklausel einen Prozentsatz eingetragen und danach die Steuerberechnung laufen lassen.

        Dabei kam auf Seite 1 der Steuerberechnung der von dir genannte Hinweis. Auf Seite 2 und 3 wurde dennoch die Steuer korrekt berechnet und

        ein Teil meiner Rente wurde nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Öffnungsklausel

          Danke für deine Hartnäckigkeit. Bei mir erscheint es jetzt auch.
          Gruß HGM

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