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Selbstverbrauch Photovoltaik

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    Selbstverbrauch Photovoltaik

    Hallo. Ich versuche gerade bei der Anlage EÜR den Selbstverbrauch zu ermitteln. Kann mir jemand helfen?

    Unsere Anlage ging am 27.4.18 in Betrieb. Wir verbrauchen den Strom selber und haben Akkus und alles darüber hinaus speisen wir ein.

    Unsere Anlage hat eine Leistung von 5,900 kw.

    Laut Rechnung des Netzbetreibers ist die jahreseinspeisemenge 2.773 kWh

    Wie berechne ich jetzt den selbstverbrauch? Ich habe auf der Rechnung des Netzbetreibers nur die 12.20 ct/kWh für den eingespeisten Strom?

    Wäre dann die Rechnung so: 5,900 kW - 2.773 KWh = 3127 KWh mein selbstverbrauch? Und mal wieviel Euro muss ich das dann noch rechnen ?

    #2
    AW: Selbstverbrauch Photovoltaik

    Ich habe den Beitrag in ein neues Thema verschoben, weil es keinen Zusammenhang zu der Bereitstellung der EÜR für 2018 gibt.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage allerdings auch nichts zu tun!

    Offizielle Hilfestellungen der Steuerverwaltung zu Photovoltaikanlagen sind hier zu finden:

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

    Wenn du da nicht fündig wirst, dann gibt es spezielle Foren für Photovoltaik und natürlich auch Steuerberater.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Selbstverbrauch Photovoltaik

      Ok vielen Dank

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        #4
        AW: Selbstverbrauch Photovoltaik

        Die Plus Version der SteuerSparerklärung hat ein Photovoltaik Modul an Bord. Da geben Sie 6 Zahlen ein, den Rest erledigt das Programm. EÜR, AVEÜR, Umsatzsteuer, alles vollautomatisch. Den Kaufpreis können Sie als Betriebsausgaben absetzen. Sie müssen nicht einmal irgend etwas selbst ausrechnen.

        Kommentar


          #5
          AW: Selbstverbrauch Photovoltaik

          Die Broschüre des Bayerischen Landesamts für Steuern beantwortet die gestellten Fragen ebenfalls, deshalb muss nicht unbedingt Geld in ein kommerzielles Steuerprogramm investiert werden.

          Noch dazu, als dieses Programm in bestimmten Bereichen keineswegs fehlerfrei ist! Ich teste solche Programme nämlich durchaus hin und wieder.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Selbstverbrauch Photovoltaik

            Das Problem mit dem Eigenverbrauch ist, dass es drei verschiedene Berechnungsmethoden gibt ( Wiederbeschaffungswert, Selbstkostenermittlung, Pauschale Ermittlung)
            Folgende Anlage erstellt das Programm:

            Selbst genutzte Strommenge 1061 kWh
            Berechnungsvarianten des Eigenverbrauchs (Günstigerprüfung)


            Wiederbeschaffungswert
            Nettopreis pro kWh der zugekauften Strommenge von 0,2249 €/ 0,1890 kWh
            Monatl. Grundpreis von 5,00 € für 12 Monate
            Jährl. Nettogrundpreis von 50,42 € / (5662 kWh + 1061 kWh) 0,0075
            Preis pro kWh der gekauften Strommenge 0,1965 €
            Eigenverbrauch (1061 kWh * 0,1965 €/kWh) 208,48 €


            Selbstkostenermittlung
            Eingespeiste Strommenge 1250 kWh
            Selbst genutzte Strommenge 1061 kWh
            Produzierte Strommenge gesamt 2311 kWh
            Selbst genutzte Strommenge in Prozent 45,91%
            Angefallene Kosten 239,42 €
            Eigenverbrauch nach EStG (239,42 € * 45,91%) 109,92 €


            Pauschale Ermittlung mit 0,20 € pro kWh
            Selbst genutzte Strommenge 1061 kWh
            Eigenverbrauch (1061 kWh * 0,20 € pro kWh) 212,20 €
            Eigenverbrauch für das Jahr 2019

            Eigenverbrauch nach dem Einkommensteuergesetz
            Sonstige Sachentnahme - Anlage EÜR: Zeile 20 109,92 €
            Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe - Anlage EÜR: Zeile 16 39,61 €

            Eigenverbrauch nach dem Umsatzsteuergesetz
            Umsatzsteuererklärung: Zeile 39 208,48 €
            Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch 39,61 €

            Die Ermittlung nach den Selbstkosten liefert den günstigsten Eigenverbrauch, jedoch können die Selbstkosten nach
            dem Umsatzsteuergesetz nur angesetzt werden, wenn keine Wiederbeschaffungskosten ermittelbar sind.


            Wenn es Ihnen gelingt den gesamten erzeugten Strom selbst zu verbrauchen,müssen Sie vielleicht gar nichts abgeben. Es fehlt an einer Gewinnerzielungsabsicht. Wenn Sie kein Strom verkaufen, haben Sie keine Einnahmen und Ausgaben. Klären Sie mit dem Finanzamt oder Steuerberater, ob Sie überhaupt was abgeben müssen. Sie könnten ja eines Tages doch Strom verkaufen. Vielleicht müssen Sie 0-Bescheid abgeben. keine Ahnung.
            Zuletzt geändert von Laie123; 17.03.2019, 11:45.

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