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Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

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    Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

    Hallo zusammen,

    ich bin Azubi und daher ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.
    Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand: "Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse (zum Beispiel Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) oder steuerfreie Beihilfen (zum Beispiel Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner) ?"
    Ich habe dort ein "nein" angehakt..
    Meine Frage nun: muss ich meinen Bescheid korrigieren und dort ein Ja eintragen?
    Dieser Punkt macht bei mir über 100,- EUR Steuererstattung aus..

    Ganz lieben Dank im Voraus!

    Daniel

    #2
    AW: Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

    Zitat von CatBreeze Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich bin Azubi und daher ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.
    Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand: "Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse (zum Beispiel Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) oder steuerfreie Beihilfen (zum Beispiel Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner) ?"
    Ich habe dort ein "nein" angehakt..
    Meine Frage nun: muss ich meinen Bescheid korrigieren und dort ein Ja eintragen?
    Dieser Punkt macht bei mir über 100,- EUR Steuererstattung aus..

    Ganz lieben Dank im Voraus!

    Daniel
    Hallo,

    natürlich musst du hier -ja- ankreuzen-
    Dein AG bezahlt schließlich seinen Anteil an deiner KV

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

      Mist da habe ich mich vertan, danke!
      Also muss ich jetzt bei Elster das Einspruchformular ausfüllen und das dort schildern?

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        #4
        AW: Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

        Zitat von CatBreeze Beitrag anzeigen
        Mist da habe ich mich vertan, danke!
        Also muss ich jetzt bei Elster das Einspruchformular ausfüllen und das dort schildern?
        Hallo,

        musst du nicht.
        Das FA sieht, dass du AN bist und korrigiert den Eintrag.
        Siehst du im Bescheid.
        Hast du die Erklärung schon übermittelt?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

          Ja der Bescheid wurde mir heute morgen per ELSTER zugestellt.
          Dort ist es leider so berechnet worden..

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            #6
            AW: Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

            Was heißt leider?

            Ist es jetzt vom Finanzamt richtig berechnet worden oder falsch?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

              Na im Bescheid ist jetzt die Deckelung von 1900 drin und eine entsprechend niedrigere Erstattung.
              Das ist aber der per ELSTER zugestellte.
              Es kommt ja jetzt wohl noch einer per Post. Aber da wird ja dann wohl das identische drin stehen, oder?

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                #8
                AW: Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

                Natürlich ist der Papierbescheid identisch und er ist ja auch richtig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  ... und er ist ja auch richtig.
                  Ich dachte, wenn ich das JA eintrage, entfällt diese Deckelung und die Erstattung fällt höher aus?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

                    Zitat von CatBreeze Beitrag anzeigen
                    Ich dachte, wenn ich das JA eintrage, entfällt diese Deckelung und die Erstattung fällt höher aus?
                    Das hast du gründlich missverstanden. JA bedeutet, dass sonstige Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 € gedeckelt werden.

                    Wenn deine Eigenanteile bei der Kranken- und Pflegeversicherung unter den 1.900 € geblieben sind, was bei Azubis ja ganz normal ist, werden

                    z. B. die Beiträge zur ALV oder der Versicherungsanteil für das Krankengeld noch steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt, bis die 1.900 € erreicht sind.

                    Da du fälschlich NEIN angekreuzt hast, wurden bei dir mehr als 1.900 € steuerlich berücksichtigt, denn dann greift eine Obergrenze von 2.800 €.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

                      Nein, genau umgekehrt. Wenn Du -wie jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer- vom Arbeitgeber steuerFREIE Sozialversicherungsbeiträge bekommst, ist es gerechtfertigt, dass Du weniger Vorsorgeaufwendungen abziehen kannst als z.B. ein Selbständiger, der Alles aus seinem versteuerten Einkommen selbst tragen muss.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

                        Jetzt ergibt es auch einen Sinn.
                        Und ich frage mich die ganze Zeit, warum die bei Nein auf 1900 gedeckelt haben.
                        Dann wurde das wahrscheinlich so schon angepasst!

                        Danke!

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                          #13
                          AW: Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.900,- EUR

                          Dann wurde das wahrscheinlich so schon angepasst!
                          Davon kannst du ausgehen. Dieser Fehler wird eigentlich immer berichtigt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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