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Steuerbescheid auch eöektronisch?

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    Steuerbescheid auch eöektronisch?

    Hallo,

    ma eine Frage:
    Bekomme ich, wenn ich die Stererklärung über "Mein Elster" abgeschickt habe, den Steuerbescheid auch elektronisch in mein Postfach übermittelt oder auf altem Wege per Briefpost?

    Viele Grüße
    Pasta

    #2
    AW: Steuerbescheid auch eöektronisch?

    Auf beiden Wegen
    Elektronisch aus Servicegründen
    Per Post wg der Rechtsverbindlichkeit
    Zuletzt geändert von XaverWdg; 20.03.2019, 11:25.

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      #3
      AW: Steuerbescheid auch eöektronisch?

      Du bekommst die Bescheiddaten nach Mein ELSTER geliefert und den schriftlichen Steuerbescheid per Post. Verbindlich ist allein der Steuerbescheid, den du per Post erhältst.

      Ich schätze. dass es ab dem nächstem Jahr möglich sein wird, auf den schriftlichen Bescheid zu verzichten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerbescheid auch eöektronisch?

        Hallo Pasta,

        die elektronische Bescheiddatenrücklieferung ist ein zusätzlicher Service, weiterhin rechtsverbindlich ist nur der per Post kommende Bescheid.

        Tschüß

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          #5
          AW: Steuerbescheid auch eöektronisch?

          Alles klar, danke Euch!

          LG
          Pasta

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            #6
            AW: Steuerbescheid auch eöektronisch?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich schätze. dass es ab dem nächstem Jahr möglich sein wird, auf den schriftlichen Bescheid zu verzichten.
            Hallo,

            da bist du aber optimistisch -> das wird sicher irgendwann mal kommen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Steuerbescheid auch eöektronisch?

              Was heißt optimistisch?

              Geplant ist die Rechtsverbindliche elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten und die damit verbundene Öffnung der elektronischen Kommunikation vom Finanzamt zum Bürger

              momentan für Ende 2019. Natürlich können sich da noch Verzögerungen ergeben, aber von irgendwann in ferner Zukunft würde ich da nicht ausgehen wollen.

              Die gesetzlichen Vorschriften dafür sind in Kraft und sollten konsequenterweise dann auch nach und nach umgesetzt werden. Ich könnte auf den Papierbescheid jetzt schon verzichten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Steuerbescheid auch eöektronisch?

                Hallo,

                ich denke eher an die "Millionen" Bürger die keine elektronische Post entgegennehmen können.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Steuerbescheid auch eöektronisch?

                  Wie man hier im Forum immer wieder sieht gibt's auch die anderen, die am liebsten alles elektronisch hätten. Es gibt halt solche und solche.

                  Ich scanne schon seit Jahren den Steuerbescheid ein, sobald er da ist, und entsorge das Original sofort. Hab noch nie gehört dass jemand bei einem Einspruch seinen Bescheid vorlegen hätte müssen.

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                    #10
                    AW: Steuerbescheid auch eöektronisch?

                    Was ich mir gut vorstellen kann, ist ein freiwilliger Verzicht auf den Papierausdruck.
                    Spart Papier und der Verwaltung das Porto.

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                      #11
                      AW: Steuerbescheid auch eöektronisch?

                      So wird es auch sein, siehe § 122a AO. Danach ist ein elektronischer Bescheid nur möglich, wenn Du damit einverstanden bist.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Steuerbescheid auch eöektronisch?

                        Hallo,

                        und deshalb ist es auch nicht absehbar in wie viel Jahren es keine rechtsverbindlichen Papierbescheide mehr geben wird.

                        Tschüß

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