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Welche Steuernummer hätten's denn gern?

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    Welche Steuernummer hätten's denn gern?

    Hallo,

    ein Mann habe eine Steuernummer und ein Gewerbe. Er ELSTERt bisher ESt, USt und eBilanz mit seiner Steuernummer.
    Eine Frau habe ebenfalls eine (eigene) Steuernummer. Sie ELSTERt bisher nur ESt (normalsterbliche Angestellte).

    Nun heiraten die beiden und kreuzen (im Wiso-Sparbuch) bei ihrer ersten gemeinsamen ESt-Erklärung an "wir haben noch keine zusammenveranlagte Steuernummer". Die kriegen sie dann automatisch durch den ESt-Bescheid (und auch die ESt-Vorauszahlungen werden künftig unter dieser "gemeinsamen" Steuernummer abgebucht).

    Klar, die ESt-Erklärung wird künftig mit der neuen/gemeinsamen Steuernummer eingereicht. Aber wie ELSTERt der Mann nun künftig seine USt-Voranmeldung, USt-Erklärung und eBilanz (das Gewerbe läuft nach wie vor nur auf seinen Namen)? Auch mit der neuen "Familien-Steuernummer" (damit alles zusammengefunden werden kann), oder nach wie vor mit seiner "eigenen privaten" (die er wohl, falls er jemals ESt-Einzelveranlagung wünschen sollte, dort auch wieder verwenden müsste)? Oder sollte er mal sein Finanzamt fragen, wie sie's haben wollen? Oder ist es gar egal? (Während man unterm Jahr die USt-Voranmeldungen einreicht, weiß man ja auch noch gar nicht, ob man am Ende vom Jahr Einzel- oder Zusammenveranlagung bei der ESt haben will.)

    (Ich selbst - bei mir ist es ähnlich - geb' seit 20 Jahren einfach alles unter der "Familien-Steuernummer" ab - ohne dass ich damals bei Geschäftseröffnung und/oder Heirat viel darüber nachgedacht habe -, und es funktioniert. Aber nachdem ich grad obigen Fall in der Bekanntschaft mitbekommen habe, ist mir so ins Hirn gekommen, dass das ja eigentlich gar nicht so selbstverständlich ist...)

    In unserem bürokrat... äh... wohlgeordneten deutschen Staat steht das doch bestimmt irgendwo eindeutig definiert für solche Fälle, was mit welcher Steuernummer zu ELSTERn wäre...?!

    Irgendwelche Gedanken dazu? Vielen Dank schon mal im Voraus!

    #2
    AW: Welche Steuernummer hätten's denn gern?

    ich denke, das wird in den Bundesländern oder sogar FÄ mitunter unterschiedlich gehandhabt. Solange niemand was anderes sagt, würde ich die Voranmeldungen und gewerblichen Steuererklärungen unter der bisherigen Steuernummer abgeben. Die kann auch für evtl. Einzelveranlagung verwendet werden.

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      #3
      AW: Welche Steuernummer hätten's denn gern?

      Erklärungen für betriebliche Steuern sollten unter der Steuernummer des Unternehmens eingereicht werden, ebenso Gewinnermittlungen (Bilanz oder EÜR).

      Zu betrieblichen Steuern gehören meines Erachtens die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer, wobei an Unternehmer mit mehreren Betrieben ja regelmäßig mehrere Steuernummern vergeben werden.

      Auf den Schreiben der Finanzämter steht in der Regel, für welche Steuerarten die zugeteilte Steuernummer jeweils gilt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Welche Steuernummer hätten's denn gern?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Erklärungen für betriebliche Steuern sollten unter der Steuernummer des Unternehmens eingereicht werden, ebenso Gewinnermittlungen (Bilanz oder EÜR).
        Ja, das hätte ich so "aus'm Bauch raus" auch gesagt. Die finden das dann schon selber zusammen? Sonst könnte man ja in der ESt-Erklärung in der Anlage G, wo man seinen Betrieb reinschreibt (z.B. "Softwareentwicklung"), vorsichtshalber noch die Betriebssteuernummer mit dazu schreiben. Aber ich geh' mal davon aus, dass die drei Steuernummern (Mann-einzeln/Frau-einzeln/Zusammen) beim Finanzamt schon irgendwie verknüpft sind...

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          #5
          AW: Welche Steuernummer hätten's denn gern?

          Die Finanzämter bringen das nach meiner Erfahrung intern schon zusammen. Auf bestimmten Erklärungen, wie z. B. der EÜR gibt es ja auch ein Extrafeld zur Angabe der Leitsteuernummer.

          Manchmal geht es auch etwas kunterbunt durcheinander. Ich habe im letzten Jahr erlebt, dass für die Mitglieder einer Erbengemeinschaft, die einen landwirtschaftlichen Betrieb geerbt hatten,

          innerhalb von vier Wochen zweimal neue Steuernummern vergeben wurden, weil man sich offenbar innerhalb des Finanzamts erst verständigen musste, ob sich die Allgemeine Veranlagungsstelle

          oder die für Land- und Forstwirte um diese Steuerfälle kümmert. Bestimmte Fälle werden intern durchaus gern weitergeschoben, schließlich macht jeder Fall Arbeit.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Welche Steuernummer hätten's denn gern?

            Ich geh mal davon aus dass der Ehemann schon eine gewerbliche Steuernummer hat. Warum soll sich die ändern?

            Wenn die Heirat nicht mit einer Namensänderung oder einer Verlegung des Betriebs verbunden ist dann bleibt jedenfalls die gleiche Stelle im Finanzamt zuständig (jedenfalls in Bayern).

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              #7
              AW: Welche Steuernummer hätten's denn gern?

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Ich geh mal davon aus dass der Ehemann schon eine gewerbliche Steuernummer hat.
              Er hatte halt schon immer eine. Die hat sich bei seinem Wechsel von "angestellt" nach "selbstständig" (lange vor der Heirat) auch nicht geändert.

              Aber nachdem insbesondere die Umsatzsteuer ja höchst personenbezogen ist, gehe ich auch mal davon, dass das alles so bleibt wie vor der Ehe.

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                #8
                AW: Welche Steuernummer hätten's denn gern?

                Die hat sich bei seinem Wechsel von "angestellt" nach "selbstständig" (lange vor der Heirat) auch nicht geändert.
                Das ist allerdings sehr ungewöhnlich! Normalerweise kommt man da in einen anderen Veranlagungsbereich und erhält deshalb auch eine neue Steuernummer.

                Eine meiner Schwestern (Rentnerin) ist sogar wegen der vom Überschuss her läppischen Vermietung eines Garagenstellplatzes mit einer neuen Steuernummer beglückt worden.

                Wir hingegen haben unsere Steuernummer behalten dürfen, obwohl ich seit einigen Jahren Pachteinnahmen erziele, die ich früher nicht hatte

                Das sind alles Erfahrungen mit bayerischen Finanzämtern!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: Welche Steuernummer hätten's denn gern?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das ist allerdings sehr ungewöhnlich! Normalerweise kommt man da in einen anderen Veranlagungsbereich und erhält deshalb auch eine neue Steuernummer.
                  Ja, hat mich damals auch gewundert. Naja, ich hab zwei Details unterschlagen, vielleicht spielen die ja eine Rolle dabei:
                  • "angestellt" war er als Gesellschafter-Geschäftsführer (s)einer GmbH; vielleicht hatte er da deswegen auch schon eine Art "Unternehmer-Steuernummer"?
                  • ich hab der Einfachheit halber "Gewerbe" geschrieben, aber er führt sein jetziges Unternehmer als Freien Beruf (Anlage S, nicht G) - hat aber den "Fragebogen zur Selbstständigkeit" bei der Eröffnung des Unternehmens ganz normal ans Finanzamt geschickt (und macht USt-Sollversteuerung, hat USt-ID und bilanziert; also alles absoluter Standard wie auch bei millionenschweren weltumspannenden Konzernen)
                  Vielleicht unterscheidet das Finanzamt (auch Bayern) ja bei Unternehmern zwischen Gewerbetreibenden und Freien Berufen (und letztere dürfen ihre "private" Steuernummer auch für betriebliche Steuern behalten)?

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                    #10
                    AW: Welche Steuernummer hätten's denn gern?

                    Ich schätze eher, er hatte als Gesellschafter-Geschäftsführer schon eine passende Steuernummer, die nicht zur Arbeitnehmerveranlagungsstelle gehörte.

                    Zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden wird da nicht unterschieden. Man kann ja aus der 3-er Ziffernfolge nach der Finanzamtsnummer ablesen, wo man veranlagt wird.

                    Das kann man in Bayern auf den Finanzamtsseiten auch nachprüfen, wenn man über die Steuernummer seinen Ansprechpartner sucht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Welche Steuernummer hätten's denn gern?

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ich schätze eher, er hatte als Gesellschafter-Geschäftsführer schon eine passende Steuernummer, die nicht zur Arbeitnehmerveranlagungsstelle gehörte.
                      Zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden wird da nicht unterschieden. Man kann ja aus der 3-er Ziffernfolge nach der Finanzamtsnummer ablesen, wo man veranlagt wird.
                      Das kann man in Bayern auf den Finanzamtsseiten auch nachprüfen, wenn man über die Steuernummer seinen Ansprechpartner sucht.
                      Ah, ja, stimmt, da war ja was... hab mal grad nachgeguckt, beide Steuernummern (Einzel und Zusammen) beginnen mit 238/254, und das ist laut https://www.finanzamt.bayern.de/Nuer...Einkuenfte.php "wenn neben oder statt des Arbeitslohns (Anlage N der Steuererklärung) Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (Anlage G), aus selbständiger Arbeit (Anlage S) oder aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) erklärt werden".

                      Also liegt's nicht am Gewerbe oder Freiem Beruf (und auch nicht am Ex-Geschäftsführer), sondern dass er wohl schon als Arbeitnehmer noch irgendwelche anderen Nebeneinkünfte hatte (da war glaub ich irgendwas mit Vermietung oder so). Wieder was dazugelernt - danke

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