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Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen

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    Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen

    Hallo,


    ich bin mit diesem Programm am verzweifeln:


    Ich gebe die Anlage L ab, da ich die Flächen meines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes verpachte; bin sonst Arbeitnehmer.
    Habe Pachteinnahmen von 2.000,00 EUR jährlich.

    Fragen:
    - Was gebe ich im WISO-Programm bei "Angaben zur Umsatzsteuer" (siehe Anlage) an?
    - In welcher Zeile der Anlage EÜR gebe ich die Einnahmen an?

    -> Ich tendiere zur "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" und Zeile 11. Korrekt?

    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das Programm/die Anlage EÜR nicht zu meiner Situation passt.
    Bitte Hilfe.
    Vielen Dank und Gruß

    #2
    AW: Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen

    Ob Du Kleinunternehmer bist, oder Deine Umsätze als Landwirt pauschalierst, oder ob Du normale Umsatzsteuer ausweist ... wenn Dus nicht weißt, ich hab keine Ahnung.

    Die Anlage kannst Du übrigens auf einem Bilderserver hochladen und hier verlinken.

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      #3
      AW: Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen

      Ein ruhender landwirtschaftlicher Betrieb darf die Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG nicht anwenden, außerdem sind Pachteinnahmen aus landwirtschaftlichen Flächen umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 12a UStG).

      Nimm die Zeile 15, Kennzahl 103 der EÜR, falls du sonst keine Einnahmen aus deinem landwirtschaftlichem Betrieb hast. Die EÜR passt natürlich für solche Fälle.

      Wie du das bei WISO eingeben musst, da bin ich allerdings auch überfragt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ein ruhender landwirtschaftlicher Betrieb darf die Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG nicht anwenden, außerdem sind Pachteinnahmen aus landwirtschaftlichen Flächen umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 12a UStG).

        Nimm die Zeile 15, Kennzahl 103 der EÜR, falls du sonst keine Einnahmen aus deinem landwirtschaftlichem Betrieb hast. Die EÜR passt natürlich für solche Fälle.

        Wie du das bei WISO eingeben musst, da bin ich allerdings auch überfragt.
        DANKE Charlie24!

        Dann noch eine Frage zu "Angaben zur Umsatzsteuer", die ich in WISO über eine Klappleiste auswählen muss:
        Optionen sind:
        1. umsatzsteuerpflichtig
        2. umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung
        3. ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzugsberechtigung
        4. Anwendung der Kleinunternehmerregelung
        5. Vorsteuerabzug anhand von Durchschnittssätzen

        2 oder doch 4 und dann Zeile 15 EÜR?

        Gruß

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          #5
          AW: Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 12a UStG)
          Spricht ganz für 2.

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            #6
            AW: Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen

            Nimm die Nummer 2, das ist die richtige Auswahl. Bei dieser Auswahl müssten die Pachteinnahmen richtig unter Kennzahl 103 der EÜR eingetragen werden.

            Ich trage solche Einnahmen ausnahmsweise dann bei Kleinunternehmer ein, wenn noch Anlagevermögen oder andere Sachen verkauft werden, für die ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann.

            Aber dann gebe ich natürlich die steuerfreien Pachteinnahmen zusätzlich in Zeile 12, Kennzahl 119 ein. Das können diese Programme nach meiner Erfahrung in der Regel aber nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Nimm die Nummer 2, das ist die richtige Auswahl. Bei dieser Auswahl müssten die Pachteinnahmen richtig unter Kennzahl 103 der EÜR eingetragen werden.

              Ich trage solche Einnahmen ausnahmsweise dann bei Kleinunternehmer ein, wenn noch Anlagevermögen oder andere Sachen verkauft werden, für die ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann.

              Aber dann gebe ich natürlich die steuerfreien Pachteinnahmen zusätzlich in Zeile 12, Kennzahl 119 ein. Das können diese Programme nach meiner Erfahrung in der Regel aber nicht.
              Doch, WISO Sparbuch bietet Zeile 11 und 12 (Kennzahl 111+119) in der EÜR an, allerdings nur, wenn ich "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" wähle.

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                #8
                AW: Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen

                Zitat von pmeyer Beitrag anzeigen
                Doch, WISO Sparbuch bietet Zeile 11 und 12 (Kennzahl 111+119) in der EÜR an, allerdings nur, wenn ich "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" wähle.
                Wenn du keine anderen Einnahmen als denn Pachtzins hast, ist das aber überflüssig. Da wären ja unter beiden Kennzahlen exakt die gleichen Beträge einzutragen, was aber bedeuten würde,

                dass du als Kleinunternehmer dann 0 € eingenommen hast. Da ist m. E. die Zeile 15 mit der Kennzahl 103 schon schlüssiger.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wenn du keine anderen Einnahmen als denn Pachtzins hast, ist das aber überflüssig. Da wären ja unter beiden Kennzahlen exakt die gleichen Beträge einzutragen, was aber bedeuten würde,

                  dass du als Kleinunternehmer dann 0 € eingenommen hast. Da ist m. E. die Zeile 15 mit der Kennzahl 103 schon schlüssiger.
                  Die Einnahmen wären ja die Pachteinnahmen, müsste die es nur in beide Zeilen eintragen.
                  Glaube aber nicht, dass ich Kleinunternehmer bin.............frage mal besser nen Steuerberater oder?

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                    #10
                    AW: Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen

                    Wenn jemand nur steuerbefreite Umsätze erzielt, ist er kein Kleinunternehmer und muss die Kleinunternehmerregelung auch nicht in Anspruch nehmen. Bringt ja auch nichts!

                    Die Kleinunternehmerregelung nimmt man in Anspruch, wenn man steuerpflichtige Umsätze unter 17.500 € erwartet und die Regelbesteuerung keine Vorteile bietet.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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