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KAP-INV - Eingabe von Verlusten gemäß Erträgnisaufstellung

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    KAP-INV - Eingabe von Verlusten gemäß Erträgnisaufstellung

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem/Fehler beim Eintrag meiner Erträgnisaufstellung in der Anlage KAP-INV.

    Zum Hintergrund:
    Ich habe zum Ende letzten Jahres einen lang laufenden (= abgeschlossen vor der Abgeltungssteuer) Investmentfonds gekündigt. Der Fonds wurde im Ausland gemanaged und ich habe bisher jedes Jahr Gewinne gemäß der mit zugesandten Bescheinigungen in der Anlage KAP eingetragen.

    Nach meiner Kündigung hat mir die Bank nun eine Erträgnisaufstellung für 2018 mit ausgewiesenen Verlusten für die Anlage KAP-INV, als auch eine Verlustbescheinigung ausgestellt.

    Um diese Verluste anerkennen und mit anderen Gewinnen verrechnen zu können muss ich nach meinem Verständnis meine Kapitalerträge von anderen Banken in der Anlage KAP, die zugsandte Erträgnisaufstellung mit den Verlusten in der Anlage KAP-INV erfassen und in Elster Feld 5 "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" auswählen.

    Die Erträgnisaufstellung für die Anlage KAP-INV weist für die Felder 4-24 jeweils "0" aus, bis auf den Verlust -x,y EUR für Feld 21. Feld 31-37 weisen die Details des Fonds aus, Feld 38 nochmal den selben Verlust wie Zeile 21. Zeile 39 und 40 sind mit 0 ausgewiesen. Zwischen den Zeilen 39 und 40 steht auf der Erträgnisaufstellung eine weitere Zeile (ohne Verweis für eine Zeile in der KAP-INV) "bei Anschaffung vor dem 1.1.2009: Wert lt. Zeile 38 (enthaltene Verluste aus Veräußerung)" mit dem selben Betrag wir in Zeile 21 und 38 und einem "*" Hinweis der unten mit "Summe der Verluste aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile. Ggf. in der Veranlagung zu berücksichtigen". Mit diesem Wert habe ich nichts gemacht, da ich nicht wüsste wo ich diesen übernehmen sollten.

    Alle anderen Einträge habe ich genau nach Vorlage in die Anlage KAP-INV übernommen. Bei der Plausibilitätsprüfung erhalte ich jedoch folgende Fehlermeldung:

    Für Zeile 38/39:
    "Bei den Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, entspricht der Veräußerungsgewinn/-verlust für vor dem 1.1.2009 angeschaffte Anteile laut Zeile 40 nicht dem in Zeile 38 ermittelten Veräußerungsgewinn/-verlust. Wenn im Rahmen eines Veräußerungsvorgangs Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten veräußert wurden, erfassen Sie diese bitte jeweils als eigenen Investmentfonds."

    und für Zeile 39/40:
    "Bei den Angaben zum 1. Investmentfonds wurde sowohl der Veräußerungsgewinn für vor dem 1.1.2009 angeschaffte Anteile, als auch der fiktive Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017 für nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018 angeschaffte Anteile angegeben. Wenn im Rahmen eines Veräußerungsvorgangs Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten veräußert wurden, erfassen Sie diese bitte jeweils als eigenen Investmentfonds."

    Der Anteil mit den unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten ist aus meiner Sicht nicht relevant, da es sich nur um einen Fonds handelt und ich sonst keine KAP-INV Einträge habe.

    Nun weiß ich nicht was ich tun kann/muss. Ich kann ja keine von der Erträgnisaufstellung abweichenden Einträge machen. Und mit der Fehlermeldung kann ich die Steuererklärung natürlich nicht einreichen.

    Hat jemand eine Idee oder ähnliche Erfahrungen/Probleme und einen Hinweis was nun zu tun ist?

    Vielen Dank

    #2
    AW: KAP-INV - Eingabe von Verlusten gemäß Erträgnisaufstellung

    Niemand eine Idee?

    Kann mir zumindest jemand sagen an wen ich mich wenden kann? Muss das meine Ex-Bank regeln (die mir die Bescheinigung ausgestellt hat), oder der Elster-Formular Support, oder gar mein Finanzamt fragen?
    Ich gehe ja mal davon aus das hier jeder auf den anderen zeigen wird. Aber ich muss ja irgendwie meine Steuererklärung abgeben.
    Im schlimmsten Falle muss ich sie auf Papier ausfüllen und mit den Bescheinigungen ans Finanzamt senden. Aber das kann ja nicht die Lösung sein.

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      #3
      AW: KAP-INV - Eingabe von Verlusten gemäß Erträgnisaufstellung

      Hallo Benno123,

      die Anlage KAP-INV, auf welche Sie sich beziehen, ist ja noch relativ neu - respektive unbekannt. Auch ich müsste mich da jetzt erst einmal im Detail einarbeiten.
      Erwarten Sie daher nicht, dass Ihnen hier in diesem Forum sofort jemand detaillierte Info zu Ihrem Thema (keine Steuerberatung!) geben kann.
      Spätester Abgabetermin für den Veranlagungszeitraum 2018 ist ja erst Ende Juli 2019, somit hätten Sie ja noch etwas Zeit.

      Ob der Fehler durch Falscheingabe oder durch Programmfehler oder durch logischen Fehler in der Erträgnisaufstellung Ihrer Depotbank hervorgerufen wird, kann ich nicht sagen.
      Die Richtigkeit der Angaben in ihrer Erträgnisaufstellung sollten Sie daher noch einmal mit Ihrer Depotbank abklären.

      Sollten Sie bereits zwecks authentifizierter Übermittlung in Mein ELSTER registriert sein, so könnten Sie versuchsweise Ihre Erklärungsdaten in ein Formular der Webanwendung Mein ELSTER eintragen. Vielleicht erscheint dort keine der genannten Fehlermeldungen.

      Zu den verpflichtenden Angaben bezüglich InvestmentSteuerGesetz (InvStG) und den aktuellen Bedingungen seit der Reform des InvStG im Jahr 2018 sollten Sie einen fachlich versierten Steuerberater zu Rate ziehen.
      Natürlich können Sie auch mit Ihrem örtlichen Finanzamt Kontakt aufnehmen.

      Bitte überprüfen Sie noch einmal selbst Ihre Eintragungen auf Richtigkeit. Auch dahingehend ob Sie die Null-Werte der Erträgnisaufstellung überhaupt so in die Eingabefelder des Erklärungsformulars eintragen müssen, oder ob die Eingabefelder nicht besser leer (d.h. Status "keine Angabe") bleiben sollten.

      Bei unklaren Fehlerbildern hift manchmal auch das Löschen und Wiederneuanlegen von Anlagen.


      Gruß

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        #4
        AW: KAP-INV - Eingabe von Verlusten gemäß Erträgnisaufstellung

        Alle anderen Einträge habe ich genau nach Vorlage in die Anlage KAP-INV übernommen. Bei der Plausibilitätsprüfung erhalte ich jedoch folgende Fehlermeldung:

        Für Zeile 38/39:
        "Bei den Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, entspricht der Veräußerungsgewinn/-verlust für vor dem 1.1.2009 angeschaffte Anteile laut Zeile 40 nicht dem in Zeile 38 ermittelten Veräußerungsgewinn/-verlust. Wenn im Rahmen eines Veräußerungsvorgangs Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten veräußert wurden, erfassen Sie diese bitte jeweils als eigenen Investmentfonds."

        und für Zeile 39/40:
        "Bei den Angaben zum 1. Investmentfonds wurde sowohl der Veräußerungsgewinn für vor dem 1.1.2009 angeschaffte Anteile, als auch der fiktive Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017 für nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018 angeschaffte Anteile angegeben. Wenn im Rahmen eines Veräußerungsvorgangs Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten veräußert wurden, erfassen Sie diese bitte jeweils als eigenen Investmentfonds."
        Ich habe leider kein ElsterFormular bei mir installiert, so dass ich die Bedeutung der Zeilennummern nur anhand von Mein ELSTER nachvollziehen kann:

        Bedeutung der Zeile 35:
        "Veräußerungspreis"

        Bedeutung der Zeile 36:
        "abzüglich Anschaffungskosten (bei Anschaffung vor dem 1.1.2018 : fiktive Anschaffungskosten im Sinne von § 56 Absatz 2 InvStG)"

        Bedeutung Zeile 37:
        "abzüglich Veräußerungskosten"

        Bedeutung der Zeile 38:
        "Veräußerungsgewinn / -verlust (Zeile 35 abzüglich Zeile 36 und 37) (Euro)"
        -> Dieser Wert wird vom Programm automatisch errechnet!

        Bedeutung der Zeile 39:
        "Bei Anschaffung vor dem 1.1.2009: Wert laut Zeile 38"

        Bedeutung der Zeile 40:
        "Bei Anschaffung nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018: fiktiver Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017"

        Meiner Meinung nach darf in Zeile 40 nichts eingetragen werden, da es sich in Ihrem Fall ja um einen bestandsgeschützten Alt-Fonds mit Anschaffungsdatum VOR dem 01.01.2009 handelt (also NICHT nach dem 31.12.2008) und somit KEIN zu berücksichtigender fiktiver Veräußerungsgewinn vorliegt.
        Zuletzt geändert von ErnstK62; 31.03.2019, 05:21.

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          #5
          AW: KAP-INV - Eingabe von Verlusten gemäß Erträgnisaufstellung

          Zitat von Benno123 Beitrag anzeigen
          Kann mir zumindest jemand sagen an wen ich mich wenden kann? Muss das meine Ex-Bank regeln (die mir die Bescheinigung ausgestellt hat), oder der Elster-Formular Support, oder gar mein Finanzamt fragen?
          Ich gehe ja mal davon aus das hier jeder auf den anderen zeigen wird. Aber ich muss ja irgendwie meine Steuererklärung abgeben.
          Im schlimmsten Falle muss ich sie auf Papier ausfüllen und mit den Bescheinigungen ans Finanzamt senden. Aber das kann ja nicht die Lösung sein.
          Papier ist nicht die Lösung, da es dich nur dazu verleiten würde, eine nicht vollständig ausgefüllte Anlage KAP-INV abzugeben.
          Die Elsterhotline ist auch keine Lösung, weil die Meldung von Elster sowohl korrekt als auch verständlich ist.
          Entgegen allgemeiner Auffassung ist es nicht Aufgabe des Finanzamts, das korrekte Ausfüllen von Formularen zu erklären, und selbst wenn sie es im Allgemeinen versuchen, ist beim Kapitalerträge die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass man auf Ahnungslosigkeit stößt.
          Am Hilfreichsten finde ich noch ein (gutes) Wertpapierforum, da ist die Kompetenz dieses Thema betreffend deutlich höher als im Elsterforum, insbesondere, weil Elster hier gar nicht das Problem ist.

          Die Zeilen 39 und 40 können nicht beide ausgefüllt werden, und dich rettet hier, dass auch die Zahl 0 als Eintrag behandelt wird.
          Wie in der Anlage als auch verklausuliert in der Erträgnisaufstellung steht: Bei Veräußerung von vor 2009 gekauften Fonds ist der Veräußerungsgewinn/-verlust bezogen auf die fiktive Anschaffung zum 1.1.18 in Zeile 38 in Zeile 39 zu wiederholen. Bei einem Gewinn würde dieser dann auf den Freibetrag von 100.000€ angerechnet und bliebe steuerfrei, bei einem Verlust passiert eigentlich nichts, er wird normal mit den anderen mit den anderen Erträgen verrechnet.

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            #6
            AW: KAP-INV - Eingabe von Verlusten gemäß Erträgnisaufstellung

            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            Entgegen allgemeiner Auffassung ist es nicht Aufgabe des Finanzamts, das korrekte Ausfüllen von Formularen zu erklären...
            Hallo multi,

            das mag durchaus so sein. Jedoch sind m.E. die Hilfetexte in der FA-eigenen ELSTER Anwendung nicht gerade verständlich formuliert, sondern eher von einer fachspezifischen Begrifflichkeit geprägt, mit welcher der Durchschnittssteuerpflichtige Verstehensprobleme haben dürfte. Auch hier gilt: Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.

            Dem Hinweis auf ein Wertpapierforum kann ich nur beipflichten. Auch eine Internetrecherche via Suchmaschine bietet bei geigneter Wahl der Suchbegriffe zuhauf auswertbare Ergebnisse. Man muss halt bereit sein, Zeit und Mühe zu investieren.

            Gruß
            Zuletzt geändert von ErnstK62; 31.03.2019, 14:33. Grund: Ergänzung Forumhinweis

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              #7
              AW: KAP-INV - Eingabe von Verlusten gemäß Erträgnisaufstellung

              ... sondern eher von einer fachspezifischen Begrifflichkeit geprägt, mit welcher der Durchschnittssteuerpflichtige Verstehensprobleme haben dürfte.
              Das haben amtliche Anleitungen nun mal so an sich. Und über die amtliche Anleitung geht die Hilfe auch nicht hinaus. Im speziellen Fall gibt es außerdem nur eine rudimentäre Anleitung.

              Die Zunft der Steuerberater legt großen Wert darauf, dass das auch so bleibt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: KAP-INV - Eingabe von Verlusten gemäß Erträgnisaufstellung

                Hallo Charlie24,

                ich habe bewusst den negativ besetzten Begriff "Amtsdeutsch" vermieden, aber jetzt wo Du es nochmal direkt angesprochen hast...

                Gruß

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                  #9
                  AW: KAP-INV - Eingabe von Verlusten gemäß Erträgnisaufstellung

                  Zitat von Benno123 Beitrag anzeigen
                  ich habe ein Problem/Fehler beim Eintrag meiner Erträgnisaufstellung in der Anlage KAP-INV.
                  Hallo Benno123,

                  nachdem bereits einige hoffentlich zielführende Hinweise zu Ihrem geschilderten Problem gepostet wurden, meine Zwischenfrage: Haben Sie das Problem inzwischen gelöst? Wenn ja, wie?

                  Gruß

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                    #10
                    AW: KAP-INV - Eingabe von Verlusten gemäß Erträgnisaufstellung

                    Mittlerweile konnte ich das Problem lösen, bzw. genauer gesagt wurde es für mich gelöst:
                    Es hat sich herausgestellt, dass es sich tatsächlich um einen Fehler in der Elster-Formular Software gehandelt hat. Dieser wurde mit der Version 20.3 vom 15.04. behoben.

                    Mit der neuen Version schlägt die Plausibilitätsprüfung nicht mehr fehl, so dass ich nun die Steuererklärung einreichen kann.


                    Trotzdem vielen Dank an alle die sich die Mühe gemacht haben mir helfen zu wollen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: KAP-INV - Eingabe von Verlusten gemäß Erträgnisaufstellung

                      Danke für die Rückmeldung. Die Beiträge zu der neuen Anlage KAP-INV sind noch nicht sehr zahlreich, so dass Rückmeldungen zu Fehlern und deren Ursache immer hilfreich sind.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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