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Auftragsbestätigung vs. Rechnung – Einkommens-und Umsatzsteuer

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    Auftragsbestätigung vs. Rechnung – Einkommens-und Umsatzsteuer

    Reicht eine Auftragsbestätigung mit ausgewiesenem Betrag und Umsatzsteuer als Rechnung und ist sie gültig bei der Umsatzsteuervoranmeldung oder muss ich eine richtige Rechnung haben? Hintergrund: Ich bin Selbstständig und habe von einem Drittleister nur eine Auftragsbestätigung mit dem zu zahlenden Betrag inklusive Mehrwertsteuer erhalten.
    Vielen Dank!

    #2
    AW: Auftragsbestätigung vs. Rechnung – Einkommens-und Umsatzsteuer

    Nein, Du brauchst eine Rechnung. Mögliche Skonti müssen auch schon auf der Rechnung stehen. Eine Auftragsbestätigung reicht auf keinen Fall zum Vorsteuerabzug aus.

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      #3
      AW: Auftragsbestätigung vs. Rechnung – Einkommens-und Umsatzsteuer

      Vielen Dank!

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        #4
        AW: Auftragsbestätigung vs. Rechnung – Einkommens-und Umsatzsteuer

        Was als Rechnung gilt und welche Mindestinhalte eine Rechnung haben muss, ist sehr genau geregelt.

        https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

        https://www.haufe.de/steuern/kanzlei...70_411630.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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