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doppelte Haushaltsführung - in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt

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    doppelte Haushaltsführung - in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Ich habe Angaben zur doppelten Haushaltsführung gemacht - die Plausibilitätsprüfung ist o.k. Bei der vorläufigen Steuerberechnung erscheinen die Aufwendungen nicht unter den Werbungkosten - ich finde sie überhaupt nicht berücksichtigt. Auch fehlt mir ein Feld, in dem ich die Anschrift der Zweitwohnung angeben muss! Habe ich da was übersehen?

    #2
    AW: doppelte Haushaltsführung - in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksicht

    https://forum.elster.de/anwenderforu...he-Heimfahrten

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      #3
      AW: doppelte Haushaltsführung - in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksicht

      Der Fehler ist bekannt und wird hoffentlich schnell behoben.

      https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post259203

      Postleitzahl und Ort sollten unter 1 - Allgemeine Angaben in Zeile 64 eintragbar sein. Die genaue Adresse muss nicht angegeben werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: doppelte Haushaltsführung - in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksicht

        Nach dem heutigen Update leider immer noch nicht behoben.

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