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Einkommensersatzleistungen -Wie wirkt sich das aus?

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    Einkommensersatzleistungen -Wie wirkt sich das aus?

    Hallo zusammen,


    Ich habe nun den Steuerbescheid für 2015 /2016/2017 erhalten.

    Bei 2017 werde ich Einspruch einlegen(mitunter ein Grund für diesen Beitrag, aber der Einspruch erfolgt unabhängig davon). Die anderen scheinen zu passen.
    Jetzt wollte ich noch die Erklärung für letzes Jahr über Elster übermitteln und da ist mir aufgefallen, dass die Einkommensersatzleistungen ( Hauptvordruck, Sonstige Angaben) die ich 2016 halten habe, noch in der Maske enthalten waren.

    D. h. für mich, dass diese Werte auch für 2017 übermittelt wurden , obwohl ich sie nur 2016 erhalten habe. Jetzt habe ich mal spaßeshalber für 2018 einmal die Werte drin gelassen und einmal weggelassen und siehe da:eine satte Differenz von ca. 200€ zu meinen Ungunsten. Kann das sein? Wirken die Ersatzleitungen also steuererhöhend?

    Jetzt ist meine Frage: Wie sehe ich aus dem Bescheid ob die Werte ( Arbeitslosengeld und Krankengeld ) berücksichtigt wurden oder nicht? Sieht das der Finanzamtmitarbeiter evtl., dass die Werte aus Versehen übernommen wurden und korrigiert das selber? Dazu generell die Frage ob der Mitarbeiter sich auch meine Werte (Angaben zum Lohn) verlässt oder sich die Daten selber einholt. Dann würde es ihm ja auffallen, dass ich die Ersatzleistungen im Jahr 2017 nicht erhalten haben.


    Vielen Dank schon mal.

    VG
    Zuletzt geändert von Cui86; 23.03.2019, 15:35. Grund: Ich finde komplette Erklärung

    #2
    AW: Einkommensersatzleistungen -Wie wirkt sich das aus?

    Bei einer Datenübernahme werden immer alle Daten einer früheren Erklärung übernommen, die Einträge muss man deshalb unbedingt kontrollieren.

    Das Finanzamt hat zwar auch die Daten von Lohnersatzleistungen vorliegen, aber sicher kann man nicht sein, dass ein Sachbearbeiter fehlerhafte Einträge löscht.

    Man sieht es am Bescheid. Wenn dort zu versteuern mit Progressionsvorbehalt drin steht, dann wurden Lohnersatzleistungen einbezogen!

    Man bekommt nach wie vor einen schriftlichen Steuerbescheid!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 23.03.2019, 15:26. Grund: Ergänzt: schriftlicher Steuerbescheid!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einkommensersatzleistungen -Wie wirkt sich das aus?

      Ich habe jetzt die Möglichkeit gefunden die alten Erklärungen einzusehen. Lustigerweise scheint wirklich nur 2016er Erklärung die Werte zur Einkommensersatzleistungen zu enthalten.

      Dann wundere ich mich warum sie bei der Übernahme der aktuellen Erklärung ( 2018) auch angezeigt wurden. Naja, vielleicht habe ich die Werte aus der 2016er übernommen.

      Aber eigentlich müsste doch der FA -MA die Werte überprüfen? Es können ja auch Tippfehler passieren. Die können sich doch nicht einfach auf das verlassen was man angibt oder?


      Trotzdem würde ich gerne wissen, wie sich die Einkommensersatzleistung auswirkt und wo man die Werte im Bescheid nachlesen kann? Ich finde es ein wenig peinlich, wenn man als studierter BWLer einen Steuerbescheid nicht lesen kann. Kann mir jemand helfen?Dann könnte ich auch ganz einfach anhand den Bescheiden vergleichen.

      Und was gibt es noch so für Tipps außer die Standardpauschalen, die man bei der Anfertigung beachten sollte?

      Danke.

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        #4
        AW: Einkommensersatzleistungen -Wie wirkt sich das aus?

        Wie sich das auswirkt kannst Du ganz einfach ausprobieren. Wie der Progressionsvorbehalt funktioniert findest Du im entsprechenden Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt

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          #5
          AW: Einkommensersatzleistungen -Wie wirkt sich das aus?

          Da Lohnersatzleistungen ja steuerfrei sind, tauchen die Beträge im Bescheid selbst nicht auf. Man sieht es wirklich nur an der Berechnung bzw. dem Zusatz:

          zu versteuern mit Progressionsvorbehalt Dort ist dann auch der angewandte Steuersatz angegeben. Der ist höher als ohne Lohnersatzleistungen, weshalb auch eine höhere Steuer zustande kommt.

          Nicht jede Steuererklärung wird wirklich Zeile für Zeile von einem Menschen geprüft. In der Regel werden solche Fehler schon erkannt, aber verlassen sollte man sich darauf nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Einkommensersatzleistungen -Wie wirkt sich das aus?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Da Lohnersatzleistungen ja steuerfrei sind, tauchen die Beträge im Bescheid selbst nicht auf. Man sieht es wirklich nur an der Berechnung bzw. dem Zusatz:

            zu versteuern mit Progressionsvorbehalt Dort ist dann auch der angewandte Steuersatz angegeben. Der ist höher als ohne Lohnersatzleistungen, weshalb auch eine höhere Steuer zustande kommt.

            Nicht jede Steuererklärung wird wirklich Zeile für Zeile von einem Menschen geprüft. In der Regel werden solche Fehler schon erkannt, aber verlassen sollte man sich darauf nicht.
            Hallo,

            Im Bescheid tauchen die Lohnersatzleistungen sehr wohl auf.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Einkommensersatzleistungen -Wie wirkt sich das aus?

              Im Bescheid tauchen die Lohnersatzleistungen sehr wohl auf.
              Wirklich als ausgewiesene Euro-Beträge?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Einkommensersatzleistungen -Wie wirkt sich das aus?

                Hallo 8was soll der Begriff Einkommensersatzleistungen des TE)),

                unter Erläuterungen zur Festsetzung findet man:
                (was soll der Begriff Einkommensersatzleistungen des TE)
                Leistungen nach §32b Abs.1 Nr.1 (z.B.Lohnersatzleistungen) in Höhe von xxxx€ wurden mit xxx€ in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt§32 EStG)

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Einkommensersatzleistungen -Wie wirkt sich das aus?

                  Ich habe schon jahrelang keinen Bescheid mit Lohnersatzleistungen mehr in Händen gehabt. In der Steuerberechnung selbst tauchen die Beträge aber nach meiner Erinnerung nicht auf.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Einkommensersatzleistungen -Wie wirkt sich das aus?

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ich habe schon jahrelang keinen Bescheid mit Lohnersatzleistungen mehr in Händen gehabt. In der Steuerberechnung selbst tauchen die Beträge aber nach meiner Erinnerung nicht auf.
                    Hallo,

                    das ist richtig.
                    Die Rede war aber vom Bescheid

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Einkommensersatzleistungen -Wie wirkt sich das aus?

                      Da sieht man mal wieder, dass es wirklich auf jedes Wort ankommt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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