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Belegabruf bei Ehegatten

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    Belegabruf bei Ehegatten

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

    Ein Ehepaar möchte seine Einkommensteuererklärung über ELSTER erstellen. Hierfür nutzt die Ehefrau den Belegabruf, der Ehemann jedoch nicht. Die Werte aus dem Belegabruf wurden von ELSTER jeweils in die Eingabefelder für den Ehemann übertragen.

    Gibt es eine Möglichkeit, dem ELSTER-System mitzuteilen, dass die Werte aus dem Belegabruf in die Eingabefelder für die Ehefrau übertragen werden sollen?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    #2
    AW: Belegabruf bei Ehegatten

    Prüfen Sie, ob die Angabe (Zuordnung) der Steueridentifikationsnummern auf dem Hauptvordruck richtig erfolgt ist. Die Zuordnung der abgerufenen Werte richtet sich danach.
    Zuletzt geändert von ; 24.03.2019, 07:24.

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      #3
      AW: Belegabruf bei Ehegatten

      Vielen Dank für die Antwort.

      Dazu habe ich noch eine Frage. Wenn sich das ELSTER-System bei der Zuordnung nach der Position der Steueridentifikationsnummer im Hauptvordruck richtet, sehe ich es dann richtig, dass folgende Vorgehensweise einzuhalten ist:

      Schritt 1: Zunächst müssen die Stammdaten der Ehefrau, einschließlich der Steueridentifikationsnummer, in den Hauptvordruck eingetragen (und auch abgespeichert?) werden.

      Schritt 2: Erst wenn die Stammdaten im Hauptvordruck erfasst wurden, erfolgt die Datenübernahme aus dem Belegabruf.

      Muss die Anlage N für die Ehefrau bereits (manuell) hinzugefügt worden sein, oder fügt das ELSTER-System diese Anlage automatisch hinzu, sobald die Datenübernahme aus dem Belegabruf erfolgt?

      Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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        #4
        AW: Belegabruf bei Ehegatten

        Es reicht aus, wenn die Steueridentifikationsnummer im Hauptvordruck eingetragen ist. Sie können dann die Datenübernahme in der geöffneten Erklärung durchführen. Die Erklärung muss noch nicht abgespeichert werden - das können Sie am Schluss oder zwischendurch immer noch veranlassen.

        Ich vermute, dass Sie die Anlage N zum Belegabruf und der Datenübernahme daraus noch nicht eingefügt haben müssen - sie dürfte aufgrund der Datenübernahme aus dem Belegabruf automatisch eingefügt werden. Ansonsten dürfte das Programm einen entsprechenden Bearbeitungshinweis erzeugen. Die Praxix liefert Ihnen die richtige nAntwort.

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          #5
          AW: Belegabruf bei Ehegatten

          Ich habe das jetzt einfach mal ausprobiert. Es stimmt tatsächlich: Man muss im Hauptvordruck lediglich die Steueridentifikationsnummer eintragen. Abhängig davon, ob man die Steueridentifikationsnummer beim Ehemann oder bei der Ehefrau einträgt, erfolgt die Zuordnung der Belege aus dem Belegabruf automatisch richtig. Welche Zuordnung vom System getroffen wird, sieht man vor der Belegübernahme auch in einer Zuordnungsübersicht. Echt Wahnsinn, dass das möglich ist!

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