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Verlustverrechnung bei Auslandsdepots

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    Verlustverrechnung bei Auslandsdepots

    Hallo zusammen,

    ich hatte in 2018 "sonstige" Verluste in einem im Ausland geführten Depot. Diese Verluste habe ich in der Vergangenheit mit Gewinnen anderer Depots (teils inländisch teils ausländisch) verrechnet und alles gemeinschaftlich dem Finanzamt selbst in Tabellenform zusammengestellt. Das ist bisher immer so akzeptiert worden.
    Aktuell fragt mich das Finanzamt ausdrücklich nach einer Verlustbescheinigung nach §43 a Abs. 3 Satz 4 EStG. Diese stellt mir meine ausländische Depotbank natürlich nicht aus. Sie trägt den Verlust aber auch nicht in einen Verlusttopf vor. Daher meine Frage wie muss man hier vorgehen:
    1. Verlust selbst in der nächsten Erklärung mit Gewinnen im selben Depot gegenrechnen (analog Verlusttopf inländisches Depot)
    2. Direkt mit anderen Depots verrechnen

    Falls 1. das korrekte Vorgehen ist dann muss es doch auch für Inhaber ausländischer Depots eine Möglichkeit geben, direkt zu verrechnen. Andernfalls wäre dies eine Benachteiligung, oder?

    Danke BastiL
    Zuletzt geändert von BastiL; 24.03.2019, 18:03.

    #2
    AW: Verlustverrechnung bei Auslandsdepots

    "Eins" ist richtig. Der Bearbeiter hat wohl nicht gecheckt, dass es sich um ein Auslandsdepot handelt und dass der Anbieter deswegen nicht zur Verlustbescheinigung etc. verpflichtet werden kann. Der Broker würde sich auch bedanken, wenn er bei vielleicht Kunden aus 37 Ländern für jedes dieser 37 Länder deren Steuerrecht beachten müsste.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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