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Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlust

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    Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlust

    Hallo zusammen, vielen Dank zunächst für die Aufnahme und die Möglichkeit, ein Anliegen zu formulieren.

    Ich erstelle seit Jahren für unsere GbR die "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung" mit Elster online, ebenso die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung (Datenübernahme aus Vorjahr, Zahlen aktualisieren, fertig).
    Erstere beide funktionierten auch diesmal für 2018 reibungslos, nicht jedoch die Gewerbesteuererklärung, weil kein "vortragsfähiger Gewerbeverlust" angegeben werden kann in Kombination mit der Rechtsform "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts". Angeblich ist die GbR keine Rechtsform für einen gewerblichen Betrieb, sodass nicht gleichzeitig ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (Zeile 99) angegeben werden darf.

    Fehlermeldung:
    "Ein übernommener vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 GewStG darf nur erklärt werden, wenn es sich bei der Rechtsform um einen Betrieb gewerblicher Art handelt; im vorliegenden Fall wurde kein Betrieb gewerblicher Art als Rechtsform angegeben."

    Genau dies habe ich jedoch bisher immer tun können, und wir haben für diese GbR auch ein Gewerbe seit dem Jahr 1995 angemeldet.

    Ich würde mich sehr freuen, hier eventuell Hilfe bekommen zu können, da der Elster-Support bisher lediglich die Fehlermeldung des Programms wiederholte, ohne auf das Anliegen näher einzugehen.
    Vielen Dank vorab und freundliche Grüße!
    Michael Lange
    Beste Grüße!
    MLange

    #2
    AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

    Sie sind wohl eine Personengesellschaft. Ein Betrieb gewerblicher Art sind z. B. Gemeinden. Überprüfen Sie deshalb Ihre Angaben zur Rechtsform nochmals.

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      #3
      AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

      Und Gemeinden sind Körperschaften, noch dazu Körperschaften öffentlichen Rechts. "Sie" sind aber eine Personengesellschaft privaten Rechts.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Sie sind wohl eine Personengesellschaft. Ein Betrieb gewerblicher Art sind z. B. Gemeinden. Überprüfen Sie deshalb Ihre Angaben zur Rechtsform nochmals.
        Hallo, dankschön für die schnelle Rückmeldung auf mein Anliegen!
        Ich habe in den Vorjahren unter "Rechtsform des Unternehmens" immer "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" angegeben, was ja auch den Tatsachen entspricht. In diesem Jahr funktioniert das aber leider nicht. Ich habe es mehrfach versucht und erhalte immer wieder die gleiche Fehlermeldung.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Und Gemeinden sind Körperschaften, noch dazu Körperschaften öffentlichen Rechts. "Sie" sind aber eine Personengesellschaft privaten Rechts.
        Auch Ihnen ganz herzlichen Dank!
        Die Möglichkeit "Personengesellschaft privaten Rechts" kann ich leider nicht angeben, auch sonst werden keine Auswahlmöglichkeiten angeboten, die einer GbR entsprechen, die ein Gewerbe betreibt.
        Beste Grüße!
        MLange

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          #5
          AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

          Die Rechtsform ist schon in Ordnung, aber die Zeile 99 ist nicht für euch gedacht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Rechtsform ist schon in Ordnung, aber die Zeile 99 ist nicht für euch gedacht.
            Dankeschön!
            In 2017 und den Vorjahren konnte ich immer in der Zeile 99 den vortragsfähigen Gewerbeverlust laut dem letzten Bescheid des Finanzamtes eintragen, das wurde immer akzeptiert.
            Beste Grüße!
            MLange

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              #7
              AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

              Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ok und kann auch ausgewählt werden?

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                #8
                AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

                Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ok und kann auch ausgewählt werden?
                Ja, das ist richtig und kann auch ausgewählt werden. Aber im Gegensatz zu allen Vorjahren lässt sich in Zeile 99 kein vortragsfähiger Gewerbeverlust mehr eintragen.
                Beste Grüße!
                MLange

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                  #9
                  AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

                  In 2017 und den Vorjahren konnte ich immer in der Zeile 99 den vortragsfähigen Gewerbeverlust laut dem letzten Bescheid des Finanzamtes eintragen, das wurde immer akzeptiert.
                  Nach meiner Erinnerung konnte das letztmals für 2016 eingetragen werden. Das Finanzamt kennt den Verlust ja aufgrund des Feststellungsbescheids, ein Eintrag ist deshalb nicht erforderlich.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Nach meiner Erinnerung konnte das letztmals für 2016 eingetragen werden. Das Finanzamt kennt den Verlust ja aufgrund des Feststellungsbescheids, ein Eintrag ist deshalb nicht erforderlich.
                    Ok, vielen Dank, das ist natürlich eine Überlegung wert. Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut … sicherheitshalber … Die Zeile 99 konnte ich für das Jahr 2017 noch ausfüllen, ohne Probleme.
                    Beste Grüße!
                    MLange

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                      #11
                      AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

                      Ich habe hier keinen Zugriff auf Mein Elster, aber laut den Formularen (siehe Elsterformular) ist in Zeile 99 eindeutig nur etwas einzutragen, FALLS Du ein Betrieb gewerblicher Art bist, was Du aber nicht bist. Ggf. hat man hier die Plausibilitäten etwas verschärft mit der Folge, dass Dein Eintragungsfehler hier erstmals Dir entgegen gehalten wird, vorher hat "nur" der Bearbeiter im Finanzamt den Fehlerhinweis bekommen.

                      Wenn ich diesen verklausulierten § 10a GewStG richtig verstehe -bitte prüfen !-, könnte m.E. die Zeile 105 richtig sein.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

                        Hier habe ich noch eine ausführliche Anleitung für die Zeilen 91 - 107 für das Jahr 2017 gefunden. Dort heißt es ganz am Anfang:

                        Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2016 gesondert festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt.

                        https://www.haufe.de/finance/finance...I11542302.html
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          Ich habe hier keinen Zugriff auf Mein Elster, aber laut den Formularen (siehe Elsterformular) ist in Zeile 99 eindeutig nur etwas einzutragen, FALLS Du ein Betrieb gewerblicher Art bist, was Du aber nicht bist. Ggf. hat man hier die Plausibilitäten etwas verschärft mit der Folge, dass Dein Eintragungsfehler hier erstmals Dir entgegen gehalten wird, vorher hat "nur" der Bearbeiter im Finanzamt den Fehlerhinweis bekommen.

                          Wenn ich diesen verklausulierten § 10a GewStG richtig verstehe -bitte prüfen !-, könnte m.E. die Zeile 105 richtig sein.
                          Dankeschön!
                          Die Zeile 105 hatte ich auch schon "im Visier", diese jedoch bisher nicht ausgefüllt, weil eben bei der Erklärung für das Jahr 2017 die Zeile 99 zum Tragen kam und auch auf die gleichen Bestimmungen wie nun für 2018 hingewiesen wurde (Übernommener vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 KStG).

                          Der Hinweis auf die Verschärfung der Plausibilitäten kann natürlich Sinn machen. Was bis 2017 funktionierte, muss ja nicht zwingend auch 2018 richtig sein ...

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Hier habe ich noch eine ausführliche Anleitung für die Zeilen 91 - 107 für das Jahr 2017 gefunden. Dort heißt es ganz am Anfang:

                          Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2016 gesondert festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt.

                          https://www.haufe.de/finance/finance...I11542302.html
                          Besten Dank!
                          Dann könnte es also evtl. helfen, einfach die Zeile 99 leer zu lassen ...
                          Beste Grüße!
                          MLange

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                            #14
                            AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

                            Die Zeile 99 MUSST Du leer lassen, denn damit beantwortest Du die Frage DEFINITIV falsch. Ich fülle auch nicht ein Feld mit der Frage Vorname mit gelb aus, nur weil es sein könnte, dass das Finanzamt möglicherweise unter Umständen vielleicht meine eventuelle Lieblingsfarbe benötigt und dafür auf Anhieb kein passendes Fragefeld finde ...
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

                              Im Jahr 2016 lautete die Zeilenerläuterung bei der damaligen Zeile 90 noch wie folgt:

                              Zum Ende des Erhebungszeitraums 2015 gesondert festgestellter vortragsfähiger Gewerbeverlust (§ 10a GewStG)

                              Dieser Eintrag ist ab 2017 ersatzlos entfallen!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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