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    Anlage G oder S

    Liebe Forums-Mitglieder,

    auch ich sitze das erste Mal vor meiner Steuererklärung und erhoffe mir hier Hilfe für meine Fragen zu erhalten:

    Ich bin Studentin und finanziere mein Studium selbst, über:

    a) Klavierunterricht. Ich habe/baue mir hier einen Schülerstamm auf und habe meine Tätigkeit zum 01.01.2019 beim Finanzamt gemeldet. Dafür habe ich eine Steuernummer erhalten. Für die Steuererklärung 2018 spielt diese Tätigkeit somit noch keine Rolle.

    b) Codiertätigkeit: Mitarbeit in der Auswertung schulwissenschaftlicher Studien; projektbezogen und auf Honorarvertragsbasis von zu Hause aus: Dieser Arbeit bin ich von August bis Dezember 2018 nachgegangen (Verdienst ca. 4.000,00 EUR), soll mir im laufenden Kalenderjahr aber eher zweitrangig und mehr zur Sicherheit und Überbrückung evtl. finanzieller Engpässe dienen.

    Auch im Kalenderjahr 2019 werde ich gesamt nicht mehr als 17.500,00 EUR verdienen und falle somit unter die Kleinunternehmerregelung.

    Nun meine Fragen:
    Benötige ich für die Codiertätigkeit Anlage S oder G? In einem kurzen Beratungsgespräch bei einer Finanzberaterin meinte diese außerdem, ich müsse diese Tätigkeit nicht anmelden, lediglich bei der Steuererklärung angeben. Nun habe ich für diese Tätigkeit auch keine Steuernummer; meine Steuernummer für die Tätigkeit als Klavierlehrerin ist in diesem Zusammenhang ja nicht gefragt. Wie soll ich das machen?

    Zusammengefasst muss ich ausfüllen: Hauptvordurck, Anlage S oder G (hier brauche ich Eure Hilfe!), Anlage Vorsorgeaufwand und EÜR, richtig? Oder vergesse ich möglicherweise etwas Wichtiges?

    Lieben Dank schonmal für Eure Hilfe und viele Grüße!
    Zuletzt geändert von Lisi; 25.03.2019, 16:20.

    #2
    AW: Anlage G oder S

    Klavierunterricht Anlage S und dazugehörige Anlage EÜR, Codierung Anlage G und dazu auch eine Anlage EÜR und ggf. Gewerbesteuererklärung nach Aufforderung. Darüber hinaus für Deine gesamte unternehmerische Tätigkeit, also Klavierunterricht UND Codierung, eine Umsatzsteuererklärung.

    Der Rest dürfte stimmen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage G oder S

      Auch im Kalenderjahr 2019 werde ich gesamt nicht mehr als 17.500,00 EUR verdienen und falle somit unter die Kleinunternehmerregelung.
      Maßgeblich für die Kleinunternehmerregelung sind die (erwarteten) Umsätze, nicht der Gewinn. Aber das weißt du ja sicher!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage G oder S

        Verdienst ist hier sehr wahrscheinlich gleichbedeutend mit Umsatz.

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          #5
          AW: Anlage G oder S

          Lieben Dank Euch allen für Eure Infos - ich bin um jeden Tipp dankbar! :-)

          Eine Frage noch: Wie ist es mit Steuernummer? Brauche ich für das Coding nicht eine eigene? Oder kann ich beides über eine gemeinsame laufen lassen? (Denn für den Klavierunterricht hab ich ja eine, aber für das Coding nicht... Und Klavierunterricht ist ja eben erst für meine Steuererklärung 2019 relevant... ?!?)

          Viele liebe Grüße!

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            #6
            AW: Anlage G oder S

            Für jede EÜR gibts eine eigene Steuernummer. Aus der Steuernummer kannst Du ersehen für was die jeweilige Nummer zugeteilt wurde.

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              #7
              AW: Anlage G oder S

              Für jeden Betrieb muss eine eigene Anlage EÜR abgegeben werden. Für alle Betriebe gilt, dass Sie in allen Anlagen EÜR als Leitsteuernummer die Steuernummer für die Einkommensteuererklärung angeben. Soweit Sie dann eine Anlage EÜR abgeben müssen, für die Sie noch keine gesonderte Betriebssteuernummer haben wählen Sie bei der Eingabe der Betriebssteuernummer dann die Möglichkeit ich habe noch keine Steuernummer aus.

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                #8
                AW: Anlage G oder S

                Danke! Das heißt: Ich verwende meine gemeldete Steuernummer für den Klavierunterricht bereits für die Einkommenssteuererklärung 2018, zudem ebendiese Steuernummer als Leitsteuernummer für Anlage EÜR für Anlage G (sowie ab 2019 auch für Anlage EÜR für Anlage S, außerdem als Betriebssteuernummer zugehöriger EÜR). Lediglich für Betriebssteuernummer Anlage EÜR für Anlage G wähle ich, keine Steuernummer vorhanden. Ist es so richtig?

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                  #9
                  AW: Anlage G oder S

                  Ich verwende meine gemeldete Steuernummer für den Klavierunterricht bereits für die Einkommenssteuererklärung 2018, zudem ebendiese Steuernummer als Leitsteuernummer für alle Anlagen EÜR

                  außerdem als Betriebssteuernummer zugehöriger bereits vorhandene EÜR Klavierunterricht

                  Lediglich für Betriebssteuernummer Anlage EÜR für Anlage G wähle ich, keine Steuernummer vorhanden. Ist es so richtig?

                  Ja.

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