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Gescante Belege mit Elster übertragen

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    Gescante Belege mit Elster übertragen

    Hallo zusammen,

    wie kann ich eingescante Belege, z.B. Darlehensabrechnung, Abrechnungen vom Stromanbieter, etc. an das FA übertragen? Ist das überhaupt noch notwendig?

    Viele Grüße,
    p325657

    #2
    AW: Gescante Belege mit Elster übertragen

    Fast alle Belege müssen ab dem Jahr 2017 nur noch vorgehalten und erst nach Anforderung beim Finanzamt eingereicht werden.

    Mit ELSTER geht das momentan noch nicht, als normaler Mailanhang ginge das natürlich schon.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Gescante Belege mit Elster übertragen

      Hat sich erledigt, habe den Thread gefunden, der diese Frage behandelt.

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        #4
        AW: Gescante Belege mit Elster übertragen

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Fast alle Belege müssen ab dem Jahr 2017 nur noch vorgehalten und erst nach Anforderung beim Finanzamt eingereicht werden.
        Welche Belege wären z.B. zwingend vorab miteinzureichen?

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          #5
          AW: Gescante Belege mit Elster übertragen

          Das wäre z.B. die Abrechnung der Stromeinspeisung, Darlehensauszug, etc.
          bisher hatte ich diese Belege immer als Kopie bei der Steuererklärung beigefügt.

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            #6
            AW: Gescante Belege mit Elster übertragen

            Gemäß der aktuellen Info auf der ELSTER Homepage gilt:

            Ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 brauchen Sie keine Belege und separate Aufstellungen mehr an Ihr Finanzamt versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren.
            Weiter Informationen unter dem Link https://download.elster.de/download/...it_Belegen.pdf


            Demnach wäre(n) z.B. auch die Steuerbescheinigung(en) zur Anlage KAP nur noch auf Anfrage nachzureichen.

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              #7
              AW: Gescante Belege mit Elster übertragen

              Es gibt schon noch einige Unterlagen, die man mit der Erklärung einreichen sollte. Betroffen sind davon z. B. Grenzgänger, die ihre Lohnbescheinigungen vorlegen müssen.

              Auch bei der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen, wie z. B. Krankheitskosten, sollte man nach meiner Erfahrung Belege einreichen, weil die ohnehin angefordert werden.

              Bei einzelnen Punkten steht die Pflicht, gleichzeitig Belege einzureichen, auch in den amtlichen Anleitungen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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