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Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

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    Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

    Hallo zusammen,
    ich bin mir nicht sicher, ob dies der richtige Ort für Bug-Reports ist.
    Ich habe die neue Version der Software heruntergeladen und wollte weiter an meiner Steuererklärung arbeiten, aber scheinbar wird Zeile 79 Aufwendungen für Miete etc. (Anlage N, 2.Seite) der Einkommenssteuererklärung 2018 nicht mehr berücksichtigt.
    Es wirkt sich auf die Vorschau unten in der Ecke aus und auch auf die PDF-Voranzeige.
    Da dies sich ordentlich auswirkt, ist es mir aufgefallen.
    Kann jemand anderes dies bestätigen?
    Viele Grüße
    C.

    #2
    AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

    Hallo cabotine,

    ich kann es im EF noch nicht testen -> muss ich erst noch herunterladen, aber in Mein Elster besteht der Fehler auch noch -> lies mal hier https://forum.elster.de/anwenderforu...he-Heimfahrten

    Tschüß

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      #3
      AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

      Am 17. März wurde die doppelte Haushaltsführung bei ElsterFormular noch richtig gerechnet, da war der Fehler in Mein ELSTER schon vorhanden!

      Verstehe ich das richtig? Anstatt den Fehler bei Mein ELSTER zu beheben, wurde er jetzt bei ElsterFormular auch eingebaut. Nicht so toll!

      https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post259162
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

        Ich habe den Fehler jetzt an die Hotline gemeldet. Wie schnell er behoben wird, kann ich nicht sagen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

          Die Hotline hat sich inzwischen gemeldet. Ich zitiere aus der Antwort:

          Leider liegt hier ein Fehler in der Steuerberechnung vor, der erst im April (wann genau wissen wir nicht) behoben werden kann.
          Für Zwecke eines Berechnungsergebnisses (!!) kann das Problem umgangen werden, indem die Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung an einer anderen Stelle angegeben werden.
          Nach der Berechnung müssten Sie die Daten aber wieder bei der doppelten Haushaltsführung angeben.
          Eine Datenübermittlung ist aber auch ohne die korrekte Steuerberechnung möglich.
          Wir bedauern, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können.
          Zu dem vorgeschlagenen Workaround folgende Anmerkungen von mir:

          Die Eingaben bei der doppelten Haushaltsführung können dort stehen bleiben, wo sie hingehören, da sie aktuell nicht in die Steuerberechnung einfließen.

          Verbesserte Lösung:
          Man fügt das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung hinzu und trägt die extern ermittelten Gesamtkosten der doppelten Haushaltsführung bei Verbleibender Verlustvortrag des Vorjahres (Zeile 4 bzw. 6) ein.
          Dieser Eintrag wird nicht übermittelt, man kann dieses Formular dann vor dem Versand wieder entfernen. Vergisst man das, passiert auch nicht wirklich etwas.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 27.03.2019, 15:02. Grund: Workaround vereinfacht!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

            Hallo,

            für blutige Anfänger wäre natürlich auch eine Alternative zu warten bis der Bug in der Steuerberechnung behoben ist ->denn niemand wird von der Abgabefrist gedrängt (31.07.2019)

            Tschüß

            P.S. ...mal diejenigen außen vor gelassen, die schon von der Rückerstattung im April in den Urlaub fliegen wollen.

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              #7
              AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

              Bei doppelter Haushaltsführung geht es zumeist um hohe Erstattungen, da wollen die Betroffenen nicht so gerne warten, auch wenn das Geld auf der Bank keine Zinsen abwirft.

              Mancher braucht das Geld auch für andere Zwecke als den Urlaub.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

                Hallo,

                wer dauerhaft hohe Werbungskosten hat, kann sich auch einen Freibetrag auf der Lohnsteuerbescheinigung eintragen lassen.

                Es sollte auch nur eine Alternative sein, ohne jemanden davon abzuhalten seine Erklärung mit Bastelei wegzuschicken.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

                  ... ohne jemanden davon abzuhalten seine Erklärung mit Bastelei wegzuschicken.
                  Die Bastelei ist ja nur für die Berechnung gedacht, sie darf natürlich nicht weggeschickt werden.

                  Ich habe aber jetzt eine einfache Möglichkeit gefunden, bei der nichts passieren kann. Man fügt das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung hinzu und

                  trägt die extern ermittelten Gesamtkosten der doppelten Haushaltsführung bei Verbleibender Verlustvortrag des Vorjahres (Zeile 4 bzw. 6) ein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Die Bastelei ist ja nur für die Berechnung gedacht, sie darf natürlich nicht weggeschickt werden.
                    .
                    Hallo,
                    das könnte eben gerade das Problem der Anfänger sein, die Bastelei rückgängig vor dem Versenden.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

                      Bei meinem aktuellen Vorschlag müssen keine einzelnen Einträge rückgängig gemacht werden, da dieses Zusatzformular sowieso nicht übermittelt wird.

                      Das Formular kann vor der Übermittlung einfach komplett entfernt werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

                        Hallo,

                        das galt auch nicht deinem letzten Beitrag !

                        Das ist schon ok.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Die Bastelei ist ja nur für die Berechnung gedacht, sie darf natürlich nicht weggeschickt werden.

                          Ich habe aber jetzt eine einfache Möglichkeit gefunden, bei der nichts passieren kann. Man fügt das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung hinzu und

                          trägt die extern ermittelten Gesamtkosten der doppelten Haushaltsführung bei Verbleibender Verlustvortrag des Vorjahres (Zeile 4 bzw. 6) ein.
                          Super Idee, probiere ich aus! M.E. muss die Summe aber um die Werbungskostenpauschale reduziert werden, denn die wird automatisch berücksichtigt. Wenn die DHH richtig berechnet würde, wäre sie ja höher als die Pauschale.

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                            #14
                            AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

                            Zitat von Pendelman Beitrag anzeigen
                            Super Idee, probiere ich aus! M.E. muss die Summe aber um die Werbungskostenpauschale reduziert werden, denn die wird automatisch berücksichtigt. Wenn die DHH richtig berechnet würde, wäre sie ja höher als die Pauschale.
                            Du hast natürlich recht! In einem neueren Beitrag habe ich dass dann auch präzisiert. In ElsterFormular ist der Fehler allerdings inzwischen behoben, einfach auf Version 20.3 updaten.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Neue Version (26.3.) und Berücksichtigung von Zweitwohnung

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Du hast natürlich recht! In einem neueren Beitrag habe ich dass dann auch präzisiert. In ElsterFormular ist der Fehler allerdings inzwischen behoben, einfach auf Version 20.3 updaten.
                              Ich nutze MeinElster online, weil es für Linux kein Steuerprogramm gibt. Leider ist der Fix in der Online Version noch nicht angekommen. Mit Deinem Trick (Zeile 4) hat die Berechnung dann das erwartete Ergebnis gebracht, danke! Warte jetzt nicht mehr auf den Fix. :-)

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