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Weiträumiges Tätigkeitsgebiet oder Auswärtstätigkeit ?

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    Weiträumiges Tätigkeitsgebiet oder Auswärtstätigkeit ?

    Hallo,

    ich arbeite in einem Unternehmen, in dem ich nur Büroarbeit mache und das ist meine erste Tätigkeitsstätte. Die Entfernung zu meinem Unternehmen beträgt 25Km, die ich mit der Entfernungspauschale berechne.

    Gleichzeitig muss ich bestimmte Tage in anderen Unternehmen als Leiharbeiter arbeiten, die sich in der gleichen Stadt in einer Entfernung von ungefähr 2-3 km von meiner Firma befinden.

    Die Reise wird immer mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt.

    Also:
    Wege zwischen Wohnung und meine Fima (erster Tätigkeitsstätte) -> 25 Km aufgesucht an 50 Tage
    Wege zwischen Wohnung und Firma A -> 27 Km aufgesucht an 40 Tage
    Wege zwischen Wohnung und Firma B -> 22 Km aufgesucht an 25 Tage

    Wo soll ich dann die Details der Reise zu Unternehmen A und B ausfüllen? Als weiträumiges Tätigkeitsgebiet oder Auswärtstätigkeit für Fahrkosten?
    Ich habe hier nicht so viel Ahnung

    Vielen dank im Voraus
    Zuletzt geändert von zeritos; 27.03.2019, 14:41.

    #2
    AW: Weiträumiges Tätigkeitsgebiet oder Auswärtstätigkeit ?

    Das dürfte Auswärtstätigkeit sein. Einzelheiten bei Zeitarbeit kannst du hier nachlesen:

    https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Weiträumiges Tätigkeitsgebiet oder Auswärtstätigkeit ?

      Hallo,

      danke für die Antwort.

      d.h die Wege zwischen Wohnung und Firma A/B muss ich selber kalkulieren und unter der Nummer 49 mit einer verständlichen Beschreibung zusammenfassen oder?

      Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Weiträumiges Tätigkeitsgebiet oder Auswärtstätigkeit ?

        Du kannst doch die Fahrtkosten (Hin- und Rückweg) zu jeder der beiden Firmen über + Weitere Daten hinzufügen einzeln in Zeile 50 eingeben.

        Im Textfeld kann man neben der Adresse auch die Zahl der Tage und die Kilometer eintragen. Da passt mehr rein, als man denkt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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