1) Kirchensteuer Zeile 42: Woraus geht denn hervor, welcher Teil der Kirchensteuer erstattet wurde?
Aus dem Einkommensteuerbescheid, den Sie vom Finanzamt in dem Jahr erhalten haben, für das Sie jetzt eine Steuererklärung machen. Die Kirchensteuererstattung ist immer in dem Jahr zu erklären, in dem man sie erhalten hat.
2) Außergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten Zeile 67: Ab welcher Höhe ist diese Eintragung denn überhaupt relevant? Kann man hier auch Pauschalen eingeben? (Ich versuche gerade Arztrechnungen einzuholen, aber das ist wegen der medizinischen Schweigepflicht nicht einfach.)
Pauschalen geht nicht. Allerdings wirken sich hier Eintragungen nur aus, wenn Ihr Aufwand die sogenannte zumubare Eigenbelastung überschreitet. Diese hängt vom Familienstand und der Höhe des Einkommens ab.