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Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

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    #16
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Noch mal zur Anlage Vorsorgeaufwand: Mein Vater hatte in der letzten Steuererklärung Eintragungen in Zeile 23 und Zeile 51.

    Zeile 23 gehört doch noch zur gesetzlichen KV, oder? Das hätte mir die gesetzliche KV doch dann mitteilen müssen, oder?

    In Zeile 51 erscheint eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, leider kann ich das irgendwie gar nicht zuordnen. Welcher Versicherer kommt denn hier überhaupt infrage? Oder kann man das "überall" abschließen? (Sorry, falls es eine dämliche Frage ist....) Ich weiß hier nur leider gar nicht, wo ich dazu die Belege anfordern kann.

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      #17
      AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

      Die Zeile 23 ist für Zusatzversicherungen bei gesetzlich Versicherten gedacht. Du solltest dich nicht darauf verlassen, dass der Eintrag an der richtigen Stelle erfolgt ist.

      Die meisten Pensionsbezieher sind beihilfeberechtigte Beamte und in der PKV versichert. Dafür stehen die Zeilen ab 24 zur Verfügung. Beiträge für Wahlleistungen erklärt dieser Personenkreis in Zeile 28.l

      Die Zeile 51 ist u. a. für Beiträge zu vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen gedacht. Da muss man die Beitragszahlungen bis zum Sterbetag selbst ermitteln.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        .....
        Die Zeile 51 ist u. a. für Beiträge zu vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen gedacht. Da muss man die Beitragszahlungen bis zum Sterbetag selbst ermitteln.
        Hallo,
        wobei meistens der Fall eintritt, dass keine steuerliche Auswirkung mehr ist, weil der Höchstbetrag schon durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreicht wird.

        Tschüß

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          #19
          AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo,
          wobei meistens der Fall eintritt, dass keine steuerliche Auswirkung mehr ist, weil der Höchstbetrag schon durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreicht wird.

          Tschüß
          Wobei bei nicht rentenversicherungspflichtigen Personen, wie in diesem Fall, manchmal doch noch die Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG greift.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #20
            AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

            Hallo Charlie24,

            kann ich so nicht bestätigen bei mir ist bestimmt seit 10 Jahren keine steuerliche Auswirkung mehr, auch wenn ich noch nicht soweit bin, dass ich Pension beziehe, aber die Beiträge für die private KV und PV werden ja nicht weniger.

            Tschüß

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              #21
              AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

              Bei mir selbst kam in den Jahren 2015 bis 2017 diese Günstigerprüfung zur Anwendung, weshalb ich mit Einschätzungen zurückhaltend bin.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

                Hallo,

                alles klar, wenn ich dann mal soweit bin -> werde ich immer die Zeile 51 mal mit berücksichtigen.

                Tschüß

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                  #23
                  AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

                  ... alles klar, wenn ich dann mal soweit bin -> werde ich immer die Zeile 51 mal mit berücksichtigen.
                  Diese Übergangsregelung läuft praktisch 2019 aus, da der Vorwegabzug ja Jahr für Jahr abgeschmolzen wird. Bei mir greift sie deswegen ab 2018 nicht mehr.

                  Ich habe deshalb alle Angaben zu weiteren Vorsorgeaufwendungen zwischenzeitlich aus meiner Erklärung entfernt. Was nichts bringt, muss auch nicht erklärt werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #24
                    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Diese Übergangsregelung läuft praktisch 2019 aus, da der Vorwegabzug ja Jahr für Jahr abgeschmolzen wird....
                    Hallo,
                    dann hat es sich ja für mich auch erledigt -> für dieses Thema zu spät geboren.

                    Tschüß

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                      #25
                      AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

                      für dieses Thema zu spät geboren.
                      Nicht nur dafür! Es werden dich leider noch weitere Verschlechterungen treffen, wie z. B. die Abschmelzung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags dazu, aber das weißt du ja.

                      Ich bin ja mit meinem Renteneintritt im Jahr 2014 noch glimpflich davongekommen, aber auch da war es schon deutlich schlechter als noch 2005.

                      Der Spruch von der Gnade der späten Geburt gilt jedenfalls im Steuerrecht nicht so recht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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