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Anlage Kind, Betreuungskosten

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    Anlage Kind, Betreuungskosten

    Liebes Forum,

    bzgl. Anlage Kind, Seite 3

    zum ersten Mal möchte ich Kinderbetreuungskosten absetzen, nur bin ich mir unsicher, wo ich was genau einzutragen habe.

    Betreuungskosten monatlich 240 EU
    Essensgeld 80 EU (das aber meines Wissens nicht berücksichtigt wird ???)


    Zudem erhalten wir pro Monat einen Zuschuß von 118 EU und 50 EU für die Verpflegung.


    Ich würde nun in Zeile 67 nur die 240 EU (natürlich hochgerechnet auf Anzahl der betreffenden Monate) eintragen. Obwohl ich durch den Zuschuß ja eigentlich keine 240 EU gezahlt habe...
    Und in Zeile 68 (Erstattungen) darunter dann die 118 EU (x entsprechende Monate).


    Wäre das die korrekte Vorgehensweise?

    Dankeschön im Voraus und Grüße,

    Integral

    #2
    AW: Anlage Kind, Betreuungskosten

    Meiner Meinung nach ist das richtig. Essensgeld und Zuschuss zum Essensgeld bleiben außen vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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