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Eintragung der Abfindung im Formular

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    Eintragung der Abfindung im Formular

    Hallo Zusammen,

    bitte entschuldigt, aber dies ist mein erster Beitrag und ich bin etwas unsicher, wie das genau funktioniert...

    Zum Thema, mein Mann hat letztes Jahr eine Abfindung erhalten, die unter Punkt 11 auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt ist erhalten. Alle Daten habe ich entsprechend übernommen, ich habe mir die 1/5-Regelung zum Thema durchgelesen, bin aber unsicher ob ich die Abfindung nochmals unter den Werbekosten aufführen muss und wie alles genau angebe. Des weiteren hat er daraufhin noch 2 weitere Arbeitgeber gehabt und dies Bescheinigungen habe ich ebenfalls eingetragen.

    Über eine Hilfe Eurerseits würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank und LG
    Sabrina

    #2
    AW: Eintragung der Abfindung im Formular

    Sie müssen nur die Daten der Lohnsteuerbescheinigungen übernehmen. Ein weiterer Eintrag der Abfindung unter Werbekosten ist nicht erforderlich und auch nicht richtig.

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      #3
      AW: Eintragung der Abfindung im Formular

      Bei den Werbungskosten hat die Abfindung nichts verloren. Man trägt sie bei ElsterFormular einfach unter den entsprechenden Nummern der Lohnsteuerbescheinigung ein.

      In der Steuerberechnung sollte dann in einer Zeile stehen: Zu versteuern nach § 34 Abs. 1
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Eintragung der Abfindung im Formular

        Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Das hat mir sehr geholfen.
        LG Sabrina

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