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Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechnet

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    Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechnet

    Hallo,

    es geht um die Sektion:

    Anlage SO
    Private Veräußerungsgeschäfte
    Veräußerungen von anderen Wirtschaftsgütern


    Der Hilfetext dazu:
    "Zeilen 41 bis 48

    In den Zeilen 41 bis 48 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt oder die Veräußerung früher erfolgt als der Erwerb."
    Ich habe Gewinn durch Veräußerung nach mehr als einem Jahr nach der Anschaffung gemacht, dieser Gewinn ist also steuerfrei.
    Ich möchte diesen Gewinn jedoch erklären, auch wenn er steuerfrei ist, damit ich einen Bescheid darüber erhalte und die Sache damit erledigt ist und nicht evtl. irgendwann noch Nachfragen dazu kommen. Entsprechende Nachweise dazu habe ich dem FA schriftlich zugesandt.

    Nun kann man im Elster-Formular für jedes der o.g. Veräußerungsgeschäfte das Anschaffungs- sowie das Veräußerungsdatum angeben.

    Das habe ich auch getan, mit Daten zwischen denen mehr als ein Jahr liegt.

    In der Steuerberechnung von Elster-Formular jedoch wird der Gewinn mit allen Daten korrekt angezeigt, jedoch als einkommensteuerpflichtig berechnet, was falsch ist.

    Dieses Verhalten ist für mich nicht nachvollziehbar, ist das nicht ein Fehler?

    Es ist auch unschön, weil das FA sicher(? hoffentlich) selbst erkennt, dass der Gewinn steuerfrei ist, dann kann ich den Steuerbescheid jedoch nicht mit der Vorausberechnung in Elster vergleichen.

    Edit:
    Oder "darf" man in o.g. Sektion tatsächlich keine steuerfreien Gewinne eintragen (entsprechend dem Hilfetext), und kann es sein, dass das FA trotz der Zeit von mehr als einem Jahr zwischen Anschaffungs- und Veräußerungsdatum die Steuerfreiheit nicht feststellt? Dann sollte die Eingabe von steuerfreien Gewinnen verhindert werden (die Berechnung der Zeitdifferenz ist ja nun nicht wirklich schwierig), oder zumindest in der Plausibilitätsprüfung eine Warnung erscheinen.
    So wie es jetzt ist, ist es in jedem Fall ein unverständliches Verhalten.

    Danke.
    Zuletzt geändert von ; 30.03.2019, 20:14.

    #2
    AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

    Hallo,

    warum gibst du etwas an, was nicht anzugeben ist?
    Der Fehler liegt bei dir

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      warum gibst du etwas an, was nicht anzugeben ist?
      Ich möchte diesen Gewinn erklären, auch wenn er steuerfrei ist, damit ich einen Bescheid darüber erhalte und die Sache damit erledigt ist und nicht evtl. irgendwann noch Nachfragen dazu kommen. Entsprechende Nachweise dazu habe ich dem FA schriftlich zugesandt.

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        #4
        AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

        Zitat von Theela3a Beitrag anzeigen
        Ich möchte diesen Gewinn erklären, auch wenn er steuerfrei ist
        Der Gewinn gehört meiner Meinung nach nicht in die Steuererklärung. Das Finanzamt erstellt auch keine Bescheinigungen darüber, dass ein Vorgang steuerlich nicht relevant ist.

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          #5
          AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Der Gewinn gehört meiner Meinung nach nicht in die Steuererklärung. Das Finanzamt erstellt auch keine Bescheinigungen darüber, dass ein Vorgang steuerlich nicht relevant ist.
          Das Finanzamt erklärt aufgrund meiner Angaben einen Vorgang als steuerfrei. Das entlastet mich nicht von der Richtigkeit meiner Angaben. Ich habe keine Lust, irgendwann den enstprechenden Nachweis auf Nachfrage nachzureichen und bis dahin zu warten, ob wohl so eine Nachfrage kommen wird.

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            #6
            AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

            Kannst ja versuchen das mit Deinem Bearbeiter zu klären. Aber eine verbindliche Auskunft wirst Du nicht kriegen, Lust hin oder her.

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              #7
              AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

              Hallo,

              >>>damit ich einen Bescheid darüber erhalte und die Sache damit erledigt ist und nicht evtl. irgendwann noch Nachfragen dazu kommen.

              Im Bescheid wird dazu aber allenfalls etwas in den Erläuterungen stehen, und zwar nur pauschal das die erklärten Spekulationsgeschäfte steuerfrei waren. Daraus kannst du nicht herleiten, um was genau es geht. Folglich musst du bei einer späteren Nachfrage doch wieder den Nachweis bringen.

              Ich erkläre beispielsweise regelmäßig Sonstige Einkünfte aus Leistungen, und im Bescheid steht dann nur "Einkünfte aus Leistungen sind nicht steuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen". Ich kann damit allein also nicht nachweisen, dass bestimmte Sachen bereits erklärt wurden.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

                Wenn du Gewinn durch eine Veräußerung nach mehr als einem Jahr erzielt hast und die Bedingung für ein Privates Veräußerungsgeschäft aber eine Haltedauer von maximal einem Jahr vorsieht, dann wäre es unter "Private Veräußerungsgeschäfte" (Anlage SO) schlicht falsch eingetragen, da es dann definitionsgemäß kein Privates Veräußerungsgeschäft wäre.

                Und wenn du etwas einträgst, wo es falsch ist bzw. gar nicht verlangt ist, dann kann es nach meinem Verständnis auch keine Bestätigung von Finanzamt über die Steuerfreiheit geben.

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                  #9
                  AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

                  Vielmehr läufst Du Gefahr, dass der Bearbeiter Dich mit Deiner Falscheintragung beim Wort nimmt und das ansetzt, so dass Du dann noch ein Einspruchsverfahren hinterher führen darfst. Dafür dann schon mal der Hinweis, dass Du in Mein Elster den Einspruch elektronisch übermitteln kannst ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

                    Der Veräußerungsgewinn, den Du erklären willst, ist nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar. Das heißt, Du willst Gewinne eintragen, die mit der Einkommensteuer nichts zu tun haben, nur um hierfür eine Bestätigung zu erlangen. Das ist doch widersinnig!

                    Gruß
                    Bolletax

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                      #11
                      AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

                      Zitat von Theela3a Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      Edit:
                      Oder "darf" man in o.g. Sektion tatsächlich keine steuerfreien Gewinne eintragen (entsprechend dem Hilfetext), und kann es sein, dass das FA trotz der Zeit von mehr als einem Jahr zwischen Anschaffungs- und Veräußerungsdatum die Steuerfreiheit nicht feststellt? Dann sollte die Eingabe von steuerfreien Gewinnen verhindert werden (die Berechnung der Zeitdifferenz ist ja nun nicht wirklich schwierig), oder zumindest in der Plausibilitätsprüfung eine Warnung erscheinen.
                      So wie es jetzt ist, ist es in jedem Fall ein unverständliches Verhalten.

                      Danke.
                      Genau darum geht es! Sicher muss/soll man diesen Gewinn nicht eintragen, aber eine Fehlermeldung bzw. ein Hinweis sollte bei der Plausibilitätsprüfung schon erscheinen, wenn der Jahreszeitraum überschritten ist.
                      Hier sollten die Programmierer einfach nachbessern! Damit kann man sich alle weiteren Diskussionen sparen.
                      Letztendlich wird der Anwender auf den Fehler hingewiesen und er kann den fehlerhaften Eintrag löschen.
                      Das Programm soll doch den allgemeinen Anwender unterstützen und dazu gehört eben auch, dass fehlerhafte Einträge erkannt und markiert werden.
                      Mit freundlichen Grüßen
                      Norbert

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                        #12
                        AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

                        Zitat von Norbert Dahms Beitrag anzeigen
                        Hier sollten die Programmierer einfach nachbessern! Damit kann man sich alle weiteren Diskussionen sparen.
                        .
                        Hallo Norbert Dahms,

                        da Elsterformular nur noch für den Veranlagungszeitraum 2019 also ab Januar 2020 letztmalig eingesetzt wird, wird da nicht mehr viel Programmieraufwand betrieben werden.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

                          Hallo holzgoe,

                          bisher habe ich noch nicht viel mit MeinElster gearbeitet. Wird denn dort bereits ein entsprechender Hinweis gegeben? Oder würde dort die fehlerhafte Eingabe ebenfalls unkommentiert übernommen?
                          Daher finde ich den Hinweis schon wichtig. Ich gehe mal davon aus, dass letztendlich auch in MeinElster die gleiche Programmfunktion hinterlegt ist/sein sollte.

                          Entschuldigen Sie bitte meine Unerfahrenheit.
                          Mit freundlichen Grüßen
                          Norbert

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                            #14
                            AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

                            Hallo Norbert Dahms,

                            hier im Anwenderforum sind ja nur Anwender unterwegs, die anderen Anwendern bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung helfen.
                            Hinweise und Vorschläge richtest du besser an diese Adresse ->https://www.elster.de/eportal/infoseite/kontakt
                            oder hotline@elster.de

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Veräußerung von Wirtschaftsgütern: Gewinn wird fälschlich als steuerpfl. berechne

                              Hallo holzgoe,

                              zunächst einmal vielen Dank für die Unterstützung und die schnellen Antworten.
                              Dass es sich hier um ein Anwenderforum handelt und nicht um die Elster-Hotline, hatte ich ob der fachlich fundierten Antworten ganz aus den Augen verloren.
                              Mal sehen ob die Hotline reagiert. Danke für die Links dorthin.
                              Mit freundlichen Grüßen
                              Norbert

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