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Versorgungsausgleich

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    Versorgungsausgleich

    Hallo zusammen, ich habe gleich nochmal eine Frage und hoffe, es ist noch jemand davon betroffen.
    Ich muss meinem Ex einen Versorgungsausgleich zahlen. Beim googeln habe ich gefunden, dass man den in de Einkommensteuererklärung absetzen kann. Nachfrage beim Finanzamt hat ergeben, ja, kann man, anderer Mitarbeiter, nein kann man nicht. Also gemeint ist der Versorgungsausgleich, der bei der Scheidung festgesetzt wird.
    Kennt jemand so einen Fall?
    Gruß
    Orion52

    #2
    AW: Versorgungsausgleich

    Ich kenne persönlich keinen Fall, aber in der Hilfe zu Zeile 38 des Hauptvordrucks steht folgendes:

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

    Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen tragen Sie bitte in Zeile 38 ein.

    Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag, der abgezogen werden kann. Die als Sonderausgaben abgezogenen Ausgleichszahlungen hat die empfangsberechtigte Person zu versteuern (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 4 und 7 der Anlage SO).

    Nach meiner Kenntnis geht das aber nur einvernehmlich und man muss wohl auch die Anlage U ausfüllen!

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
    Zuletzt geändert von Charlie24; 01.04.2019, 15:02. Grund: Ergänzt wegen Anlage U
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Versorgungsausgleich

      Danke, ich trage es jetzt mal ein, rausstreichen kann man immer noch
      Gruß
      Orion52

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        #4
        AW: Versorgungsausgleich

        Zitat von orion52 Beitrag anzeigen
        Danke, ich trage es jetzt mal ein, rausstreichen kann man immer noch
        Gruß
        Orion52
        Ich habe meine Antwort noch ergänzt!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Versorgungsausgleich

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich kenne persönlich keinen Fall, aber in der Hilfe zu Zeile 38 des Hauptvordrucks steht folgendes:

          Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

          Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen tragen Sie bitte in Zeile 38 ein.

          Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag, der abgezogen werden kann. Die als Sonderausgaben abgezogenen Ausgleichszahlungen hat die empfangsberechtigte Person zu versteuern (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 4 und 7 der Anlage SO).

          Nach meiner Kenntnis geht das aber nur einvernehmlich und man muss wohl auch die Anlage U ausfüllen!

          https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
          Mit der Anlage U scheiden sich die Geister, da habe ich eben im Finanzamt 2 verschiedene Auskünfte bekommen, die eine besagt, dass die Anlage U nur für Unterhaltszahlungen gilt, Versorgungsausgleich ist aber keine Unterhaltsleistung.

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            #6
            AW: Versorgungsausgleich

            Beim Versorgungsausgleich ist grundsätzlich zu unterscheiden:

            Ist der Versorgungsfall bereits eingetreten oder liegt der Versorgungsfall (Renteneintritt o. ä.) erst in der Zukunft?

            Bei der zweiten Variante ist in der Einkommensteuererklärung gar nichts einzutragen außer es ist eine Leistung erfolgt um den Versorgungsausgleich auszuschließen.


            Die Leistungen an den Ex-Partner über die Anlage U (Ehegattenunterhalt) sind wieder eine andere Baustelle und haben mit dem Versorgungsausgleich nichts zu tun.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              AW: Versorgungsausgleich

              Die Leistungen an den Ex-Partner über die Anlage U (Ehegattenunterhalt) sind wieder eine andere Baustelle und haben mit dem Versorgungsausgleich nichts zu tun.
              Die vollständige Bezeichnung der Anlage U lautet: Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten / usw.

              In der Zeile 38 HV bzw. in der Anlage SO geht es ebenfalls um Ausgleichsleistungen bzw. -zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs.

              Der Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben muss mit der Anlage U gestellt werden. Das steht jedenfalls dort so drin
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Versorgungsausgleich

                Ich bin unwissend. Aber ist es nicht so dass der Versorgungsausgleich von der Rentenversicherung durchgeführt wird und man dadurch schon eine gekürzte Rente zu versteuern hat?

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                  #9
                  AW: Versorgungsausgleich

                  Es geht im Steuerrecht doch nicht um einen durchgeführten Versorgungsausgleich, sondern um Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs.

                  Durch solche Zahlungen kann die Durchführung abgewendet werden und da hat man wohl die Möglichkeit geschaffen, die Steuerlast in gewissem Umfang auf den Leistungsempfänger zu verschieben.

                  Das kann ja wegen der Progression auch Sinn machen. Mit den Einzelheiten bin ich auch nicht vertraut.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Versorgungsausgleich

                    Ja, ok. Ich bin halt nicht so hellseherisch wie Du!

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                      #11
                      AW: Versorgungsausgleich

                      Nachtrag: Hier habe ich noch etwas zu dem Thema gefunden:

                      https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...eichszahlungen

                      Da kommt dann auch noch der Begriff des Schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vor.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Versorgungsausgleich

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Die vollständige Bezeichnung der Anlage U lautet: Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten / usw.

                        Der Antrag auf Abzug von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben muss mit der Anlage U gestellt werden. Das steht jedenfalls dort so drin
                        Hallo Charlie24,

                        weißt du zufällig ab welchem Veranlagungszeitraum die Anlage U so aussieht?
                        Mir ist die Anlage U in dieser Form bislang nicht untergekommen.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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                          #13
                          AW: Versorgungsausgleich

                          weißt du zufällig ab welchem Veranlagungszeitraum die Anlage U so aussieht?
                          Ich habe nachgesehen. Das mit den Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs steht erstmals im Formular für 2015 mit drin.

                          https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Versorgungsausgleich

                            @ Charlie24

                            Danke für den Hinweis. Die bei uns vorrätigen Vordrucke sind tatsächlich alle noch älter als 2015 .... da sieht man mal wie oft man die benötigt :-)
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                              #15
                              AW: Versorgungsausgleich

                              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                              @ Charlie24

                              Danke für den Hinweis. Die bei uns vorrätigen Vordrucke sind tatsächlich alle noch älter als 2015 .... da sieht man mal wie oft man die benötigt :-)
                              Dass tatsächlich einer der Ex-Partner an den anderen Geld aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs oder zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs zahlt,

                              ist ja sicher auch nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme. Ich persönlich kenne ja auch keinen Fall, aber es gibt auch diese Fälle.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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