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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

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    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

    Hallo zusammen,

    ich versuche gerade meine Steuererklärung für 2018 fertig zu machen und habe ein Problem mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

    Anlage Kind:

    Seite 1: Ich habe meinen Sohn mit den üblichen "Angaben zum Kind", dem Anspruch auf Kindergeld und Wohnsitz angegeben. Beim Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person habe ich den Haken sowie Datum bei "ist durch Tod erloschen" gesetzt.
    Mein Sohn befand sich das ganze Jahr 2018 in der Schule (11. Klasse) und ist im November volljährig geworden.

    Seite 2 : Beinhaltet den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende mit Datum 01.01.-31.12. in Zeile 46 und 47 und Kreuz bei "nein" in Zeile 48 und 49.

    Seite 3: Beinhaltet keine Angaben

    Wenn ich danach auf die Elster Berechnung gehe, fehlt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende komplett. Woran könnte das liegen?

    Vielen Dank schonmal

    #2
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

    Ich habe den Fall soeben in ElsterFormular nachgestellt. Bei mir erscheint der Entlastungsbetrag.

    In der Anlage Kind habe ich deine Einträge übernommen. Beim Datum des verstorbenen Elternteils hatte ich einen Tag im Jahr 2017 angegeben,

    es hat aber auch mit früheren Jahren funktioniert. Ich weiß nicht, warum es bei dir nicht funktioniert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

      Beim Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person habe ich den Haken ...
      Wo hast du dort den Haken gesetzt? Da ist - zumindest bei ElsterFormular - doch keiner vorhanden!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

        Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort

        Ich kann mir auch nicht erklären woran das liegt und es bei mir nicht funktioniert

        Ich habe den Haken in Zeile 12 "Art des Kindschaftsverhältnisses" bei leibliches Kind erst gesetzt und dann wieder raus genommen, aber der Entlastungsbetrag erscheint immer noch nicht.

        Ging mir bei der EStErklärung für 2017 schon so und da habe ich es mit der Hand dann ergänzt, aber das ist ja auch nicht die Lösung ...

        Ich versuche es jetzt noch einmal mit einem Update, mal sehn

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          #5
          AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

          Ich habe den Haken in Zeile 12 "Art des Kindschaftsverhältnisses" bei leibliches Kind erst gesetzt und dann wieder raus genommen
          Der Haken darf nicht gesetzt werden, wenn ein Elternteil bereits verstorben ist. Da funktioniert sonst die Steuerberechnung (bei mir jedenfalls) generell nicht mehr.

          Die Zeilen 11 und 12 musst du leer lassen, nur das Sterbedatum darf bzw. muss in Zeile 14 eingetragen werden!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

            Habe ich jetzt so gemacht und jetzt funktioniert es 😉

            Vielen vielen Dank

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              #7
              AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

              Dann passt ja jetzt alles!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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