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gezahlte Kirchensteuer

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    gezahlte Kirchensteuer

    ich habe in Zeile 43 des Hauptvordrucks meine separat gezahlte Kirschensteuer angegeben. Allerdings wird in der Berechnung diese als Sonderausgabe bewertet und nicht als bereits gezahlte Kirchensteuer. Mache ich da etwas falsch oder liegt hier eine fehlerhafte Berechnung/Berücksichtigung vor? Die Kirchensteuer, die mein Arbeitgeber direkt abgeführt und in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat, wird ,wie in der Anlage N angegeben, bei der Berechnung berücksichtigt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Norbert

    #2
    AW: gezahlte Kirchensteuer

    Zitat von Norbert Dahms Beitrag anzeigen
    ich habe in Zeile 43 des Hauptvordrucks meine separat gezahlte Kirschensteuer angegeben. Allerdings wird in der Berechnung diese als Sonderausgabe bewertet und nicht als bereits gezahlte Kirchensteuer. Mache ich da etwas falsch oder liegt hier eine fehlerhafte Berechnung/Berücksichtigung vor? Die Kirchensteuer, die mein Arbeitgeber direkt abgeführt und in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat, wird ,wie in der Anlage N angegeben, bei der Berechnung berücksichtigt.
    Hallo,

    was meinst du mit separater KiSt - eine Nachzahlung?
    Die musst du zu der abgeführten KiSt(Lstbescheinigung) dazu addieren

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: gezahlte Kirchensteuer

      Hallo FUGIL,

      ich soll sie also in der Anlage N angeben, indem ich die zu den Angaben in der Lohnsteuerbescheiningung(en) addiere und dann in Anlage N den erhöhten Betrag angebe?
      Das kommt mir eigentlich etwas seltsam vor. Denn wozu gibt es dann Zeile 43 im Hauptvordruck?
      Da bin ich mal gespannt, wie der Bescheid vom FA aussehen wird.
      Das gibt doch bestimmt wieder Nachfragen.

      Gruß
      Norbert
      Mit freundlichen Grüßen
      Norbert

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        #4
        AW: gezahlte Kirchensteuer

        Nein, die Summe aller Kirchensteuerzahlungen eines Jahres (einbehaltene Kirchenlohnsteuer, Vorauszahlungen, Abschlusszahlung) ist bei den Sonderausgaben

        im Hauptvordruck zu erklären. In die Lohnsteuerbescheinigung der Anlage N gehört nur die einbehaltene Kirchenlohnsteuer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: gezahlte Kirchensteuer

          Zitat von Norbert Dahms Beitrag anzeigen
          Hallo FUGIL,

          ich soll sie also in der Anlage N angeben, indem ich die zu den Angaben in der Lohnsteuerbescheiningung(en) addiere und dann in Anlage N den erhöhten Betrag angebe?
          Das kommt mir eigentlich etwas seltsam vor. Denn wozu gibt es dann Zeile 43 im Hauptvordruck?
          Da bin ich mal gespannt, wie der Bescheid vom FA aussehen wird.
          Das gibt doch bestimmt wieder Nachfragen.

          Gruß
          Norbert
          Hallo,

          nein
          In die Anlage N kommt die KiSt aus der Lstbesch.
          und in Zeile 43 HV die Gesamtsumme.
          Du hast mir immer noch nicht erklärt was du mit -separater KiSt- meinst

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: gezahlte Kirchensteuer

            Hallo FUGIL,

            als nebenberuflich Selbstständiger muss ich ja auch auf diese Einkünfte Kirchensteuer bezahlen.

            Gruß
            Norbert
            Mit freundlichen Grüßen
            Norbert

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              #7
              AW: gezahlte Kirchensteuer

              Zitat von Norbert Dahms Beitrag anzeigen
              als nebenberuflich Selbstständiger muss ich ja auch auf diese Einkünfte Kirchensteuer bezahlen.
              Also, die Kirchensteuer ist ja zwei Mal von Bedeutung:

              1. um für das Veranlagungsjahr die richtige Höhe der Nachzahlung oder Erstattung zu ermitteln. Deshalb gibst Du in der Anlage N die vom Arbeitgeber einbehaltene Kirchensteuer an. Wieviel Du vorausbezahlt hast weiß das Finanzamt.

              2. zur Berücksichtigung als Sonderausgaben. Deshalb gibst Du im Hauptvordruck alle Kirchensteuern an, die im entsprechenden Jahr - egal für welches Jahr - entrichtet oder erstattet wurde.

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                #8
                AW: gezahlte Kirchensteuer

                Deshalb gibst Du im Hauptvordruck alle Kirchensteuern an ...
                Wobei in diesem Punkt Mein ELSTER die Nase ein wenig vorn hat, denn hier werden schon seit letztem Jahr jeweils Einzeleinträge angeboten und auch erwartet,

                wobei die Kirchenlohnsteuerbeträge allerdings auch bei Mein ELSTER nach wie vor manuell erfasst werden müssen.

                Ich habe unlängst ein Steuerprogramm getestet, da wurde die Kirchenlohnsteuer aus den abgerufenen Bescheinigungen übernommen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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