Eine Auszubildende zur Kinderkrankenpflegerin bekommt vom ersten Tag an ein Ausbildungsgehalt. Die Ausbildungskosten sind dann unter Werbungskosten einzutragen und nicht unter Sonderausgaben. Als Werbungskosten fallen Fahrtkosten an. Die praktische Ausbildung erfolgt in einem Krankenhaus, die schulische Ausbildung in einem Schulzentrum, das 30 km von der Ausbildungsstätte entfernt liegt. Zum Krankenhaus (Ausbildungsstätte) wird nur der einfache Weg wie bei einem Berufstätigen mit der Entfernungspauschale berücksichtigt. Meine Frage: Wie verhält es sich mit den Fahrten zum Schulzentrum? Wird hier der einfache Weg oder Hin- und Rückweg als Werbungskosten eingesetzt? Kennt sich jemand hier aus?