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Einkommensteuererklärung Pflicht ?

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    Einkommensteuererklärung Pflicht ?

    Nicht jeder ist zur Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wer Lohn oder Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, jeden Monat seine Lohn-Steuern abgezogen bekommt und sonst keine weiteren Einnahmen hat, auch kein Krankengeld oder Arbeitslosengeld, ist in Steuerklasse I und ist nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen.
    Anders sieht es aus bei einem Ehepaar, Er Steuerklasse III und Sie Steuerklasse V. Hier besteht nach meinen Informationen eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Ist das richtig? Ich frage deshalb, weil ich ein Ehepaar kenne, das vor vielen Jahren mal eine Erklärung abgegeben hat, Steuern nachzahlen musste, und dann in den folgenden Jahren keine Steuererklärungen mehr abgegeben hat. Das Ehepaar hatte immer bis heute die Steuerklassen-Kombination III + V. In den Jahren 2015 bis 2018 hat sich eine Steuerschuld von über 3000 € angesammelt. Warum tut das Finanzamt in diesem Fall nichts und lässt die Steuerschuld weiter anwachsen? Durch die Übermittlung der Jahreslohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt durch die Arbeitgeber weiß doch die Behörde, wer die Steuerklassenkombination III + V hat und zur Einkommensteuer verpflichtet ist. Warum tut sich da nichts oder wie lange wartet das Finanzamt bis es aktiv wird?
    Weiß da jemand Bescheid, der vielleicht einmal auf einem Finanzamt gearbeitet hat?

    Dieses Ehepaar hat die falsche Steuerklassen-Kombination gewählt, IV + IV wäre die richtige. Ich weiß, dass nicht unbedingt bei der Kombination III + V Steuern nachgezahlt werden müssen. Mit Hilfe eines Steuerklassen-Rechners lässt sich die richtige Steuerklassen-Kombination ermitteln.

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung Pflicht ?

    Hallo weinmann-manfred,

    ein Ehepaar mit III/V ist nur verpflichtet wenn beide Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit erzielen.
    Wenn also der Ehemann in der III arbeitet und die Ehefrau in der V Hausfrau ist, sind diese nicht verpflichtet.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung Pflicht ?

      Beide sind berufstätig, beziehen nur Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Wenn Sie nur Hausfrau wär hätte Sie ja keine Steuerklasse V, Sie hätte überhaupt keine, und Ihr Mann hätte III.
      Zuletzt geändert von weinmann-manfred; 08.04.2019, 14:12.

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung Pflicht ?

        irgendwann vor der Verjährung werden die Datensätze der Eheleute zusammengefasst, probegerechnet und vom FA ggf. erneut zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert.

        An sich sind die Eheleute jedoch selbst gehalten, eine ggf. bestehende Verpflichtung zu erfüllen.

        Doch die Ehefrau hätte automatisch Steuerklasse V, auch wenn sie nicht arbeitet.

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung Pflicht ?

          Die Frage ist dann also doch eher, warum das Ehepaar nichts tut, insbesondere da es darum weiß, ggf. hohe Nachzahlungszinsen und Verspätungszuschlag produziert und den Kopf in den Sand steckt ? Im übrigen kann es in den fällen auch Erstattungen geben.

          Unabhängig davon hat das Thema mit Elster nichts zu tun und kann daher m.E. geschlossen werden.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommensteuererklärung Pflicht ?

            Würde die Ehefrau nicht arbeiten, wäre das Ehepaar nicht zur Einkommensteuer verpflichtet.

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              #7
              AW: Einkommensteuererklärung Pflicht ?

              genau, siehe holzgoe, Antwort 2

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                #8
                AW: Einkommensteuererklärung Pflicht ?

                Das ist alles richtig. Ich frage mich nur als Steuerzahler, warum die Behörde Finanzamt nichts tut?

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                  #9
                  AW: Einkommensteuererklärung Pflicht ?

                  An sich sind die Eheleute jedoch selbst gehalten, eine ggf. bestehende Verpflichtung zu erfüllen.
                  Sie tun sich auch nichts Gutes, wenn sie sich der Verpflichtung entziehen. Da fallen Nachzahlungszinsen an und da können natürlich auch Verspätungszuschläge festgesetzt werden.

                  Bei den langen Festsetzungsverjährungsfristen, die in solchen Fällen gelten, ist es unwahrscheinlich, sich auf Dauer erfolgreich durchmogeln zu können. Irgendwann fliegt das auf.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Einkommensteuererklärung Pflicht ?

                    Das Finanzamt bzw. Bundeszentralamt für Steuern tut ja was. Das ist nur nicht so einfach, aus den Millionen Datensätzen verschiedenster Arbeitgeber aus 16 Bundesländern die Ehegatten zusammenzuführen und zu prüfen, ob was rauskommt. Deswegen dauert das ein paar Jahre. Aber davon wird es ja nicht billiger.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Einkommensteuererklärung Pflicht ?

                      Zitat von weinmann-manfred Beitrag anzeigen
                      ....Ich frage mich nur als Steuerzahler, warum die Behörde Finanzamt nichts tut?
                      Hallo weinmann-manfred,

                      da gibt es schon Mechanismen die irgendwann greifen und wenn es mehrere Jahre Nachzahlungen gibt, da kommen Nachzahlungszinsen usw. dazu.

                      Tschüß

                      P.S. da waren einige schon schneller -> im übrigen schließe ich mich Picard777 an
                      Zuletzt geändert von holzgoe; 08.04.2019, 14:24. Grund: Ergänzung

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