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Reisekosten, Pendeln oder doppelter Haushalt?

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    Reisekosten, Pendeln oder doppelter Haushalt?

    Liebe ElsterForum Community,

    Ich benutze das Elster Webportal für meine Einkommenssteuererklärung. Steuerklasse 1, unbeschränkt Steuerpflichtig.

    Ich habe meinen Wohnsitz in Österreich und hatte letztes Jahr einen Teilzeitvertrag (50%) an einer Uni in Norddeutschland. Laut Arbeitsvertrag ist mein Arbeitsort (=Tätigkeitsstätte) an der Uni. Tatsächlich bin ich (nach Absprache mit Vorgesetztem) insgesamt 10 mal (für insg. 48 Tage) zu diesem Arbeitsort gereist, den Rest habe ich von zu Hause in Österreich gearbeitet.
    Dabei entstanden ca. 800 Euro Zugkosten und 800 Euro Übernachtungskosten (versch. Airbnb). Ich bin mir jetzt unsicher wie ich diese Beträge geltend machen kann.
    -Es handelt sich mM. ja nicht um eine doppelte Haushaltsführung weil ich keinen Haushalt bzw. Wohnung in D hatte (nur versch. Airbnb Zimmer, bzw. Couch bei Kollegen).
    -Es handelt sich mM. nicht um eine Geschäftsreise weil meine Tätigkeitsstätte in Norddeutschland ist.
    -Es handelt sich mM. nicht um Pendeln zum Arbeitsort, weil ich nicht jeden Abend bzw. jede Woche die gleiche Strecke gemacht habe.

    Liege ich mit meinen Annahmen falsch?
    Oder ist es so, dass in diesem Fall der im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsort irrelevant ist? Würde es sich dann um eine Geschäftsreise handeln?

    Danke für eure Hilfe!

    #2
    AW: Reisekosten, Pendeln oder doppelter Haushalt?

    Für die Fahrten kannst du in jedem Fall die Entfernungspauschale geltend machen, ebenso für die Fahrten von der Unterkunft zur Uni.

    Auf den Übernachtungskosten wirst du wohl sitzenbleiben, aber das ist jetzt alles Steuerrecht und kein Thema der elektronischen Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Reisekosten, Pendeln oder doppelter Haushalt?

      Danke für die schnelle Antwort!
      Ich wüsste nicht wie ich die Kilometerpauschale berechnen sollte ohne dass (bei der Distanz von 800 Kilometer, one way) verrückt hohe Beträge rauskommen
      Kann ich nicht auch die effektiv entstandenen Zugkosten geltend machen? Und wenn ja, wo?

      Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Reisekosten, Pendeln oder doppelter Haushalt?

        Zitat von fx81 Beitrag anzeigen
        Danke für die schnelle Antwort!
        Ich wüsste nicht wie ich die Kilometerpauschale berechnen sollte ohne dass (bei der Distanz von 800 Kilometer, one way) verrückt hohe Beträge rauskommen
        Kann ich nicht auch die effektiv entstandenen Zugkosten geltend machen? Und wenn ja, wo?

        Grüße
        Hallo,

        wieso verrückt hohe Beträge?
        1o Fahrten x800km x 0,3


        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Reisekosten, Pendeln oder doppelter Haushalt?

          Naja, 800km one way. Macht 1600km pro Reise, x10 =16000km x 0,3€ sind 4800 €.
          Das steht in keinem Verhältnis zu den 800 Euro die ich wirklich ausgegeben habe. Deshalb die Frage, wo kann ich die wirklich entstandenen Kosten geltend machen?

          Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Reisekosten, Pendeln oder doppelter Haushalt?

            Zitat von fx81 Beitrag anzeigen
            Naja, 800km one way. Macht 1600km pro Reise, x10 =16000km x 0,3€ sind 4800 €.
            Das steht in keinem Verhältnis zu den 800 Euro die ich wirklich ausgegeben habe. Deshalb die Frage, wo kann ich die wirklich entstandenen Kosten geltend machen?

            Grüße
            Hallo,

            warum 1600km
            Ich habe gedacht die Uni wäre die erste Tätigkeitsstelle und da zählen nur die Entfernungskilometer-
            Nebenbei : Bahn hin und zurück 80.-?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Reisekosten, Pendeln oder doppelter Haushalt?

              Auch wenns nur 2400 Euro sind steht das immer noch nicht im Verhältnis.
              80€ kommt hin, frühzeitig buchen und man bekommt super Sparpreise ;-)

              Deshalb erlaub ich mir immer noch die Frage zu stellen:
              wo kann ich die wirklich entstandenen Kosten geltend machen?

              Kommentar


                #8
                AW: Reisekosten, Pendeln oder doppelter Haushalt?

                Du kannst die Kosten der Fahrten mit den Öffis zwar nach der Zeile 35 der Anlage N unter der Kennzahl 114 eintragen, gerechnet wird trotzdem mit der Entfernungspauschale.

                Das ist doch auch gut für dich!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Reisekosten, Pendeln oder doppelter Haushalt?

                  Hallo fx81,

                  so ist das mit den gesetzlichen Pauschalen, dem einen füllt es noch die Brieftasche und der andere setzt jede Menge Tankfüllungen zu.

                  Tschüß

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