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Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

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    Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

    Hallo!
    Ich habe gefühlt schon das ganze Internet durchforstet, habe aber nirgends eine mögliche Lösung gefunden.
    Jetzt hoffe ich hier jemanden zu finden, der mir helfen kann.

    Es geht um das Steuerjahr 2018, in dem ich auch den Arbeitgeber gewechselt habe. Hatte gehofft, dass es bei der Steuer keine Probleme macht.
    Jetzt sitze ich schon das zweite Mal vor der Steuererklärung und verstehe es nicht. Es geht zwar "nur" um eine Nachzahlung von ca. 50€, aber trotzdem.
    Eckdaten:
    AG1 Januar-März Brutto 7.200€
    AG2 April-Dezember Brutto 23.508,10€

    Nachdem ich vom Lohnsteuerjahresausgleich gelesen habe, bin ich auch gleich meine Abrechnungen durchgegangen. Dort stimmt alles von den Abgaben her. Es wurden die richtigen Abgaben an Lohnsteuer gemacht.
    Ich fahre jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit, es sind ca. 10 km einfacher Fahrtweg. Ebenfalls kann ich den Pauschalbetrag für die Reinigung meiner Arbeitskleidung angeben. Dazu kommt noch, dass ich zwischen den Arbeitsstätten Fahrtwege habe, und diese auch mit absetze. Aber trotz all dieser Angaben komme ich nicht von den 50€ weg.
    Wenn man noch welche Angaben braucht, die vielleicht zur Lösung von dem Mist führen, gebe ich diese gerne.

    Danke im Voraus und Liebe Grüße!

    #2
    AW: Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

    Die Anlage Vorsorgeaufwand hast du dabei?

    Wenn ein Minus vornedran stehen sollte, ist es eine Erstattung, keine Nachzahlung.

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      #3
      AW: Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

      Wenn man noch welche Angaben braucht, die vielleicht zur Lösung von dem Mist führen, gebe ich diese gerne.
      Ohne Angaben zur Höhe der jeweils einbehaltenen Lohnsteuer, Soli usw. wird sich da keine brauchbare Antwort geben lassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ohne Angaben zur Höhe der jeweils einbehaltenen Lohnsteuer, Soli usw. wird sich da keine brauchbare Antwort geben lassen.
        AG1 4. 825,48 5. 45,39 22. 669,60 23. 669,60 25. 604,80 26. 109,80 27. 108,00
        AG2 4. 2880,30 5. 158,36 22. 2186,25 23. 2186,25 25. 1974,71 26. 358,51 27. 352,62

        Ja, es ist eine Nachzahlung, ich mache meine Steuer mit einem entsprechenden Programm. Es steht in rot "Nachzahlung" dort geschrieben.
        Das mit dem Vorsorgeaufwand müssten dann ja die Angaben 22. bis 27. auf der Lohnsteuerbescheinigung sein, oder?

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          #5
          AW: Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

          Zitat von MelanieE Beitrag anzeigen
          Hallo!
          Ich habe gefühlt schon das ganze Internet durchforstet, habe aber nirgends eine mögliche Lösung gefunden.
          Jetzt hoffe ich hier jemanden zu finden, der mir helfen kann.

          Es geht um das Steuerjahr 2018, in dem ich auch den Arbeitgeber gewechselt habe. Hatte gehofft, dass es bei der Steuer keine Probleme macht.
          Jetzt sitze ich schon das zweite Mal vor der Steuererklärung und verstehe es nicht. Es geht zwar "nur" um eine Nachzahlung von ca. 50€, aber trotzdem.
          Eckdaten:
          AG1 Januar-März Brutto 7.200€
          AG2 April-Dezember Brutto 23.508,10€

          Nachdem ich vom Lohnsteuerjahresausgleich gelesen habe, bin ich auch gleich meine Abrechnungen durchgegangen. Dort stimmt alles von den Abgaben her. Es wurden die richtigen Abgaben an Lohnsteuer gemacht.
          Ich fahre jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit, es sind ca. 10 km einfacher Fahrtweg. Ebenfalls kann ich den Pauschalbetrag für die Reinigung meiner Arbeitskleidung angeben. Dazu kommt noch, dass ich zwischen den Arbeitsstätten Fahrtwege habe, und diese auch mit absetze. Aber trotz all dieser Angaben komme ich nicht von den 50€ weg.
          Wenn man noch welche Angaben braucht, die vielleicht zur Lösung von dem Mist führen, gebe ich diese gerne.

          Danke im Voraus und Liebe Grüße!
          Hallo,

          wie hoch sind denn deine WK mit ca.10 und Fahrten zwischen.... kann man nichts anfangen.
          Dazu noch Kommentar von Charlie24

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

            Nach deinen bisherigen Angaben scheinst Du nicht verpflichtet zu sein, eine Steuererklärungen abzugeben. Mit den WK kommst Du eher nicht über den Pauschbetrag von 1.000 Euro.

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              #7
              AW: Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              wie hoch sind denn deine WK mit ca.10 und Fahrten zwischen.... kann man nichts anfangen.
              Dazu noch Kommentar von Charlie24

              Gruß FIGUL
              Hallo Figul,

              Eine einfache Fahrt von zuhause bis zur ersten Arbeitsstätte betragen 10 km. Von dort aus fahre ich an mehr als 2 Tagen zu zwei weiteren Arbeitsstätten, welche einmal 1 km und einmal 12 km entfernt liegen. Ich habe genau Buch geführt, wann ich wo war, aber ich glaube detailliert fällt es nicht ins Gewicht.

              Also heißt es, dass ich lieber keine Steuererklärung machen sollte? Davor habe ich auch schon Steuererklärungen gemacht, und jeder sagt mir ich MUSS es machen.
              Zuletzt geändert von MelanieE; 09.04.2019, 16:51.

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                #8
                AW: Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

                Davor habe ich auch schon Steuererklärungen gemacht, und jeder sagt mir ich MUSS es machen.
                Nach den bisher gemachten Angaben ist nicht ersichtlich, dass du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wärst. Es könnte allenfalls sein, dass dich das Finanzamt irgendwann dazu auffordert.

                Wer ist eigentlich: jeder?

                Zur Erklärungspflicht von Arbeitnehmern: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Nach den bisher gemachten Angaben ist nicht ersichtlich, dass du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wärst. Es könnte allenfalls sein, dass dich das Finanzamt irgendwann dazu auffordert.

                  Wer ist eigentlich: jeder?

                  Zur Erklärungspflicht von Arbeitnehmern: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
                  Jeder ist meine Familie
                  Okay, wenn die mich auffordern, mache ich es auch.

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                    #10
                    AW: Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

                    Du hattest einen Arbeitgeberwechsel. Hast Du vielleicht in der Lohnsteuerbescheinigung des zweiten Arbeitgebers einen Großbuchstaben S bei oder unter Zeile 2 stehen ? Das wäre ein Pflichtveranlagungsgrund, § 46 Abs. 2 Nr. 5a EStG. Das wäre der Fall, wenn Du dort einen sonstigen Bezug hattest, z.B. Weihnachtsgeld, und der Arbeitgeber mangels Kenntnis der Daten des ersten Arbeitgebers diesen sonstigen Bezug nicht korrekt lohnversteuern konnte.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Du hattest einen Arbeitgeberwechsel. Hast Du vielleicht in der Lohnsteuerbescheinigung des zweiten Arbeitgebers einen Großbuchstaben S bei oder unter Zeile 2 stehen ? Das wäre ein Pflichtveranlagungsgrund, § 46 Abs. 2 Nr. 5a EStG. Das wäre der Fall, wenn Du dort einen sonstigen Bezug hattest, z.B. Weihnachtsgeld, und der Arbeitgeber mangels Kenntnis der Daten des ersten Arbeitgebers diesen sonstigen Bezug nicht korrekt lohnversteuern konnte.
                      Hallo Picard777,

                      leider nein, es ist nichts vermerkt. Auf keinem der beiden Lohnsteuerbescheinigungen.
                      Wahrscheinlich ist es wirklich so, dass ich halt irgendwie nicht über die Grenze der WK komme und es sich deshalb für mich nicht lohnt.
                      Aber z.B. bei meinem Freund, unabhängig von seinen WK, bei Ihm wird direkt eine Erstattung angezeigt. Das hatte mich halt stutzig gemacht.

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                        #12
                        AW: Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

                        Dein Steuerprogramm rechnet jedenfalls richtig! Es kommt eine Nachzahlung von 53,88 € heraus, wenn du mit deinen Werbungskosten nicht über 1.000,00 € kommst.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Steuern nachzahlen?! Aber normale Arbeitnehmerin!

                          Hallo MelanieE,

                          was ist denn eigentlich ein/eine normaler Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin ?

                          Grundsätzlich ist es meist so, dass ein Arbeitnehmer in der Steuerklasse I mit Werbungskosten in Höhe des Pauschbetrages nichts zurückbekommt von der gezahlten Lohnsteuer, eher meis eine kleine Nachzahlung.

                          Bei einem Arbeitnehmer in der Steuerklasse II oder III oder IV oder V kann das ganz anders aussehen, sind eigentlich auch normale Arbeitnehmer nur mit anderen familiären Umständen.

                          Tschüß

                          P.S.
                          ich bin auch normaler AN mit meiner Frau in Steuerklasse III und V und muss ständig größere Beträge nachzahlen.
                          In der Steuerklasse IV und IV würde ich einige hundert Euro wiederbekommen, aber die Einkommensteuerfestsetzung ist dieselbe.
                          Muss jeder für sich entscheiden monatlich vielleicht 150 Euro weniger Netto zur Verfügung und bei der Steuererklärung reichlich 1500 Euro zurückbekommen.

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