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Kleinunternehmer - EU-Dienstleistungen - Umsatzsteuervornameldung

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    Kleinunternehmer - EU-Dienstleistungen - Umsatzsteuervornameldung

    Hallo liebe Community.
    Ich hätte mal eine Frage: Ich arbeite parallel zum Studium in Deutschland als Redakteur für ein Nachrichtenportal in Österreich. Mir ist bewusst, dass ich dadurch auch eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss. Auf den Rechnungen steht das Reverse Charge-Verfahren. Allerdings werde ich irgendwie aus den Feldern bei der Voranmeldung nicht ganz schlau, in welches Feld ich jetzt meinen Umsatz vom Vormonat eintragen muss. Ich hoffe, dass mir jemand von euch aushelfen kann.
    Viele Grüße

    #2
    AW: Kleinunternehmer - EU-Dienstleistungen - Umsatzsteuervornameldung

    Zitat von cowolff Beitrag anzeigen
    Vormonat
    Du gibst immer den Umsatz an, der im entsprechenden Voranmeldungszeitraum angefallen ist.

    Solltest Du nichtsteuerbare sonstige Leistungen erbringen, dann sind diese bei den nichtsteuerbaren sonstigen Leistungen einzutragen.

    EDIT: nein, stimmt ja gar nicht. Auch diese Umsätze sind Kleinunternehmerumsätze. Du musst keine Voranmeldung abgeben.
    (Vorausgesetzt meine Vermutung mit den nichtsteuerbaren sonstigen Leistungen war richtig).
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 11.04.2019, 12:03.

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      #3
      AW: Kleinunternehmer - EU-Dienstleistungen - Umsatzsteuervornameldung

      Aber wenn man als Kleinunternehmer Leistungen für Unternehmen im EU-Ausland erbringt, muss man doch eine Voranmeldung machen, oder?

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        #4
        AW: Kleinunternehmer - EU-Dienstleistungen - Umsatzsteuervornameldung

        Zitat von cowolff Beitrag anzeigen
        Aber wenn man als Kleinunternehmer Leistungen für Unternehmen im EU-Ausland erbringt, muss man doch eine Voranmeldung machen, oder?
        Aber doch nur, wenn du der Steuerschuldner bist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Kleinunternehmer - EU-Dienstleistungen - Umsatzsteuervornameldung

          Ach sooo. Heißt also, dass wenn auf den Rechnungen das Reverse Charge-Verfahren angewendet wird und die Steuerlast somit bei dem Unternehmen liegt, für das ich arbeite, muss ich keine Steuervoranmeldung machen?
          Vielen Dank

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            #6
            AW: Kleinunternehmer - EU-Dienstleistungen - Umsatzsteuervornameldung

            Hallo cowolff,

            da schaust du mal die Umsatzsteuervoranmeldung Seite 2 Zeile 48 ->Kennziffer 46 an und die Eingabehilfe verweist dich auf Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers.

            Solltest du nicht steuerbare sonstige Leistungen erbringen -> siehe Beitrag L.E.Fant.

            Tschüß

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              #7
              AW: Kleinunternehmer - EU-Dienstleistungen - Umsatzsteuervornameldung

              Also muss ich jetzt ne Voranmeldung machen oder nicht, wenn ich von einem Unternehmen bezahlt werde, das im EU-Ausland sitzt und wo auf den Rechnungen das Reverse Charge-Verfahren angewendet wird?

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                #8
                AW: Kleinunternehmer - EU-Dienstleistungen - Umsatzsteuervornameldung

                Zitat von cowolff Beitrag anzeigen
                Also muss ich jetzt ne Voranmeldung machen oder nicht, wenn ...
                Die Antwort ergibt sich aus den Beiträgen 2, 4 und 6.

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                  #9
                  AW: Kleinunternehmer - EU-Dienstleistungen - Umsatzsteuervornameldung

                  Du bist doch der Leistungserbringer und das Nachrichtenportal in Österreich ist der Leistungsempfänger.

                  Das Reverse-Charge-Verfahren bewirkt den Wechsel der Steuerschuldnerschaft, das heißt, Steuerschuldner wird der Leistungsempfänger.

                  In den Rechnungen muss auf die Steuerschuldumkehr hingewiesen werden, was du nach deinen Angaben ja auch machst.

                  Für die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen, für die die Steuer in einem anderen Mitgliedstaat von einem dort ansässigen Leistungsempfänger geschuldet wird,

                  gibt es in der Umsatzsteuervoranmeldung zwar die Zeile 40 Kennzahl 21, da aber Kleinunternehmer keine ZM abgeben müssen (§ 18a Abs. 4 UStG), ist es völlig sinnlos, eine Voranmeldung abzugeben.

                  Ohne ZM-Einreichung ist das eine für das Finanzamt nicht verwertbare Nachricht.

                  Gelegentlich wird die Auffassung vertreten, Kleinunternehmer dürften Unternehmen in anderen EU-Ländern gar kein Reverse-Charge-Rechnungen ausstellen.

                  Ich wüsste allerdings nicht, warum das verboten wäre. Eine Umsatzsteuer-ID wirst du ja sicher haben?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Wie ist es eigentlich im umgekehrten Fall? Als Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Deutschland (nicht zur Umsatzsteuer votiert) suche ich jemanden, der das Treppenhaus reinigt, also einen Dienstleister. Jetzt hat sich eine polnische Firma gemeldet, die erklärt hat, als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) zu agieren und mir keine MWSt. in Rechnung zu stellen. Deren Firmenanschrift ist in Polen. Es ist beabsichtigt, die Kosten der Reinigung auf die Mieter bei den Betriebskosten umzulegen. Muss ich dann umsatzsteuerlich etwas beachten oder zahle ich die Rechnung einfach so, wie sie mir gestellt wird? Muss ich gegenüber dem Finanzamt irgendetwas melden? Normal setzte ich alle Rechnungen für das Haus (Handwerker etc.) ab, ich wohne selbst nicht darin.
                    Freundliche Grüße
                    Ellyra

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