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EÜR - Fahrkosten, Entfernungspauschale bei zwei unterschiedlichen Betriebsstätten

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    EÜR - Fahrkosten, Entfernungspauschale bei zwei unterschiedlichen Betriebsstätten

    Hallo zusammen,

    ich bin 2 Tage pro Woche freiberuflich tätig und möchte in meiner EÜR meine Fahrkosten über die Entfernungspauschale geltend machen.

    Dafür habe ich bereits das Feld 62/63 "Fahrkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte" gefunden.
    Nun ist es aber so, dass ich jeden Mittwoch im Büro in Ort X und jeden Donnerstag im Büro in Ort Y arbeite. Wie berücksichtige/berechne ich in diesem Fall die Fahrtkosten - es gibt so gesehen zwei "erste Betriebsstätten" bei mir.


    Auch bin ich mir unsicher, wo Reisekosten für Fortbildungen einzutragen sind.

    Ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen.

    Danke und liebe Grüsse
    Hanna

    #2
    AW: EÜR - Fahrkosten, Entfernungspauschale bei zwei unterschiedlichen Betriebsstätten

    Jeweils eigenes Büro oder Kundenbüro?

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      #3
      AW: EÜR - Fahrkosten, Entfernungspauschale bei zwei unterschiedlichen Betriebsstätten

      Die Büros gehören beide zu dem Institut, für welches ich als Honorarkraft tätig bin.

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        #4
        AW: EÜR - Fahrkosten, Entfernungspauschale bei zwei unterschiedlichen Betriebsstätten

        Es gibt zu dem Thema ein BMF-Schreiben vom 23.12.2014, mit dem die Regeln für Arbeitnehmer (siehe BMF-Schreiben vom 24.10.2014) auf Selbständige übertragen werden.

        https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/529298/

        https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html

        Da es bei dem Thema nicht um ElsterFormular geht, sondern um Steuerrecht, musst du deine Problematik anhand der verlinkten Schreiben selbst klären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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