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Der Härteausgleich: Nebeneinkünfte bis zu 410,00 € steuerfrei

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    Der Härteausgleich: Nebeneinkünfte bis zu 410,00 € steuerfrei

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu den Nebeneinkünften, zb habe ich in Jahr 2018 150 € verdient, müssen diese in meiner Est auftauchen oder sind diese durch die 410 € abgegolten? Wenn ich diese angeben muss, wo werde diese bei der ESt eingertragen ?

    Danke im Voraus.

    MFG

    #2
    AW: Der Härteausgleich: Nebeneinkünfte bis zu 410,00 € steuerfrei

    Wo das einzutragen ist, hängt davon ab, um welche Art von Nebeneinkünften es sich gehandelt hat.

    Bei einem Arbeitnehmer bleiben so geringe Nebeneinkünfte steuerfrei.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Der Härteausgleich: Nebeneinkünfte bis zu 410,00 € steuerfrei

      Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, alle Nebeneinkünfte anzugeben. Das Finanzamt entscheidet dann, ob und in welchem Umfang diese steuerpflichtig sind und welche evtl. Steuervergünstigungen zu berücksichtigen sind. Auch berücksichtigt es den Härteausgleich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Um welche Einkunftsart es sich bei den Nebeneinkünften handelt müssen Sie erklären - selbständig oder gewerblich z. B.
      Zuletzt geändert von ; 11.04.2019, 20:10.

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        #4
        AW: Der Härteausgleich: Nebeneinkünfte bis zu 410,00 € steuerfrei

        Das wären Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, oder Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit (Streaming auf verschiedenen Plattformen) bzw Einnahmen durch Subscriber. Einnahmen i.H.v ca 150 €, da bin ich ja noch unter den 410 €.

        Diese muss ich dann bei der ESt angeben?

        Danke im Voraus.

        MFG

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          #5
          AW: Der Härteausgleich: Nebeneinkünfte bis zu 410,00 € steuerfrei

          ja in der Anlage S das Ergebnis (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn). Die Gewinnermittlung erfolgt eigentlich in der Anlage EÜR, soweit es allerdings nur drei Zahlen sind (also z. B: 150-0=150) verzichtet das FA vielleicht drauf.
          Zuletzt geändert von Kloebi; 12.04.2019, 09:42.

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