Beim Erstellen der vorausgefüllten Steuererklärung mit Belegabruf wurde der Beleg nicht erfasst. Zitat: Verarbeitungsfehler. Die Werte sind manuell einzugeben. Da keine Angabe, war wo sie einzutragen sind, habe ich den Zuschuss nicht eingetragen. Das Finanzamt hat dann im Steuerbescheid mit der Bemerkung "Die Zuschüsse/Erstattungeb zur Altersvorsorge der BAF wurden mit € (Betrag laut Bescheinigung) berücksichtigt ohne die Rechtsgrundlage anzugeben. Weitere Einzelheiten wie ich die Sachlage sehe habe ich bereits im Forum mitgeteilt und warte auf die Antwort. Ergänzen möchte ich noch, dass ich 2016 ebenfalls diese Bescheinigung vorliegen hatte und vom Finanzamt nach meinem Einspruch zurück genommen wurde. Das bestätigt eigenlich die Meinung von Charlie24.
Gruß Karotte1944