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Selbstständig und Arbeitnehmer

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    Selbstständig und Arbeitnehmer

    Hallo,
    ich war in 2018 selbstständige Fotografin und habe nicht so viel verdient und habe noch als Arbeitnehmer etwas hinzuverdient. Auf Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung steht 172 €. Wo kommt das hin?

    Dann habe ich 3 GWG mit zusammen 835 €. Die hatte ich bei Sammelposten 2018 hingetan.Wo kommen die hin und eigentlich kann ich die ja ganz abschreiben, aber wie und wo mache ich das?

    Auch ist beim Umlaufvermögen Büromaterial. Ist das korrekt dort und was trage ich da beim Buchwert ein 0 ????? Das war insgesamt 461 €.

    Ich bitte um Hilfe. Vielen Dank.
    Blödes Elster.

    LG Adelheid

    #2
    AW: Selbstständig und Arbeitnehmer

    Die Lohnsteuerbescheinigung wird normalerweise 1:1 abgetippt.

    Jedenfalls wenn Du ElsterFormular verwendest.

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      #3
      AW: Selbstständig und Arbeitnehmer

      Hallo, dachte ich ja auch, aber da kann ich nirgends Punkt 28 Private Krankenversicherung eintragen oder soll ich das zu den der Selbstständigen KK dazurechnen?

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        #4
        AW: Selbstständig und Arbeitnehmer

        Zitat von Adelheid2 Beitrag anzeigen
        Hallo, dachte ich ja auch, aber da kann ich nirgends Punkt 28 Private Krankenversicherung eintragen oder soll ich das zu den der Selbstständigen KK dazurechnen?
        Hallo,

        bei mir geht es unter Punkt 28

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Selbstständig und Arbeitnehmer

          Der Eintrag unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wird nicht in die Steuererklärung übernommen, auch wenn du ihn unter Nummer 28 einträgst.

          Wenn du ElsterFormular gar nicht verwendest, darfst du den Betrag nirgendwo dazu schreiben!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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