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Verlustvortrag Studium

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    Verlustvortrag Studium

    Hallo,

    ich habe bereits in den Jahren 2016 und 2017 gearbeitet und eine Steuererklärung abgegeben. Wenn ich jetzt einen Verlustvortrag für mein Studium im Jahr 2015 abgebe, kann ich das dann im Jahr 2018 meiner Steuererklärung nutzen, oder hätte ich das dann schon für 2016 angeben müssen?

    Viel Dank

    #2
    AW: Verlustvortrag Studium

    Zitat von Greenei Beitrag anzeigen
    Wenn ich jetzt einen Verlustvortrag für mein Studium im Jahr 2015 abgebe, kann ich das dann im Jahr 2018 meiner Steuererklärung nutzen
    Wenn nach dem Vortrag nach 2016 und 2017 noch was für 2018 übrig bleibt, klar.

    Aber eine Elster-Frage ist das nicht.

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      #3
      AW: Verlustvortrag Studium

      Ein Verlustvortrag aus 2015 wird mit den Einkünften von 2016 verrechnet, da wird für 2018 nichts übrig bleiben.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 13.04.2019, 18:13.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Verlustvortrag Studium

        Ein Verlustvortrag aus 2015 wird mit den Einkünften von 2016 verrechnet, da wird für 2018 nichts übrig bleiben.
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wenn nach dem Vortrag nach 2016 und 2017 noch was für 2018 übrig bleibt, klar.

        Aber eine Elster-Frage ist das nicht.

        Aber was heißt "übrig bleiben", wenn ich in der Steuererklärung von 2016/17 schon gemacht habe und damit kein Verlustvortrag berücksichtigt wurde? Verfällt er dann, oder wird er jeweils ins nächste Jahr übertragen?

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          #5
          AW: Verlustvortrag Studium

          2016 wird dann geändert.

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            #6
            AW: Verlustvortrag Studium

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            2016 wird dann geändert.
            Ah, okay, vielen Dank an euch beide!

            Edit: Eine Frage habe ich doch noch. Muss ich dann in 2015 sowohl "Einkommenssteuererklärung" als auch "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" auswählen, oder reicht letzteres für den Verlustvortrag?
            Zuletzt geändert von Greenei; 13.04.2019, 19:31.

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              #7
              AW: Verlustvortrag Studium

              Muss ich dann in 2015 sowohl "Einkommenssteuererklärung" als auch "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" auswählen, oder reicht letzteres für den Verlustvortrag?
              Wenn du 2015 steuerpflichtige Einnahmen hattest, wählst du beides aus, wenn die Einnahmen bei 0 € lagen, reicht die Auswahl Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Verlustvortrag Studium

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn du 2015 steuerpflichtige Einnahmen hattest, wählst du beides aus, wenn die Einnahmen bei 0 € lagen, reicht die Auswahl Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.
                Okay, super, danke.

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag Studium

                  Ergänzend hier ein allgemeiner Link zum Verlustvortrag:

                  https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....g_Hinweise.pdf

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