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Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

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    Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

    Hallo,

    ich habe mit Mein ELSTER meine Einkommensteuererklärungen 2018 erstellt.

    Im Vergleich meiner erklärten Daten zu den Bescheiddaten ergibt sich bei
    Sonderausgaben ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen
    eine Differenz zu meinem Nachteil von -82 €.

    In Mein ELSTER habe ich nach dem Erhalt des Bescheides alles nochmals neu eingegeben und bin wieder zu dem gleichen Ergebnis gekommen.
    Meine Eingaben bestehen nur aus Datenübernahme und einem Eintrag von 11000€ Sonderzahlung an die Rentenversicherung - den genauen Ablauf der Eingaben habe ich unten aufgelistet.

    Ich verstehe daher nicht, warum das Finanzamt Böblingen etwas anderes berechnet.

    Mein Einspruch wurde abgelehnt - Details siehe unten.

    Für 2017 hatte ich eine Einkommensteuererklärung abgegeben,
    die ich genau gleich (auch mit einer Sonderzahlung an die Rentenversicherung)
    durchgeführt habe und bekam auf den Cent genau den Betrag erstattet,
    den Mein ELSTER vorher ausgerechnet hatte.
    Die Erläuterungen in beiden Bescheiden sind dabei gleich.
    (... wurde der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits ...)

    Kann ich nicht davon ausgehen, dass die Berechnung mit Mein ELSTER mit der des Finanzamtes übereinstimmt?
    (Werden nicht die gleichen Algorithmen verwendet?)
    Was könnte die Ursache für die Abweichung sein?

    Danke schon mal fürs Durchlesen.

    Grüße Jörg




    Eingaben in Mein ELSTER:
    ================================================== =============================
    Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) 2018

    Ohne Datenübernahme

    Anlage Vorsorgeaufwand

    Bescheinigungen einfüllen
    - Steuerpflichtige Person, Ehemann oder Person A
    - Lohnsteuerbescheinigung (vom 01.01. bis 31.12.) Name der Firma
    - Religionszugehörigkeit Finanzverwaltung
    - Stammdaten Finanzverwaltung
    Formular mit Angaben aus den Bescheinigungen aktualisieren

    Anlage Vorsorgeaufwand
    1 - Beiträge zur Altersvorsorge
    6
    Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen -
    ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden -
    302 11000

    Startseite des Formulars
    Steuernummer
    Baden-Württemberg
    Steuernummer

    Prüfen und Steuer berechnen
    Keine Fehler gefunden
    ================================================== =============================


    Ablehnung des Einspruchs:
    ================================================== =============================
    lhr o.g. Einspruch ist hier form- und fristgerecht eingegangen
    Die von lhnen am 03.04.2019 vorgebrachten Einwände beziehen sich lediglich auf die
    Berechnung lhres Steuerprogrammes bzw. Elster. Die von lhnen benannte Elster-
    Berechnung ist jedoch nicht maßgebend für die Steuerfestsetzung bzw. für Einwände
    hiergegen.
    Entsprechend den Erläuterungen im o.g. Einkommensteuerbescheid 2018 wurde der
    Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die
    Berücksichtigung lhrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und
    zur gesetzlichen Pflegeversicherung vollkommen ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender
    Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht
    möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
    16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
    Der Festsetzung liegen lhre (am 02.02.2019 um 15:42:18 Uhr) in authentifizierter
    Form übermittelten Daten zu Grunde. Änderungen bei den erklärten Werten wurden
    seitens des Finanzamtes nicht vorgenommen, so dass lhr Einspruch unbegründet ist.
    lch bitte daher, den Einspruch innerhalb eines Monats zu begründen; andernfalls wird
    über den Einspruch nach Aktenlage entschieden werden.
    ================================================== =============================
    Zuletzt geändert von JoergBB; 13.04.2019, 22:00.

    #2
    AW: Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

    Möglicherweise hast du in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand eine fehlerhafte Auswahl getroffen. Normalerweise ist dort Ja auszuwählen.

    Nur Selbständige, die die Beiträge zu ihrer Krankenversicherung zu 100% allein tragen, dürfen dort NEIN auswählen.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 13.04.2019, 22:25. Grund: Berichtigt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

      Vielen Dank für die Antwort.
      Es ist dort JA eingetragen - alle anderen Varianten führen auch zu Fehlermeldungen - habe es gerade getestet.
      JA wurde schon automatisch gesetzt - ich habe nur die Eingaben wie beschrieben durchgeführt.
      Grüße Jörg

      Kommentar


        #4
        AW: Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

        Dann musst du den Bescheid Zeile für Zeile mit der Erklärung bzw. der Steuerberechnung von Mein ELSTER abgleichen.

        Die 82 € Abweichung sollten sich finden lassen.

        Wenn in Zeile 11 richtig Ja ausgewählt wurde, ist die vom Finanzamt angegebene Begründung allerdings falsch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

          Eigentlich müsstest du doch auch die Bescheiddaten erhalten haben? Das ist doch bei Mein ELSTER Standard.

          Mir ist noch eingefallen, dass es bis Ende Februar noch einen Warnhinweis bei Mein ELSTER gab, dass die Steuerberechnung nicht aktuell ist.

          Ich weiß nicht, von wann deine Steuerberechnung ist, aber die solltest du mit einer neu angelegten Erklärung mit den übernommenen Daten in jedem Fall erneut laufen lassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

            Ja, ich habe den
            Vergleich für 2018 über erklärte Daten / Bescheiddaten
            erhalten und dort wird die Differenz von -82 € unter
            Sonderausgaben ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen
            aufgeführt.

            In Mein ELSTER habe ich nach dem Erhalt des Bescheides alles nochmals neu eingegeben und bin wieder zu dem gleichen Ergebnis gekommen.
            Das war vor ein paar Tagen.

            Mein Problem ist, dass ich nicht verstehe, was zu dieser Abweichung führt.

            Kommentar


              #7
              AW: Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

              Ich hab nun gefunden, wo die Differenz genau ist:

              Steuerberechnung Mein ELSTER
              Höchstbetrag Altersvorsorgeaufwendungen: 23.808 €
              davon 86 % : 20.475 €

              Einkommensteuerbescheid
              Höchstbetrag Altersvorsorgeaufwendungen: 23.712 €
              davon 86 % : 20.393 €

              Differenz: 20.475 € - 20.393 € = 82 €

              ... sieht so aus, als ob der Höchstbetrag von "Mein ELSTER" falsch ist - oder?
              Zuletzt geändert von JoergBB; 14.04.2019, 16:28.

              Kommentar


                #8
                AW: Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

                Der Höchstbetrag der Altersvorsorgeaufwendungen für 2018 ist 23.712 €, da hat dein Finanzamt recht.

                Der Höchstbetrag scheint bei Mein ELSTER nicht richtig hinterlegt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

                  Vielen Dank Charlie,
                  Du hast mir sehr geholfen das herauszufinden.
                  Grüße Jörg

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                    #10
                    AW: Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

                    Ich habe es jetzt mal ausprobiert. In der Berechnung ist ein falscher Höchstbetrag hinterlegt!

                    Im Ergebnis hat dein Finanzamt also recht. Die angegebene Begründung, wonach der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

                    ausgeschöpft ist, liegt allerdings neben der Sache.
                    Zuletzt geändert von Charlie24; 14.04.2019, 16:47.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

                      So, ich habe jetzt den Einspruch bei meinem Finanzamt zurückgenommen - mit dem Hinweis
                      "Die angegebene Begründung, wonach der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist, liegt allerdings neben der Sache."
                      ;-)

                      Auch habe ich an
                      "Anfrage an den Support von ELSTER" https://www.elster.de/elsterweb/hotline-kontakt
                      geschrieben, dass
                      "Der Höchstbetrag der Altersvorsorgeaufwendungen für 2018 bei Mein ELSTER falsch hinterlegt ist."

                      Vielen Dank und Grüße
                      Jörg

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Differenz bei abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zwischen Elster und Bescheid

                        Es ist immer gut, solche Fehler an die Hotline zu melden, vielen Dank dafür!

                        Dann muss ich es nämlich nicht mehr machen. Vielleicht wird der Fehler dann auch noch im April behoben, ein Update der Steuerberechnung ist nämlich für April angekündigt.

                        Der Fehler betrifft ElsterFormular gleichermaßen.

                        Solche Fehler fallen oft lange nicht auf, weil so hohe Beiträge nur sehr selten geleistet werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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