Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

USt: Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    USt: Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer

    Liebes Elster-Forum,

    ich habe 2017 als Student eine selbständige Dienstleistung ausgeübt (~1200 € Umsatz im Jahr).
    2018 habe ich bereits meine Einkommenssteuer für 2017 erklärt, nun wurde ich aufgefordert, bis morgen (15.04.) meine Umsatzsteuer zu erklären.

    Ich wollte nun den bereits bei der ESt-Erklärung angegebenen Gewinn im Formular "Hauptvordruck (USt 2 A)" unter Zeile 34 auf das Jahr umgerechnet als Umsatz angeben.
    Ein Umsatz für das Kalenderjahr 2016 (Zeile 33) existiert nicht, also habe ich den Wert 0 eingetragen.

    Das restliche Formular habe ich leer gelassen.

    Mein Einkommen 2017 setzt sich lediglich aus den 8 Monatsrechnungen à jeweils ~150 € zusammen. Die Rechnungen wurden stets mit dem Hinweis "Von der Umsatzsteuer befreit" vermerkt.

    Ist das Formular hinreichend ausgefüllt oder übersehe ich hier etwas?

    Ich freue mich über eine Antwort!

    Liebe Grüße
    primtim

    #2
    AW: USt: Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer

    In Zeile 34 trägst du den tatsächlichen Jahresumsatz 2017 ein!

    In Zeile 108 wirst du noch 0,00 als Vorauszahlungssoll eintragen müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: USt: Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer

      Super, vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        AW: USt: Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer

        Zitat von primtim Beitrag anzeigen
        Gewinn im Formular "Hauptvordruck (USt 2 A)" unter Zeile 34 auf das Jahr umgerechnet als Umsatz
        Ja, das Hochrechnen aufs Jahr ist richtig, siehe Eingabehilfe:

        Bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit im Laufe des Kj. ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen
        Allerdings wird dort nicht der Gewinn eingetragen, sondern der gesamte Umsatz (also quasi die Einnahmen)!

        Kommentar


          #5
          AW: USt: Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer

          Stimmt, er ist ja erst 2017 gestartet!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X