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Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

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    Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Guten Abend liebes Forum,

    ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

    Ausgangssituation:
    Mein Sohn war das ganze Jahr: 01.01-31.12.2018 über 25 Jahre alt und befand sich auch in dieser Zeit in einem Studium (1. Ausbildung)!
    Er wohnte und wohnt noch bei uns zu Hause.
    Nun habe ich folgende Fragen an euch und ich hoffe, dass es hier Leute gibt die mir weiterhelfen können.

    Fragen:
    1. Der Höchstbetrag von 9.000 (2018) erhöht sich doch gem. § 33 a EStG um die Zahlungen der KV und PV, die mein Sohn, da er ja über 25 ist zahlen muss ?
    Also z.B. 9000 € + 300 € PV + 700€ KV = XXX € Höchstbetrag ?

    Fragen zur Eintragung in die Anlage:
    1. Anzahl der Personen, die in diesem Haushalt lebten
    - Meine Frau ist voll berufstätig. Außerdem wohnten mein 2. Sohn (im Jahr 2018 in einer 1. Berufsausbildung und unter 25 ebenfalls zu Hause) und meine Tochter
    (1. Ausbildung Studium , ebenfalls unter 25) bei uns zu Hause. - Trage ich nun 5 , 4, 3, 2, oder 1 Person ein? Mich verwirrt das.

    2. Da mein Sohn bei uns im Haushalt gewohnt hat , muss ich keinen Nachweis über Unterhaltszahlungen angeben. Es wird dann automatisch von dem Höchstbetrag ausgegangen(Hier: 9000 € + ggf. gezahlte KV/PV?).
    Wo trage ich diese Unterhaltszahlungen ein?
    Unter den Punkt: Unterhaltszahlungen: Höhe der Unterhaltszahlung (ohne bei Familienheimfahrten mitgenommene Beträge): Soll ich hier nun den Höchstbetrag + PV/KV eintragen?

    Wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar. Bin auch nur ein armer Familienvater. Schönen Abend noch allen zusammen hier!

    #2
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Zitat von appexade Beitrag anzeigen
    - Meine Frau ist voll berufstätig. Außerdem wohnten mein 2. Sohn (im Jahr 2018 in einer 1. Berufsausbildung und unter 25 ebenfalls zu Hause) und meine Tochter
    (1. Ausbildung Studium , ebenfalls unter 25) bei uns zu Hause. - Trage ich nun 5 , 4, 3, 2, oder 1 Person ein?
    Und Du auch, oder? Dann komm ich auf fünf.

    Versicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.

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      #3
      AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

      Versicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.
      Für den über 25-jährigen Sohn müssen übernommene Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der Anlage Unterhalt angegeben werden.

      Man erklärt als Unterhalt den Grundfreibetrag plus diese Beiträge, wenn er im Haushalt der Eltern lebt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

        Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

        Das Versicherungen in die Anlage Vorsorgeaufwendungen gehören, weiß ich als gelernter Steuerfachangestellter wohl auch, Danke . Meine Ausbildung ist allerings 35 Jahre her und ich habe seitdem auch nicht mehr in diesen Beruf gearbeitet. (Bin Verwaltungsfachangestellter).

        @Charlie24

        Du meinst den Höchstbetrag mit Grundfreibetrag ? (welcher sich wohl immer auf gleichen Niveau befindet..)

        Also soll ich an die Stelle (Unterhaltszahlungen Zeile. 7) tatsächlich die 9000 € + die KV und PV Beiträge eintragen?

        Wie verhält es sich mit dem Punkt darunter: (In der Unterhaltszahlung enthaltene Beiträge je unterstützter Person (bitte Nachweise nachreichen)):

        - Hier steht folgendes: In den Unterhaltsaufwendungen enthaltene übernommene Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen für die unterstützte Person, die von der unterstützten Person als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir getragen wurden.

        Bedeutet das, dass man diese Beiträge nur ansetzen kann, wenn diese auch nachweislich über mein Bankkonto gelaufen sind oder ist das egal?
        Wenn ich ihm die in Bar ausgehändigt hätte...

        Eine weitere Erklärung wäre echt sehr nett von dir. Du scheinst ja im Thema zu sein..

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          #5
          AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

          Wenn die unterstützte Person im Haushalt der Eltern lebt, darf ohne Nachweis der Grundfreibetrag angesetzt werden, der durchaus regelmäßig angepasst wird.

          2018 waren das 9.000.00 €, 2019 sind es 9.168,00 €. https://www.finanz-tools.de/einkomme...betrag-tabelle

          Was die Beiträge zur Basis-KV und zur PV angeht, muss meines Erachtens nur die Höhe nachgewiesen werden, nicht der Zahlungsweg.

          Praktische Erfahrungen habe ich damit jetzt auch nicht wirklich, kommt ja wohl auch auf den Sachbearbeiter an.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn die unterstützte Person im Haushalt der Eltern lebt, darf ohne Nachweis der Grundfreibetrag angesetzt werden, der durchaus regelmäßig angepasst wird.

            2018 waren das 9.000.00 €, 2019 sind es 9.168,00 €. https://www.finanz-tools.de/einkomme...betrag-tabelle

            Was die Beiträge zur Basis-KV und zur PV angeht, muss meines Erachtens nur die Höhe nachgewiesen werden, nicht der Zahlungsweg.

            Praktische Erfahrungen habe ich damit jetzt auch nicht wirklich, kommt ja wohl auch auf den Sachbearbeiter an.

            Und muss ich dann zusätzlich noch die Anlage Kind ausfüllen? Die habe ich jetzt gelöscht.
            Tut mir auch leid, wenn ich so viel frage aber die Berechnung der Erstattung ist plötzlich extrem hoch. Merkwürdig...

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              #7
              AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

              Die Anlage Kind darf nur für Kinder ausgefüllt werden, für die noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

              Bei Kindern über 25 ist das nur dann der Fall, wenn noch ein Verlängerungstatbestand greift.

              In dem Jahr, in dem das Kind 25 geworden ist, kommen die Anlage Kind und die Anlage Unterhalt in Betracht. Dann muss zeitanteilig aufgeteilt werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Anlage Kind darf nur für Kinder ausgefüllt werden, für die noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

                Bei Kindern über 25 ist das nur dann der Fall, wenn noch ein Verlängerungstatbestand greift.

                In dem Jahr, in dem das Kind 25 geworden ist, kommen die Anlage Kind und die Anlage Unterhalt in Betracht. Dann muss zeitanteilig aufgeteilt werden.
                Ok, danke dir ... kann man da eigentlich irgendwo anrufen um Hilfe zu bekommen... Ich meine , ich habe letztes Jahr viel weniger erstattet bekommen als jetzt... das kann doch nicht sein... also jetzt fast 3 mal so viel... soll das alles von dem Unterhalt kommen? Wirkt sich das so stark aus ?

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                  #9
                  AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

                  Zitat von appexade Beitrag anzeigen
                  Ok, danke dir ... kann man da eigentlich irgendwo anrufen um Hilfe zu bekommen... Ich meine , ich habe letztes Jahr viel weniger erstattet bekommen als jetzt... das kann doch nicht sein... also jetzt fast 3 mal so viel... soll das alles von dem Unterhalt kommen? Wirkt sich das so stark aus ?
                  Hallo,

                  dafür hast du kein Kindergeld bekommen und konntest 9000.- +KV+PV absetzen

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    dafür hast du kein Kindergeld bekommen und konntest 9000.- +KV+PV absetzen

                    Gruß FIGUL
                    Ja, ist mir ja auch bewusst. Aber meine Frage konnte trz nicht genau beantwortet werden bzw. ich sollte Sie vill. genauer stellen.

                    Nochmal:

                    1. In welche Zeile (Anlage Unterhalt) trage ich den fiktiven Unterhalt (hier: 9000 €) ein?
                    2. In welche Zeile trage ich die PV und KV Beiträge ein meines Sohnes, welche den Höchstbetrag erhöhen (das tun Sie doch, richtig?)
                    Meine Eintragung:

                    Ich habe nun die 9000 € + KV und PV Beiträge in die Zeile 7. (Unterhaltszahlungen 1. Eintrag) eingetragen. Ist das korrekt?

                    Darunter habe ich in der Spalte: In der Unterhaltszahlung enthaltene Beiträge je unterstützter Person (bitte Nachweise nachreichen), die Beiträge der KV und PV meines Sohnes eingetragen, welche ich zuvor darüber eingetragen habe?

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                      #11
                      AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

                      Hallo,

                      deine FRage war:
                      Ich meine , ich habe letztes Jahr viel weniger erstattet bekommen als jetzt... das kann doch nicht sein... also jetzt fast 3 mal so viel... soll das alles von dem Unterhalt kommen? Wirkt sich das so stark aus ?
                      Jetzt schreibst du:
                      Ja, ist mir ja auch bewusst. Aber meine Frage konnte trz nicht genau beantwortet werden bzw. ich sollte Sie vill. genauer stellen.

                      Was willst du ?
                      Benutze die Erläuterungen zu den einzelnen Zeilen

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

                        Ich habe nun die 9000 € + KV und PV Beiträge in die Zeile 7. (Unterhaltszahlungen 1. Eintrag) eingetragen. Ist das korrekt?

                        Darunter habe ich in der Spalte: In der Unterhaltszahlung enthaltene Beiträge je unterstützter Person (bitte Nachweise nachreichen), die Beiträge der KV und PV meines Sohnes eingetragen, welche ich zuvor darüber eingetragen habe?
                        Das ist korrekt und sollte auch in der Steuervorausberechnung ablesbar sein.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

                          Das Thema ist scheinbar zu kompliziert für mich .. Tut mir leid..

                          Meine Frage war folgende: Wo muss ich was eintragen? Und daraus folgend, dass die Berechnung einfach nicht stimmen kann.

                          Fragen:

                          1. In welche Zeile trage ich den Höchstbetrag ein und wo trage ich die KV und PV-Beiträge ein?
                          1.1 Können die PV und KV-Beiträge nur in der Anlage Unterhalt eingetragen werden oder auch in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 40 ff? Verstehe ich nicht ganz
                          1.1.1 Laut Erläuterungen , würden sich die Sonderausgaben erhöhen, wenn man die KV und PV übernommen hätte aber benötigt man dafür einen Nachweis (dass die Beträge von meinen Bankkonto abgegangen sind oder ist das unschädlich?
                          1.1.1.1 Wie ist das mit der Haushaltsgemeinschaft? Muss da noch was beachtet werden (ggf. Aufteilung?), da ich noch 2 andere Kinder habe, die bei mir im Haushalt wohnen ?

                          Tut mir leid, dass es alles ein wenig unübersichtlich ist aber irgendwie ergeben diese Zeilen keinen Sinn in meinen Augen.

                          Ich habe folgende Werte die ich eintragen möchte:

                          1. Höchstbetrag (9000 €) muss dieser überhaupt eingetragen werden ?
                          2. KV Beiträge (Sohn) 793 € und PV Beiträge (Sohn) 199 € für 2018
                          3. Brutto = Netto in diesem Fall: Einkünfte aus n. selbst Arbeit: 3869,00 €
                          4. Werbungskosten: 2948 € (lt. Belegen: Fahrtkosten und Semesterticket)
                          5. Was ist mit den Karenzbetrag (624€)? Wird dieser automatisch berechnet ?

                          - Villeicht könnt ihr mir ja einfach sagen, wo ich was einzutragen habe.

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                            #14
                            AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

                            1.1 Können die PV und KV-Beiträge nur in der Anlage Unterhalt eingetragen werden oder auch in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 40 ff?
                            Der Eintrag in die Zeilen 40 ff ist nur für mitversicherte Kindern in der PKV möglich. Da muss ein Elternteil Versicherungsnehmer sein. Da steht doch auch dabei: Als Versicherungsnehmer für ...

                            Zu 1: Die Summe aus dem Grundfreibetrag (9.000 €) und den Beiträgen zur KV und PV hast du richtig eingetragen und das muss auch so eingetragen werden.
                            Die Summe der Beiträge zur KV und PV kommt dann zusätzlich in die Zeile 11.

                            Die anderen Einträge sollten passen, ob die Beträge beim Arbeitslohn und bei den Werbungskosten richtig ermittelt wurden, weißt nur du

                            Wie sich das alles dann auswirkt, siehst du aus der Berechnung.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Der Eintrag in die Zeilen 40 ff ist nur für mitversicherte Kindern in der PKV möglich. Da muss ein Elternteil Versicherungsnehmer sein. Da steht doch auch dabei: Als Versicherungsnehmer für ...

                              Zu 1: Die Summe aus dem Grundfreibetrag (9.000 €) und den Beiträgen zur KV und PV hast du richtig eingetragen und das muss auch so eingetragen werden.
                              Die Summe der Beiträge zur KV und PV kommt dann zusätzlich in die Zeile 11.

                              Die anderen Einträge sollten passen, ob die Beträge beim Arbeitslohn und bei den Werbungskosten richtig ermittelt wurden, weißt nur du

                              Wie sich das alles dann auswirkt, siehst du aus der Berechnung.

                              Vielen Dank Charlie24, dass du dir so viel Mühe gibst mir zu helfen!
                              Ja, ich habe Probleme mit der Berechnung. Denn im Vergleich zu letztes Jahr ergibt sich eine drei mal so hohe Erstattung... Das kann doch einfach nicht an der Tatsache liegen, dass ich jetzt statt dem Freibeträgen etc - Unterhalt ansetzen kann und dadurch ca. 9000€ agB mehr ansetzen kann.... oder eben doch, da sich diese Unterhaltszahlungen direkt auswirken... Also es macht irgendwie Sinn...

                              Ich habe hier ein Bornhofen liegen:
                              Dort habe ich mir mal Beispiele angeschaut. Meine Berechnung der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen, stimmt überein mit den in der Berechnung bei Elster.
                              Dennoch: Es muss irgendwas falsch sein, denn ich kann doch nicht plötzlich dreimal so viel Erstattung bekommen... Was echt schön wäre... Könnte dann endlich mal meinen Garten machen... Meine Frau würde sich freuen!

                              Also in meinen Augen macht das alles schon Sinn.. Ich schicke es dann mal los!

                              Übrigens:

                              Kann ich meine Steuererklärung 2017 nachträglich zu meinen Gunsten korrigieren? - glaube nicht oder ?


                              Sonnige Grüße

                              Kommentar

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