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2 Lohnsteuerbescheinigungen 2017

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    2 Lohnsteuerbescheinigungen 2017

    Hallo,
    ich habe eine Frage (bin neu hier).

    Ich habe 2017 zwei Arbeitgeber gehabt, und somit auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen für 2017.

    Nun wollte ich meine Erklärung abgeben, aber ich habe anscheinend eine Lohnsteuerbescheinigung verlegt.

    Reicht es, wenn man die Daten von nur einer Lohnsteuerbescheinigung abgibt, oder müssen die Daten von beiden abgegeben werden?

    Das Finanzamt hat ja eigentlich ohne hin die ganzen Daten nehme ich an.


    Also meine Frage ist: Reichen die Daten von einer Bescheinigung oder muss ich jetzt meinen alten Arbeitgeber anschreiben, damit ich eine neue Bescheinigung ausgestellt bekomme?

    Es geht um die Daten für die Anlage N.
    Zuletzt geändert von sjisefet; 18.04.2019, 20:24.

    #2
    AW: 2 Lohnsteuerbescheinigungen 2017

    Du musst natürlich vollständige Angaben in der Steuererklärung machen.

    Wie kommst Du denn auf dieses Unter-

    Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

    Kommentar


      #3
      AW: 2 Lohnsteuerbescheinigungen 2017

      Du musst nicht unbedingt deinen alten Arbeitgeber anschreiben, du kannst dich in mit deiner 11-stelligen Steuer-ID bei Mein ELSTER registrieren und bei der Registrierung gleich den Bescheinigungsabruf beantragen.

      Dann kannst du die Daten selbst abrufen. https://www.elster.de/eportal/start

      Wenn du noch die Software verraten würdest, mit der du deine Erklärung erstellst, könnte das Thema in ein passendes Unterforum verschoben werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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